EEG-Novelle: Kritik und Verunsicherung

Nach der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sind die Verbraucher die Verlierer der umfassenden Gesetzesänderungen, die der BUND eine "Steinzeit-Energiepolitik" nennt

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Nun ist es also vollbracht. Der Bundestag hat heute Vormittag mit den Stimmen der großen Koalition die Novelle des Erneuerbare-Energiengesetzes (EEG) angenommen. 454 Abgeordnete stimmten dafür, 123 dagegen, sechs enthielten sich. 48 Abgeordnete nahmen nicht an der Abstimmung teil. Die Opposition hat zusammen 127 Stimmen, also dürften die beiden Lager ziemlich geschlossen agiert haben. Die Opposition innerhalb der Koalitionsparteien gegen das, was der BUND Steinzeit-Energiepolitik á la Merkel und Gabriel nennt, hielt sich also sehr in Grenzen.

Ebenso verabschiedet wurde übrigens auch ein Gesetz über die "Ausgleichsregelung für stromkosten- und handelsintensive Unternehmen", mit dem im Wesentlichen die Ausnahmen der energieintensiven Unternehmen von der EEG-Umlage organisiert werden. Insgesamt wird sich der den Unternehmen erlassenen Betrag wie auch in den letzten Jahren wohl auf etwa fünf Milliarden Euro jährlich summieren, die weiter von den privaten Verbrauchern und kleinen Gewerbetreibenden im Rahmen der EEG-Umlage geschulter werden müssen.

Neu ist übrigens, dass diese Umlage nun auch für den vom Schienenverkehr verbrauchten Strom aufgebracht werden muss, eine zusätzliche Belastung für die Verbraucher also. Die sind nach Ansicht der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ohnehin die Verlierer der umfassenden Gesetzesänderungen. Das Ziel, den Kostenanstieg zu begrenzen, werde klar verfehlt. Die Verbraucher hätten mit zusätzlichen Belastungen zu rechnen. Insbesondere kritisiert der Verband die Belastung des Eigenverbrauchs für Anlagen ab einer Größe von zehn Kilowatt. Auch die Belastung des Bahnstroms wird kritisiert: "Durch die Belastung der Schienenbahnen werden sich Personen- und Güterverkehr wieder verstärkt auf die Straße verlagern. Das kann nicht im Sinne einer nachhaltigen Energiewende sein", so vzbv-Sprecherin Marion Jungbluth.

Das sieht man bei der Allianz pro Schiene ganz ähnlich: "So erreicht Deutschland keine Nachhaltigkeitsziele im Verkehrsbereich", meint Allianz-Geschäftsführer Dirk Flege.

Am selben Tag, an dem die amtlichen Statistiker der Bundesregierung in ihrer Pressemitteilung beklagen, dass der Nachhaltigkeitsindikator "Anteil des Schienenverkehrs an der Güterbeförderungsleistung" in die schlechteste Gruppe ("gewittrig") abgerutscht ist, beschließt der Bundestag jährliche Zusatzabgaben für die Eisenbahnen in Höhe von mindestens 70 Millionen Euro. Das ist ein Stück aus dem Tollhaus. Durch den heutigen EEG-Beschluss droht eine Transport-Rückverlagerung von der Schiene auf die Straße. Wie das zu dem in der Koalitionsvereinbarung und in der Nachhaltigkeitsstrategie festgeschriebenen Ziel "Stärkung des Schienenverkehrs" passt, ist völlig schleierhaft.

Dirk Flege, Allianz pro Schiene

Beim Bundesverband Windenergie (BWE) ist man von den neuen Gesetzen ebenfalls wenig begeistert. BWE-Präsident Hermann Albers kritisiert, dass der gesetzliche Rahmen auf dem deutschen Windenergiemarkt unklar bleibt. Besonders bedenklich findet er die zum Gesetzespaket gehörende Änderung des Bundesbaugesetzes, die es künftig den Bundesländern gestattet, eigene Abstandsregelungen für Windkraftanlagen einzuführen:

Angesichts von Planungszeiträumen von drei bis fünf Jahren ist die Situation höchst unbefriedigend. Zwar gibt die Politik mit dem Ausbaukorridor von 2.500 MW netto pro Jahr für die Windenergie an Land nun eine Richtung vor, allerdings wird diese durch die angekündigten Ausschreibungen sofort wieder in Frage gestellt. Mit der parallel zum EEG verabschiedeten Länderöffnungsklausel droht zudem der Ausbau der preiswerten Windenergie in einzelnen Bundesländern völlig zum Erliegen zu kommen.

Hermann Albers, BWE

Der an Land erzeugte Windstrom sei "der preiswerte Motor der Energiewende", der die Strompreise stabilisieren würde. Bei Vergütungssätzen von acht bis neun Cent pro Kilowattstunde, die die Windmüller erhalten, ist dem kaum zu widersprechen. Die Mehrzahl von ihnen verzichtet inzwischen sogar schon auf die Garantie-Preise und versucht sich mit der Selbstvermarktung. Die wird allerdings bisher durch Marktprämien versüßt, die die Differenz zwischen den Vergütungssätzen und dem erzielten Preis ausgleichen.

Albers verweist auch für Gefahren für die Windkraftanlagenindustrie, wenn der Heimatmarkt nicht mehr richtig funktionieren sollte. 119.000 Beschäftigte seien in der Branche tätig, 67 Prozent der Anlagenproduktion ginge ins Ausland. "Voraussetzung für deren starke internationale Positionierung ist ein stabiler und berechenbarer Ausbau der Windenergie im Heimatmarkt Deutschland. Insoweit geht es mit jeder Weichenstellung zur Energiewende um nichts anderes als Industriepolitik. Genau diese vermissen wir heute", so Albers.

Beim VDMA, dem Verband der Maschinen- und Anlagenbauer, ist man in Sachen Windenergie nicht ganz so pessimistisch. Für diese sieht man die Investitionssicherheit hergestellt. Zugleich wird allerdings die Abgabenbelastung für den Eigenstromverbrauch kritisiert. Die betrifft nämlich nicht nur erneuerbare Energieträger, sondern auch die im Sinne der Energieeffizienz sehr wünschenswerte Kraft-Wärme-Kopplung. Hersteller und Betreiber der Ablagen würden durch die neuen Regeln und die Auseinandersetzung mit der EU-Kommission (siehe Gabriels Theaterdonner) verunsichert.

Für besonderes Gift hält der VDMA den beschlossenen Prüfvorbehalt beim Eigenstrom für Bestandsanlagen, das heißt, bis 2017 müssen deren Betreiber damit rechnen, vielleicht doch noch für den selbst verbrauchten Strom berappen zu müssen. Das sei ein schlechtes Signal auch für künftige Interessenten. "Die Bundesregierung muss sich schnellstmöglich für eine Klärung und eine langfristige Planungssicherheit bei der neuen EU-Kommission einsetzen", fordert VDMA-Präsident Reinhold Festge. Zugleich verweist er darauf, dass durch die neuen Regeln das Geschäft der Hersteller von Wasserkraft- und Biogasanlagen noch weiter zurückgehen wird.

Und wie geht es weiter? Bevor die Gesetze endgültig in Kraft treten, kann noch der Bundesrat intervenieren und zum Beispiel den Vermittlungsausschuss anrufen. Dort könnten gegebenenfalls noch Änderungen ausgehandelt werden. Allerdings muss sich erst noch zeigen, ob sich eine ausreichende Mehrheit findet, die sich mit der Berliner Koalition anlegen will.

Die Sitzverteilung in der Länderkammer ist derzeit so komplex wie selten zuvor. 29 der insgesamt 69 Stimmen halten Länder, in denen SPD und Grüne miteinander koalieren, einschließlich Schleswig-Holstein, wo noch der SSW, die Partei der dänischen Minderheit, mit im Boot sitzt. Länder in denen Union oder SPD alleine oder in einer gemeinsamen Koalition regieren halten 27 Stimmen. Der Rest der Stimmen wird von einer rot-roten, einer schwarz-grünen und einer schwarz-gelben Koalition kontrolliert. Aber letztlich dürften die parteipolitischen Bindungen nicht unbedingt die entscheidende Rolle spielen, denn in verschiedenen Fällen geht es um erhebliche regional-wirtschaftliche Interessen, die durch die neuen Gesetze gefährdet werden.