"Psychiatrie und Justiz dürfen nicht mehr so leicht 'Hand in Hand' funktionieren"

Strafrechtsprofessor Henning Ernst Müller im Interview über den Mollath-Prozess und die Höhe der Haftentschädigung in Deutschland

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Heute beginnt die neue Hauptverhandlung gegen Gustl Mollath, der über 7 Jahre gegen seinen Willen in der Psychiatrie festgehalten wurde (Fall Mollath: "Wenn das stimmt, dann ist das kein Rechtsstaat, dann haben wir einen Archipel Gulag"). Für das Verfahren vor dem Landgericht Regensburg sind 17 Prozesstage anberaumt. Der Regensburger Strafrechtsprofessor Henning Ernst Müller hat den Fall Mollath immer wieder aus rechtlicher Sicht auf dem Becks-Blog diskutiert und kommentiert. Im Interview mit Telepolis erklärt Müller, worum genau es bei dem wieder aufgerollten Prozess geht und welche Konsequenzen aus dem Fall Mollath gezogen werden müssen. Und er macht deutlich, dass die derzeitige Haftendschädigung in Höhe von 25 Euro pro Tag viel zu gering ist. Derweil wurde bekannt, dass die Ex-Frau von Gustl Mollath von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht und vom Gericht als Zeugin ausgeladen wurde.

Herr Müller, heute ist der Beginn der neuen Hauptverhandlung in Sachen Gustl Mollath. Warum hat es so lange gedauert, bis es nun zu dem neuen Prozess kommen konnte?

Henning Ernst Müller: Wenn Sie die Zeit seit der Anordnung durch das OLG Nürnberg meinen: Ja, das hat lange gedauert. Aber man muss in Rechnung stellen, dass das LG Regensburg bemüht ist, nunmehr alles richtig zu machen und deshalb eine sehr umfangreiche Hauptverhandlung geplant hat, mit vielen Terminen. Die ist in einen üblicherweise sehr engen gerichtlichen Terminkalender nicht ganz leicht einzufügen. Und seitdem Herr Mollath in Freiheit ist, bestand ja auch rechtlich kein besonderes Beschleunigungsbedürfnis mehr, wie es etwa in Haftsachen gilt.

Gustl Mollath auf einer Podiumsdiskussion Anfang Dezember 2013 in München: "Empört Euch!". Bild: R. Grünhagen

Worum genau geht es jetzt in der Verhandlung?

Henning Ernst Müller: Es geht darum, unter denselben Anklagepunkten wie im Jahr 2006 eine verfahrensrechtlich und inhaltlich korrekte Hauptverhandlung durchzuführen.

Wie bewerten Sie es, dass für die Verhandlung 17 Prozesstage anberaumt wurden?

Henning Ernst Müller: Wie schon gesagt, das Gericht wird sich bemühen, diesmal den Tatvorwürfen sehr genau und sorgfältig nachzugehen. Beweisaufnahme und -würdigung sollen offensichtlich offen gestaltet werden. Ob die Hauptverhandlung tatsächlich so viel Zeit in Anspruch nehmen wird, kann man allerdings nicht voraussagen.

Sie gehen also davon aus, dass das Gericht keineswegs oberflächlich den Fall abhandeln wird, wie es zu Beginn von dem ein oder anderen vermutet wurde?

Henning Ernst Müller: Oberflächlichkeit ist keine Option mehr. Das Gericht weiß ja, dass es diesmal unter Beobachtung der bundesweiten Öffentlichkeit steht. Das ist - trotz der nicht allzu schweren Tatvorwürfe - eine besondere Lage, in der ja auch praktisch die "Ehre" der bayerischen Justiz auf dem Spiel steht und auch geprüft wird, ob Herr Mollath entschädigt werden muss. Aber klar ist auch: Angeklagt ist hier Gustl Mollath, nicht diejenigen, die ihn damals hinter Gitter gebracht haben - deren Verantwortlichkeit ist nicht Untersuchungsprogramm dieses Prozesses.

Herr Mollath hat immer wieder betont, dass es genau das ist, was er wollte: Eine neue Hauptverhandlung. Welche Vor- bzw. Nachteile kann dieser Prozess für Herrn Mollath haben?

Henning Ernst Müller: Der Vorteil ist, dass Herr Mollath nun gut verteidigt wird, dass die Hauptverhandlung vor dem Landgericht Regensburg sicherlich rechtsstaatlich korrekt gestaltet werden wird und dass er möglicherweise vollständig rehabilitiert wird von den Tatvorwürfen und von der Behauptung, er handele "wahnhaft" und sei "gefährlich". Es kann für ihn jedenfalls nicht schlechter ausgehen als im Jahr 2006.

Das Ergebnis der Beweisaufnahme zu den Tatvorwürfen steht aber noch nicht fest. Die Hauptbelastungszeugin und Nebenklägerin nimmt allerdings ihr Zeugnisverweigerungsrecht in Anspruch. Damit verhindert sie, dass man ihre Angaben in der Hauptverhandlung kritisch hinterfragt. Nach meiner Auffassung ist damit der Beweiswert ihrer früheren Angaben ganz erheblich reduziert.

Auch die umstrittenen psychiatrischen Gutachten werden in der Verhandlung eine Rolle spielen. Welche Erkenntnisse erwarten Sie im Hinblick auf die vielfach kritisierten psychiatrischen Bewertungen im Fall Mollath?

Henning Ernst Müller: Ich bin kein Prophet. Ich hoffe aber, dass die Gutachten auf den Prüfstand gestellt werden und dass dabei auch die Fehler der psychiatrischen Bewertung aufgedeckt werden.

"Die Haftentschädigung ist überhaupt nicht angemessen"

Was bedeutet ein für Herrn Mollath positiver Ausgang im Hinblick auf Entschädigungszahlungen für ihn?

AErgibt sich, dass Herr Mollath zu Unrecht siebeneinhalb Jahre untergebracht war, dann wird er auch entschädigt werden müssen.

In Deutschland werden 25 Euro pro Tag an Haftentschädigung gezahlt, das sind etwas über 9000 Euro pro Jahr. In den USA wurden im vergangenen Jahr einem Mann, der zu Unrecht zwei Jahre weggesperrt war, 12 Millionen Euro Entschädigung zugesprochen. Halten Sie die Höhe der Haftentschädigung in Deutschland für angemessen?

Henning Ernst Müller: Nein, . Es ist ein trauriges Zeichen für einen Staat, der die "Freiheit" in seiner Hymne rühmt, dass die Freiheit dann so wenig wert sein soll. Letztlich wird dem betroffenen Bürger gesagt, er müsse ein Sonderopfer für die "leider nicht ganz perfekte Justiz" erbringen und man zahlt ihm dann nur eine Art Aufwandsentschädigung, geringer noch als der Betrag, den man Wahlhelfern zahlt, die einen Sonntag für den demokratischen Prozess "opfern". Auch wenn Freiheit letztlich unbezahlbar ist, jedenfalls aber bei längerer Haft, müssten die Entschädigungssätze ganz erheblich angehoben werden, denn Lebenszeit lässt sich nicht mehr nachholen. Das sage ich bewusst ganz allgemein und nicht auf Herrn Mollath bezogen. Die Hauptverhandlung hat ja nicht einmal begonnen.

Der Fall Mollath hat seine Spuren nicht nur in der psychiatrischen und der politischen Sphäre hinterlassen. Mal zusammengefasst: An welchen Stellen hat die Justiz Fehler gemacht und ab wann, spätestens, hätte ihrer Meinung nach auf Justizebene ein Umlenken stattfinden müssen?

Henning Ernst Müller: Die Fehler sind komplex und lassen sich kaum so einfach zusammenfassen. Es waren Fehler in der Anwendung des Verfahrensrechts - z.B. bei der Inhaftierung, in der Hauptverhandlung, bei der Beweiserhebung und -würdigung, in der Vollstreckung (Verlegungen, die nur als "Strafmaßnahme" interpretiert werden können), in der Betreuung (willkürliche Verschleppung von Beschwerden), im Bereich des Unterbringungsvollzugs. Spätestens als offenkundig wurde, dass im Verfahren erhebliche Fehler gemacht worden waren, hätte man "umlenken" müssen. Ich hatte damit gerechnet, dass man vor Weihnachten 2012 die Unterbringung für erledigt erklärt und dann in aller Ruhe an der Aufklärung des Geschehenen arbeitet.

Warum aber ist das so nicht geschehen?

Henning Ernst Müller: Tja. Ich hatte den Eindruck, dass Teile der Justiz ab dem Zeitpunkt, als sich Öffentlichkeit und Politik vehementer einmischten, einen gewissen Trotz entwickelten. Manche innerhalb der Justiz sahen durch diese Einmischungen die Unabhängigkeit der Justiz bedroht. Die Unabhängigkeit der Justiz ist in der Tat ein sehr wichtiger Wert. Aber die Justiz steht mit ihren Entscheidungen auch nicht außerhalb der demokratischen Gesellschaft; sie muss sich Kritik gefallen lassen und Fehler korrigieren. Ich bin sehr sicher, dass Gustl Mollath ohne die öffentliche Aufmerksamkeit wohl noch einige Jahre in der Psychiatrie verblieben wäre. Erst die öffentliche Erregung hat den Erfolg des Wiederaufnahmeantrags bewirkt.

Was vermuten Sie, wie wird der Prozess ausgehen?

Henning Ernst Müller: Ich lag mit meinen Prognosen in diesem Fall mehrfach daneben. Ich will daher lieber nichts mehr öffentlich vermuten.

Was muss jetzt getan werden, um einen weiteren Fall Mollath zu verhindern? Wo sehen Sie Handlungsbedarf?

Henning Ernst Müller: Die von Bayern angestoßene Reform zur Verhältnismäßigkeit der Unterbringung kann nur ein erster Schritt sein. Ein weiterer ist ein vernünftiges Maßregelvollzugsgesetz in Bayern. Vieles lässt sich aber auch nicht durch Gesetze verändern, sondern nur durch eine geänderte Gesetzesanwendung. Psychiatrie und Justiz dürfen nicht mehr so leicht "Hand in Hand" funktionieren - man muss hier gegenseitig kritisch miteinander umgehen In der Gesetzesanwendung und bei der Gutachtenerstattung hat sich eine gewisse Routine ergeben, die den betroffenen Menschen und ihrem Freiheitsanspruch oft nicht gerecht wird.

Der Fall Mollath wirft dabei nur ein Schlaglicht auf die Situation, die insgesamt missbrauchsanfällig ist. Gustl Mollath ist nicht der einzige Fall dieser Art. Wie er selbst sagt: Er hatte Glück. Erfreulicherweise höre ich, dass der Fall Mollath jetzt teilweise auch in der Psychiatrie diskutiert wird und die eigenen Routinen selbstkritischer betrachtet werden. Ich hoffe, dass dies nicht nur ein Strohfeuer ist, sondern wirklich der Beginn eines Umdenkens.

Henning Ernst Müller, Professor für Strafrecht und Kriminologie an der Universität Regensburg, bloggt regelmäßig im beck-blog. Texte auf Telepolis: Fall Edathy - Staatsanwaltschaft im "Graubereich" sowie Der Fall Mollath, ein Fall für die Rechtswissenschaft?.

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