Leistet Deutschland Beihilfe für den US-Drohnenkrieg?

Nach einem von Snowden geleakten Dokument wurden "Terroristen" mit in Deutschland von der NSA erfassten Daten festgenommen oder getötet

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Der Spiegel legt im NSA-Fall nach und bringt die deutsche Regierung und den BND weiter in Bedrängnis. Beide wollen weder der Öffentlichkeit noch dem NSA-Untersuchungssusschuss des Deutschen Bundestag die Zusammenarbeit zwischen den amerikanischen und deutschen Geheimdiensten offenlegen. Erst kürzlich wurde offenbar zur Überraschung des Parlamentarischen Kontrollgremiums bekannt, dass auch der Verfassungsschutz Daten an US-Geheimdienste weitergibt (Verfassungsschutz und US-Geheimdienste unter einer Decke).

Es ist schon lange bekannt, dass der US-Luftwaffenstützpunkt Ramstein eine entscheidende Rolle für Planung und Ausführung von völkerrechtlich umstrittenen Drohnenangriffen, also von gezielten Tötungen seitens der USA ist (Ramstein wird Zentrum des US-Drohnenkriegs in Afrika und Asien). Der ehemalige US-Drohnenpilot Brandon Bryant, der 2011 aus Gewissensgründen das Militär verlassen hat, bestätigte kürzlich in einem Interview, dass "der gesamte Drohnen-Krieg des US-Militärs" ohne Deutschland "nicht möglich" sei. Es sei "egal, wo die Drohnen im Einsatz sind: Immer fließen ihre Daten über Ramstein".

Vermutet wird, dass der BND viele abgehörte Daten an die NSA weiterleitet. Eng arbeitete man dabei in Bad Aibling zusammen, die NSA-Lauschstation wurde dem BND übergeben, aber die NSA betrieb dort mit dem BND gemeinsame Arbeitsgruppen. Dabei würden nicht nur im Ausland abgegriffene Verbindungsdaten den Amerikanern weitergeleitet, sondern angeblich auch Daten von Deutschen. Der Spiegel will erfahren haben, dass es darüber ein geheimes Abkommen geben soll. Der BND bestritt gegenüber dem Spiegel, dass es Sonderregelungen gebe, überdies würde es die gemeinsamen Arbeitsgruppen seit 2011 bzw. 2012 nicht mehr geben.

Der BND hatte letztes Jahr versichert, nachdem aus einem Snowden-Dokument hervorging, dass die NSA 2012 in Bad Aibling "500 Millionen Metadaten " erfasste, dass "auslandsbezogene Metadaten in einem mehrstufigen Verfahren um eventuell darin enthaltene personenbezogene Daten Deutscher bereinigt" würden. So würden beispielsweise keine Daten weitergeleitet, die von Email-Accounts mit der Endung .de stammen. Problematisch ist, dass auch mit Verbindungsdaten der Aufenthalt von Personen lokalisiert werden kann, was den Amerikanern dazu dienen könnte, Verdächtige etwa in Afghanistan oder Pakistan zu identifizieren und mittels Drohnen zu töten.

Jetzt verweist der Spiegel auf einen geheimen NSA-Bericht von Snowden aus dem Jahr 2005, aus dem hervorgehen soll, dass Daten, die von der Europazentrale der NSA in Deutschland abgefangen wurden, zur Tötung von Terrorverdächtigen verwendet wurden. Seit 2003 sei das NSA-Personal verstärkt worden und habe man nach Informationen über Terrorgruppen in Nordafrika gesucht. In Griesheim sei der größte Stützpunkt der NSA in Europa aufgebaut worden. Die von Deutschland aus erfassten Informationen seien "für die Festnahme oder Tötung von mehr als 40 Terroristen verantwortlich", steht nach dem Spiegel in dem Bericht der NSA vom Januar 2005. Nach dem Spiegel werden vom Dagger Complex der NSA in Griesheim "Ziele in Europa" überwacht. Dem Spiegel gegenüber erklärte eine NSA-Sprecherin, es gebe einen "ausführlichen und engen Austausch" mit den deutschen Sicherheitsbehörden.

Ob nun der BND selbst Metadaten geliefert hat oder die NSA auf deutschem Boden diese sammelt, um damit über das Relais in Ramstein Verdächtige durch Drohnen zu jagen und zu töten, ist zwar ein Unterschied zwischen direkter Mithilfe und Zulassen sowie Wegschauen. Aber die Bundesregierung würde, sollten die Berichte zutreffen, auf die eine oder andere Weise den Drohnenkrieg der USA und damit die gezielte Tötung, eine Umschreibung für Mord oder Anschlag, unterstützen. Ob etwa der BND dem amerikanischen Geheimdiensten Daten liefert, aufgrund derer mutmaßliche Extremisten auch in Nichtkriegsgebieten wie Pakistan lokalisiert und durch eine Drohne getötet werden, ist zwar eine wichtige Frage, wenn es um die Beihilfe zu einer extralegalen Hinrichtung geht, aber alleine schon das Verhängen der Todesstrafe über einen Verdächtigen, ohne in direkter Notwehr zu handeln oder eine akute Bedrohung abzuwehren, ist weder mit der deutschen Verfassung noch mit den Menschenrechten und dem Völkerrecht zu vereinbaren. Klar ist jedenfalls, dass die Bundesregierung den US-Drohnenkrieg, der auch von Ramstein und dem Dagger Complex geführt wird, nicht aufklären will (Bundesregierung: Augen zu und durch).

Auch die Tötung von aus Deutschland stammenden Personen oder von deutschen Staatsbürgern durch US-Drohnen nimmt die deutsche Regierung hin. So hat der Generalbundesanwalt im Juli 2013 "das Verfahren wegen des militärischen Drohnenangriffs am 4. Oktober 2010 in Mir Ali / Pakistan, bei dem der deutsche Staatsangehörige Bünyamin E. getötet wurde, mangels eines für eine Anklageerhebung hinreichenden Verdachts für das Vorliegen einer Straftat gemäß § 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung eingestellt. Nach dem Ergebnis der zeitaufwändigen und umfangreichen Überprüfungen handelte es sich bei dem getöteten deutschen Staatsangehörigen nicht um einen vom humanitären Völkerrecht geschützten Zivilisten, sondern um einen Angehörigen einer organisierten bewaffneten Gruppe. Gezielte Angriffe gegen solche Personen in einem bewaffneten Konflikt sind kein Kriegsverbrechen nach dem Völkerstrafgesetzbuch."

Ähnlich wurde in anderen Fällen wie dem des deutschen Staatsbürgers Samir H., der 2012 getötet wurde, argumentiert. Ebenfalls in Pakistan getötet wurde 2012 der deutsche Konvertit Patrick Klaus N. Die Bundesanwaltschaft geht davon aus, dass es sich in Pakistan um einen bewaffneten Konflikt handelt. Die Begründung ist gewagt, um US-Drohnenangriffe auf pakistanischem Territorium zu rechtfertigen, in dem die USA erklärtermaßen keinen Krieg führt und auch die Duldung der pakistanischen Regierung strittig ist:

Dies waren der aus Afghanistan herüberreichende Konflikt zwischen Aufständischen, die hauptsächlich vom pakistanischen Grenzgebiet aus agieren, und der von der ISAF unterstützten afghanischen Regierung sowie ein innerpakistanischer Konflikt, bei dem sich eine Allianz aus pakistanischen Taliban sowie afghanischen Aufständischen und die pakistanische Regierung gegenüberstanden, die faktisch von den USA unterstützt wurde.

Doch diese Begründung würde nicht in Somalia gelten. Dort wurden keine deutschen Staatsbürger getötet, aber amerikanische, allerdings werden die Drohnenangriffe in Somalia oder im Jemen von Ramstein aus gesteuert, nach Recherchen von NDR und Süddeutsche Zeitung ist der US-Luftwaffenstützpunkt die "Schaltzentrale" für den Drohnenkrieg, auch für den in Pakistan. Die Bundesanwaltschaft sieht aber keine tatsächlichen Anhaltspunkte, um eine Ermittlung einzuleiten. Zudem genießt das US-Militär nach dem Nato-Truppenstatut das Vorrecht, dass gegen Soldaten, die im Dienst handeln, nicht nach dem deutschen Strafrecht ermittelt werden kann, da hier die Gerichtsbarkeit des Pentagon zuständig ist. Gleichwohl bleibt die Frage, ob in Somalia ein "bewaffneter Konflikt" herrscht und ob die deutsche Regierung hier Beihilfe zur Tötung leistet, weil sie beispielsweise nicht näher definiert, was nach dem Truppenstatut verboten ist.

Die Bundesregierung geht anscheinend davon aus, dass jeder, der in bestimmte Regionen reist, damit rechnen muss, getötet zu werden, auch wenn er nicht an Kampfhandlungen beteiligt ist: "Wer nach Waziristan geht und dort umkommt, ist selbst schuld", hat ein hoher Beamter des Bundesinnenministeriums dementsprechend im Dezember 2013 gesagt ("Wer nach Waziristan geht und dort umkommt, ist selbst schuld").

snowden.htm