Mehr Fair Use und weniger Rundfunkgebühr?

Im Bereich Immaterialgüterrecht könnte TTIP theoretisch auch positive Auswirkungen haben

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Es ist offen, welche Auswirkungen TTIP konkret hat - im Bereich Immaterialgüterrecht sind aber nicht nur negative denkbar. Das amerikanische Copyright ist nämlich unkomplizierter und innovationsfreundlicher als das deutsche Immaterialgüterrecht und lässt durch das Fair-Use-Prinzip deutlich mehr Spielraum für gesunden Menschenverstand. TTIP-Schranken für das deutsche Immaterialgüterrecht könnten deshalb dafür sorgen, dass auch deutsche Verbraucher und Firmen profitieren.

Ein Beispiel ist das im letzten Jahr verabschiedete "Leistungsschutzrecht" für Presseverlage: Die amerikanische Computer & Communications Industry Association (CCIA) legte dem United States Trade Representative (USTR) ausführlich dar, wie dieses neue Monopolrecht das Recht von Verbrauchern und Unternehmen auf einen angemessenen Umgang mit Inhalten unangemessen stark einschränkt.

Der CCIA zufolge gefährdet dieses Leistungsschutz den Investitionsschutz, weil es konträr zum weltweit üblichen Umgang mit Information steht. Für den Fall, dass Suchmaschinen wegen Klagen der Verwertungsgesellschaft Media auf die Listung von Inhalten der Presseverlage verzichten, sieht man in dem von der letzten Bundesregierung beschlossenen Geschenk an den Axel-Springer- und den Burda-Verlag außerdem eine künstlich aufgebaute Markteintrittsbarriere und eine Art Steuer, mit der eine Industrie zulasten einer anderen subventioniert werden soll.

Es ist deshalb durchaus möglich, dass das Thema bei den TTIP-Verhandlungen von den Amerikanern angesprochen wird. Wahrscheinlich auch deshalb sieht die Lobbyorganisation Deutscher Kulturrat in einer Stellungnahme "keinen zusätzlichen Nutzen darin […], das Urheber- und Leistungsschutzrecht zum Gegenstand von TTIP zu machen" und fordert stattdessen, dass "Förderinstrumente" wie die Rundfunkgebühr und andere Kultursubventionen "nicht angetastet" werden dürften.

Weniger Musikantenstadel und Degeto durch TTIP? Foto: Manfred Werner - Tsui. Lizenz: CC BY-SA 3.0.

Dabei wären gerade dann positive Auswirkung denkbar, wenn Rundfunkgebühren (die zu einem großen Teil in Degeto-Schmonzetten und Schlagershows fließen) und Subventionen für Opern, Theater und andere Kulturveranstaltungen strengeren Regeln unterworfen würden: In Deutschland gefährden nämlich alle halbwegs größeren Parteien im Zweifelsfall lieber die Daseinsvorsorge und subventionieren dafür die Kultur.

Das zeigte sich unter anderem beim Verkauf von 48.000 Wohnungen der Stadt Dresden an die US-Investorengruppe Fortress, mit dem der (2008 wegen Beihilfe zum Bankrott verurteilte) ehemalige FDP-Oberbürgermeister Ingolf Roßberg Geld einnehmen wollte, um zu "gestalten, anstatt nur Schulden zu verwalten" - auch und vor allem für die Kulturpolitik.

Trotz 45.000 Unterschriften für die Bürgerinitiative "Woba erhalten!" stimmte auch eine Mehrheit der PDS-Stadträte für den Wunsch des FDP-Kommunalpolitikers. Der PDS-Landespolitiker Ronald Weckesser rechtfertigte dieses Votum mit einem Verweis auf den "kulturellen Bereich", der sonst der Gefahr von Kürzungen ausgesetzt gewesen wäre. Und, so Weckesser, "Welcher Linke will das schon?"

Die treffendste Kritik zu so einer Haltung kam bisher weder von einer parlamentarischen noch einer außerparlamentarischen Opposition, sondern vom Simpsons-Autor Daniel Chun, der die Folge Rome-old and Juli-eh schrieb, in der Homer Simpson Privatinsolvenz anmeldet und einen Schuldenberater zur Seite gestellt bekommt. Sparen will er aber nicht etwa an den von diesem Berater vorgeschlagenen monatlichen 1000 Dollar für Wunschbrunnen (mit denen er sich mehr Geld wünscht), 500 Dollar monatlich für totalpoker.com oder drei Abonnements von Vanity Fair (für drei Toiletten). Stattdessen holt er Grandpa Simpson gegen seinen Willen aus dem Altersheim.

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