Wenig bekannte Gefahr beim Pilzesammeln

Wer sich auf Bundeswehrgelände verirrt, muss mit einer Strafanzeige rechnen

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Die Pilzsaison 2014 hat bereits begonnen. Schon jetzt sprießen in den Wäldern neben Himbeeren, Blaubeeren und Walderdbeeren auch Steinpilze, Pfifferlinge, Riesenschirmlinge und Maronen. Das Sammeln von Pilzen kann allerdings gefährlich werden, wenn es an mykologischer Fachkenntnis mangelt - oder wenn man nicht genau weiß, auf welchem Gelände man sich befindet.

Der Magdeburger Volksstimme zufolge erstattete die Bundeswehr im letzten Jahr gegen 310 Pilzesammler, Radler, Touristen und Munitionssammler Strafanzeigen wegen Hausfriedensbruchs, weil sie sich auf dem Gelände des nicht umzäunten Truppenübungsplatzes Colbitz-Letzlinger-Heide aufhielten. Einige davon waren absichtlich eingedrungen, andere hatten die im Abstand von etwa 50 Metern aufgestellten Schilder offenbar übersehen - ein Radfahrer hatte sich vor einigen Jahren sogar derart verirrt, dass er fast verdurstet wäre.

Sommersteinpilz (Boletus aestivalis). Foto: Archenzo. Lizenz: CC BY-SA 3.0.

Tatsächlich können Pilz- und Beerensammler auch dann Hausfriedensbruch begehen, wenn das Gelände, auf dem sie ernten, nicht eingezäunt ist. Der Bundeswehr-Pressestelle zufolge sind die Verbotsschilder, die militärische Bereiche oder militärische Sicherheitsbereiche "sichern", lediglich "in der Regel […] so angebracht, dass man diese nicht ignorieren kann" - es gibt also Ausnahmen. Einige Areale sind durch "bauliche oder organisatorische Maßnahmen" wie eine "Bestreifung" gekennzeichnet, die möglicherweise nicht von allen ortsunkundigen Sommerfrischlern als Betretenssperre erkannt werden. Eine App, die via GPS vor dem Betreten von Bundeswehrgelände warnt, gibt es bislang noch nicht.

Gegenüber Telepolis meint man bei der Bundeswehr jedoch, dass "aufmerksame Personen" aufgrund von "Geländeeigenarten" wie Fahrspuren oder Markierungen "auch im durchgehenden Wald erkennen können, dass sie sich nicht in einem natürlichen Wald sondern in einem besonderen Gebiet befinden", wo Pilze und Beeren Soldaten vorbehalten sind (die sie zum Beispiel beim Überlebenstraining essen). Die Gründe für das Zivilisten auferlegte Sammelverbot liegen der Bundeswehr-Pressestelle zufolge darin, dass "Unbefugte in militärische Übungsabläufe geraten" können. Außerdem sei "nicht auszuschließen, dass militärische Überbleibsel [wie] Munition oder Reste davon eine Gefährdung für Laien darstellen". Areale, in denen das Betretungsverbot militärischen Zwecken wie der Geheimhaltung dient, sind angeblich ausnahmslos eingezäunt.

Aber auch in Wäldern, die nicht der Bundeswehr gehören, können Strafanzeigen auf Pilzesammler zukommen: Zum Beispiel dann, wenn sie mehr als ein Kilo der kulinarischen Köstlichkeit mit sich führen oder wenn sie sich in einem Naturschutzgebieten oder einem Nationalpark aufhalten, wo das Pilzesammeln nach §23 beziehungsweise §24 Bundesnaturschutzgesetz (BnatSchG) verboten ist.

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