US-Kanzlei: Befragung Snowdens ist "kriminelle Verabredung"

Bei einer Anhörung Snowdens könnten die Mitglieder des Ausschusses mit Strafverfolgung rechnen; die sind auf die Regierung sauer, weil sie eine US-Kanzlei für ein Gutachten beauftragt hat

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Die Bundesregierung hat schon länger klar gemacht, dass sie Edward Snowden nicht nach Deutschland einreisen lassen und ihm sicheres Geleit gewähren will. So hatte Bundesinnenminister de Maizière schon Mitte April erklärt, man werde Snowden nicht attestieren, wegen der Anklage in den USA politisch verfolgt zu sein, um ihm Asyl zu gewähren. Anbieten will man es ihm sowieso nicht; um einen Asylantrag zu stellen, müsse er erst in Deutschland sein. Die Absage war klar und deutlich. Die Haltung hat die Bundesregierung durch eine vom NSA-Untersuchungsausschuss geforderte Stellungnahme, "unter welchen rechtlichen Voraussetzungen eine Aussage, eine Vernehmung und Anhörung von Edward Snowden möglich ist" (Patrick Sensburg), bekräftigt (Bundesregierung: Augen zu und durch).

Aus Gründen des Staatswohls wolle man Snowden nicht nach Deutschland einreisen lassen, wird daraus zitiert. Die Stellungnahme wurde kurz vor dem Besuch von Bundeskanzlerin Angela Merkel in Washington geleakt. Gut möglich, dass damit schon US-Präsident Obama signalisiert werden sollte, dass Deutschland hier keinen Konflikt mit den USA riskieren will. Das aber dürfte auch heißen, das Thema der massenhaften Überwachung von deutschen Bürgern wird ebenfalls kein Thema sein, man wird vielmehr die neue transatlantische Einheit feiern, die durch den Konflikt in der Ukraine und die Gegnerschaft zu Russland befördert wurde. Auch hier ist nicht zu erwarten, dass die Kanzlerin eine unabhängige Position verfolgt, in der Ukraine-Politik haben längst die USA das Steuer übernommen, um einen Konfrontationskurs zu fahren.

Das scheint selbst für die Stellungnahme zu gelten, für die nach Informationen des Spiegel ein Gutachten der amerikanischen Kanzlei Rubin, Winston, Diercks, Harris & Cooke von der Deutschen Botschaft am 21. April zur Regierung kam und auch gleich aufgenommen wurde. US-Jurist Jeffrey Harris warnt, dass nicht nur die Regierung Schwierigkeiten bekommen könne, sondern dass das Risiko für die Ausschussmitglieder bestehe, sich strafbar zu machen. Die könnten sich strafbar machen, wenn sie den "Haupttäter", also Snowden, veranlassen, geheime Informationen mitzuteilen. Das könne als "Diebstahl staatlichen Eigentums" ausgelegt werden, den Abgeordneten könne mitunter sogar Verschwörung vorgeworfen werden.

Das klingt allerdings schon deswegen verwegen, weil offenbar die NSA auch im Sinne einer Verschwörung deutsche Regierungsmitglieder bespitzelt und massenhaft Deutsche anlasslos und grundgesetzwidrig abgehört hat (Ist die Bundesregierung verfassungsrechtlich verpflichtet, Snowden zur Befragung einreisen zu lassen?). Aber die amerikanische Kanzlei droht überdies - in Verabredung mit der US-Regierung? -, dass die Abgeordneten womöglich damit rechnen müssten, in den USA inhaftiert zu werden, wenn ihre Immunität nicht anerkannt wird, wozu die USA nicht verpflichtet seien. Schon die Befragung Snowdens könne, selbst wenn sie in Russland oder anderswo stattfinde, als "kriminelle Verabredung" gewertet werden.

Mit diesem Hintergrund dürften es die Ausschussmitglieder der Regierungskoalition schwer haben, rundherum der Stellungnahme der Bundesregierung zuzustimmen, ohne als Handlanger zu gelten oder beschuldigt zu werden, auf die Drohkulisse hereinzufallen. SPD-Obmann Christian Flisek sagte dem Spiegel, man werde sich durch die beauftragte Anwaltskanzlei "nicht behindern" lassen. Man wird aber erst einmal absehen müssen, was die Unions-Obmänner dazu sagen.

Linken-Obfrau Martina Renner schreibt auf Twitter: "Eine US-Kanzlei meint der #NSA-UA mache sich durch #Snowden-Befragung strafbar und die Bundesregierung macht sich das zu eigen? Hackts?!" Und fügt hinzu: "Ah! Sehe gerade dass US-Kanzlei, die MdBs des #NSA-UA Verschwörung attestiert schon mehrfach Aufträge der Dt. Botschaft hatte. Unabhängig?" Grünen-Obmann Konstantin von Notz spricht von einem Gefälligkeitsgutachten und Angstmacherei. Notfalls wollen beide, wie auch schon Ströbele angekündigt hat, vor Gericht ziehen, um eine Befragung Snowdens in Deutschland gegen die Regierung durchzusetzen. Notz hatte sich schon beklagt, dass die Stellungnahme an die Medien weiter gegeben wurde: "Es ist erbärmlich von der Bundesregierung Berichte für den Untersuchungssauschuss am Parlament vorbei durchzustechen."

In einem Statement meint CDU/CSU-Obmann Roderich Kiesewetter, die Stellungnahme der Bundesregierung biete "die Grundlage, auf der der Untersuchungsausschuss nun seine weiteren Entscheidungen treffen kann. Dabei ist festzuhalten, dass das Gutachten einer Vernehmung von Herrn Snowden nicht entgegen steht. Es zeigt lediglich Bedingungen auf, die dabei zu beachten sind. Eine Befragung per Videoübertragung ist weiterhin möglich." Damit ist schon klar, dass dem Wunsch der Bundesregierung gefolgt werden soll. Allerdings würde nach dem US-Gutachten eben auch eine Befragung mittels einer Videoübertragung als "kriminelle Verabredung" gewertet werden können.

Die Androhung einer Verfassungsklage seitens der Opposition sei nicht nachvollziehbar, schreibt Kiesewetter. Damit verkenne man "den rechtlichen Unterschied zwischen einem Zeugenbeweisbeschluss und der Entscheidung über die Art und Weise der Vernehmung". Das trifft aber nur dann zu, wenn tatsächlich eine Befragung stattfindet.

snowden.htm

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