Der Einsatz von Kampfdrohnen ist riskant

Ein "realistischer" Bericht von ehemaligen Militärs und Geheimdienstmitarbeitern warnt vor den militärischen und politischen Folgen der kurzfristig attraktiven Waffensysteme

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Am Montag wird es im Verteidigungsausschuss des Bundestags eine Anhörung zum Einsatz von bewaffneten Drohnen geben (Drohnen als ethischer Fortschritt). In den USA ist gerade ein Bericht von ehemaligen Militärs und CIA-Mitarbeitern über das "langfristige Tötungsprogramm" veröffentlicht worden, der eine "realistische" Einschätzung geben will. Gewarnt wird, dass mit dem Einsatz von bewaffneten Drohnen und gezielten Tötungen eine andere Kriegsführung entstanden ist, die bislang ihren Erfolg nicht zeigen konnte, weil etwa schiitische und sunnitische Extremisten im Nahen Osten, in Afrika und Südasien stärker wurden und neue Risiken entstanden sind: die Erosion von Souveränitätsrechten, die Stärkung des Widerstands, wenn Zivilisten zu Opfern werden, und die Gefahr eines permanenten Kriegs. Und vor allem: Auch andere Länder wie Russland in der Ukraine oder Iran jetzt im Irak oder in Syrien könnten mit demselben Recht mit Drohnen Gegner jagen und töten.

Der Drohnenkrieg wurde bereits von Bush in Afghanistan und Pakistan, im Jemen und im Irak begonnen und unter der Präsidentschaft von Barack Obama ausgebaut, der den Einsatz von Truppen durch Drohnen, die Gefangennahme von Verdächtigen mit den lästigen Folgen (Guantanamo) durch gezielte Tötungen und den offenen Krieg durch eine verdeckte Kriegsführung ersetzte. Auch wenn gezielte Tötungen mittels Drohnen in Nichtkriegsgebieten wie Pakistan, Jemen oder Somalia völkerrechtswidrig sind und überhaupt umstritten ist, ob auch die Ermordung von Verdächtigen, die nicht in Kampfhandlungen engagiert sind, in Kriegsgebieten wie Afghanistan internationalem Recht entspricht, wurde der Drohnenkrieg in den USA, aber auch bei den befreundeten Staaten geduldet. Der Fernkrieg mit Drohnen, der vor Medien weitgehend verborgen geführt werden kann und das Leben der eigenen Soldaten schon, wird in allen Ländern, die es sich leisten können, attraktiv - auch in Ländern, mit denen die USA nicht befreundet sind.

In den USA wird der Einsatz von bewaffneten Drohnen im Krieg nicht prinzipiell kritisiert, aber unter Beschuss geriet die Obama-Regierung, weil sie erstmals US-Bürger im Ausland mittels Drohnen und ohne Verurteilung "exekutieren" ließ. Damit werden grundlegende Prinzipen eines Rechtsstaats aus den Angeln gehoben - und zwar mit Begründungen, die regierungsintern und geheim getroffen werden. Der US-Präsident maßt sich also das Recht an, über Tod und Leben nicht nur von Ausländern, sondern auch von US-Bürgern zu bestimmen.

Man versprach angesichts der Kritik mehr Transparenz. Die Offenheit des Weißen Hauses lässt weiterhin zu wünschen übrig. Ein Gericht in New York zwang die US-Regierung, ein internes Rechtsgutachten zu veröffentlichen, mit dem die umstrittene Tötung des islamistischen Imams Anwar al-Awlaki 2011 legitimiert wurde. Das Besondere an dem umstrittenen Fall: al-Awlaki war ein US-Bürger, der sich im Jemen angesiedelt hatte und von dort aus Propaganda für al-Qaida auf der arabischen Halbinsel (AQAP) betrieb. Das Memo war von der US-Regierung nicht freigegeben worden, weil damit angeblich die nationale Sicherheit gefährdet würde. Das ist keineswegs so, es sei denn, die nationale Sicherheit wird durch den laxen Umgang mit dem Recht gefährdet, was nicht ganz von der Hand zu weisen wäre.

Bild: USAF

In dem Gutachten wurden lange Passagen eingeschwärzt, insbesondere jene, in denen begründet wurde, warum al-Awlaki als Terrorist bzw. als Teil einer "feindlichen Organisation" eingestuft werden muss, der eine "unmittelbare" Bedrohung für die USA darstellt, und warum er nicht gefangen genommen (und vor Gericht gestellt) werden kann. Die Argumentation des Gutachtens, das wie seinerseits die Rechtsgutachten zur Folter und unbegrenzten Inhaftierung nur zur scheinjuristischen Rechtfertigung der Praxis von einem willigen Juristen geschrieben wurde, setzt sich leichten Fußes über die fundamentalen Rechte auf Freiheit und Leben hinweg. Man müsse das Recht, nicht "extralegal" getötet zu werden, gegen die Interessen des Staates ausbalancieren. Lapidar heißt es etwa, dass die Verfassungsgemäßheit der gezielten Tötung nach den - der Öffentlichkeit nicht näher bekannten - Fakten gegeben sei: "Ein Verantwortlicher kann vernünftig entscheiden, dass die von al-Awlakis Aktivitäten für die USA ausgehenden Gefahren 'anhaltend' und 'unmittelbar' sind." Und die Tötung von al-Awlaki im Jemen, wo die USA keine erklärte Kriegspartei ist, wird als Teil des "nicht-internationalen Konflikt mit al-Qaida" gewertet. Dass die CIA kein Teil der Streitkräfte ist, stört auch nicht weiter.

Der Bericht des Stimson Center über Drohnen, an dem die meist aus dem Militär und den Geheimdiensten stammenden Experten ein Jahr gearbeitet haben, konzentrierte sich nicht allein auf die legalen und ethischen Gesichtspunkte, sondern auch auf die militärischen. Drohnen gelten als Wunderwaffen, vor allem in asymmetrischen Konflikten, und als fortgeschrittene Mittel für einen "sauberen" Krieg, bei dem Kollateralschäden weitestgehend minimiert werden können. Dass mit Drohnen gezielte Angriffe unter Vermeidung von Kollateralschäden möglich sind, wird auch im Bericht vertreten. Wenn Zivilisten zu Opfern werden, sei das nicht das Problem der Technik, sondern der Menschen, die sie einsetzen. Drohnen würden den Krieg auch nicht in ein Computerspiel verwandeln. Die Piloten würden keine "PlayStation-Mentalität" entwickeln, weil sie oft tage- und wochenlang die Ziele beobachten und schließlich auf hochaufgelösten Bildern sehen, was ihr Feuern bewirkt. Daher würden sie eher unter posttraumatischen Stresssymptomen als Piloten von Kampfflugzeugen leiden.

Als problematisch wird angesehen, wenn sich die USA das Recht herausnimmt, Drohnenangriffe i n Staaten auszuführen, die nicht willens oder nicht fähig sind, gegen Gefahren nach Ansicht der US-Regierung angemessen vorzugehen. Die Beurteilung, welche Gefahren "unmittelbar" sind, sei sowieso subjektiv. Und wenn die USA Gewalt in souveränen Staaten anwendet, deren "Konsens fragwürdig oder nicht vorhanden" ist, dann könnten eben auch andere Staaten diesem Vorbild folgen, während die USA dies nicht verurteilen könne.

Selbst wenn kaum Zivilisten getötet werden, könne dies den Hass oder die Ablehnung der Bevölkerung hervorrufen. Selbst wenn nur "Terroristen" getötet würden, könne dies zu großer Ablehnung in Gebieten führen, die von Stämmen beherrscht werden oder die wirtschaftlich in einer verzweifelten Lage sind. Aber allein schon die Fragen nach Souveränität, Berechtigung, Transparenz oder Menschenrechten könne die Feindschaft gegenüber den USA stärken. Überhaupt sei noch gar nicht eruiert worden, ob der Drohnenkrieg überhaupt mehr Nutzen als Kosten bringt. Die Kritik hätten die Experten einmal äußern sollen, als sie noch im Amt waren.

Empfohlen wird eine Nutzen-Kosten-Analyse, mehr Transparenz, die Übertragung der Verantwortung von der CIA auf das Militär, eine stärkere Kontrolle und die Unterstützung für die Ausarbeitung von internationalen Normen des Einsatzes von Drohnen.

Gewarnt wird, dass der Einsatz bewaffneter Drohnen Interventionen, die man mit Militär, Spezialeinheiten oder Kampfflugzeugen nicht durchgeführt hätte, wegen des scheinbar geringeren Risikos und der geringeren Kosten häufiger ausführt. So könnten auch Gegner eher Angriffe auf Drohnen als gegen bemannte Flugzeuge oder Soldaten begehen: "UAVs schaffen ein Eskalationsrisiko, weil sie die Schranke, einen Konflikt zu beginnen, senken, ohne die Wahrscheinlichkeit eines befriedigenden Ergebnisses zu erhöhen." Feindliche Staaten - aber auch feindliche nichtstaatliche Organisationen, müsste man hinzufügen - werden auch mit eigenen, geheim gehaltenen Rechtfertigungen auf "tödliche Drohnenangriffe" setzen, was Instabilität schaffen oder verstärken sowie Konflikte weltweit vergrößern könne.

Drohnenangriffe seien auch nicht einfach illegal, die Begründung der USA, den Krieg gegen al-Qaida weltweit zu führen und dabei eben auch al-Qaida-Kämpfer zu töten, könne dem Kriegsrecht entsprechen. Aber neue Techniken und Szenarien sowie die Zunahme von "transnationalen nichtstaatlichen Terrororganisationen" machen "zunehmend schwierig, das Recht des bewaffneten Konflikts und das internationale Recht zur Anwendung von Gewalt auf konsistente und prinzipielle Weise anzuwenden". Die Kriterien für die Auswahl von Zielen seien geheim und würden oft auf Informationen von Konfliktparteien vor Ort basieren, weswegen man leicht in einen Bürgerkrieg hineingezogen werden könne. Weil auch fundamentale Begriffe wie "Schlachtfeld", "Kämpfer" oder "Feindseligkeiten" verschwimmen, sei fraglich, ob Drohnenangriffe noch nach herkömmlichen Rechten legal seien.