Wenn Antidiskrimierung umschlägt

Ein Arbeitsgericht in Berlin entscheidet, dass die Tageszeitung mit einer Stellenanzeuge, die auschließlich an weibliche Bewerber mit Migrationshintergrund gerichtet war, einen männlichen Bewerber diskriminiert hat

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Die Frage, ob Frauen oder Männer bessere Journalisten abgeben, läßt sich prinzipiell nicht beantworten; warum also eine Stellenausschreibung bei einer angesehenen Zeitung, die eine Hälfte der Menscheit ausschließt, nämlich Männer? Die Antwort im konkreten Fall: Weil die Berliner Tageszeitung sich als Publikation versteht, die sich politisch den emanzipatorischen Wärmeströmungen verpflichtet fühlt, ganz vorne in diesem Wind flattert der Feminismus. Ein Arbeitsgericht der Hauptstadt hat den Barrikadenstürmern nun anderes vor die Nase gehalten, nämlich Diskriminierung eines Mannes, der sich für eine Stelle bewarb, die eigentlich nur Frauen bekommen sollten.

Orientiert man sich an der neutralen großen Vorgabe, so geht es der taz um Geschlechtergerechtigkeit. Frei nach dem bekannten Credo des Schriftstellers Thomas Mann - "Wenn das Boot nach links kippt, setze ich mich nach rechts,..." - sitzt die taz auf der Seite der Frauen, da, wie allgemein bekannt, das Gesellschaftsboot Schlagseite hat: Die Männer haben das größere Gewicht, sie stellen die Überzahl der Führungs-und Lotsenposten.

Ein kritischer Blick in den eigenen Maschinenraum ergab, wie der taz-Blog kürzlich meldete, einen niedrigen Frauenanteil unter den AutorInnen - "erschreckend niedrig", wie es die Redaktion einstufte. Bei der Analyse der Artikel von vier kompletten Erscheinungswochen der taz zählte man 1.501 Artikel mit 197.703 Zeilen. Von diesen stammten aber lediglich 69.121 von Autorinnen, was einem Anteil von 35,5 Prozent entspricht. Auch bei der Aufgliederung der Ressorts nach Männer und Frauen ergab sich, bis auf die Ausnahme "Berlin-Kultur", ein mehr oder weniger deutlicher Überhang auf Seite der Männer.

Das Übergewicht ist der Zeitung möglicherweise schon länger bekannt gewesen; jedenfalls hatte man bei der Formulierung der Stellenanzeige für eine Volontärsstelle, also einen begehrten Ausbildungsplatz, eine "deutliche Haltung" zeigen wollen, wie der Justiziar der Zeitung vor Gericht aussagte. Die Vorgaben lauteten: "weiblich und mit Migrationshintergrund".

Die Bewerbung von Männern wurde damit von vornherein abgelehnt. Davon unbeindruckt bewarb sich ein gebürtiger Ukrainer und klagte nach seiner Ablehnung.

"Nicht statthaft, die Bewerbung von Männern ausnahmslos auszuschließen"

Das Arbeitsgericht in Berlin gab ihm Recht. Die taz muss ihm nun drei Monatsgehälter Entschädigung bezahlen: wegen Diskriminierung. Die taz und Geschlechter-Diskriminierung?? Da dürfte heute mancher ins Schmunzeln gekommen sein, Schadenfreude ist ja bekanntlich die größte Freude. Der Erstreaktion aus den billigeren Gefühlsgefilden lässt sich eine gewisse Größe entgegenstellen, mit der die taz das Urteil empfangen hat. Die taz werde keine Berufung einlegen und den Anzeigentext verändern, berichtet der Tagesspiegel.

Die daran anschließende Aussage der "taz"-Chefredakteurin Ines Pohl, die dort wiedergegeben wird, lässt allerdings stutzen: das Streben der "taz" nach "diversity", nach antidiskriminierenden Maßnahmen, werde auch künftig nicht vernachlässigt, heißt es und: "Dabei sei der reine Geschlechterkampf lange vorbei, im Einwanderungsland Deutschland müsse es natürlich auch um Herkünfte gehen, zudem sollten auch Menschen mit Behinderungen in Redaktionen vertreten sein."

Wenn der "reine Geschlechterkampf lange vorbei ist", warum dann eine Stellenanzeige, die nur für Frauen ausgeschrieben ist? Ist das eine Einsicht nach dem Urteil?

Das Gerichtsurteil ist eindeutig: Der Kläger sei bei der Besetzung der Stelle wegen seines Geschlechts in unzulässiger Weise benachteiligt worden. "Es sei nicht statthaft, die Bewerbung von Männern ausnahmslos auszuschließen", werden die Richter zitiert. Dazu offenbarte die Argumentation der taz-Vertreter eine Schwachstelle, die das Gericht in seine Begründung einfließen ließ.

Aus den Berichten zum Urteil geht hervor, dass die taz die Besetzung der Volontärsstelle auschließlich mit Frauen damit begründete, den Anteil von Frauen in Führungspositionen zu erhöhen. Dieser Herleitung mochte das Gericht nicht folgen: für die Besetzung von Führungspositionen sei die Maßnahme nicht geeignet. Und tatsächlich steckt in dieser Herangehensweise auch Krampf drin. Warum nicht die Begründung, dass man mehr Volontärinnen wollte?

Das könnte man praktisch sehr einfach lösen. Aber die taz wollte eben mehr: ein politisches Signal abgeben. Die Stellenanzeige war als politische Werbung für die eigene Haltung gedacht. Aber wenn das so groß und hoch aufgehängt wird, hat das einen Zug zum Schablonenhaften. Das Problem ist, dass Anti-Diskriminierung ins Gegenteil umschlagen kann, wenn es mit einer gewissen normativen Verbissenheit durchgezogen wird.

Laut taz-Blog hat man in der Redaktion keine eindeutige Meinung zur Frauenquote, also hatte man sich bei der Formulierung der Stellenanzeige für eine verborgene Quotenregelung ausgesprochen. Die Frage ist, ob man damit nicht Diskriminierung, die man bekämpfen will, fördert, wie es das Arbeitgericht entschieden hat.