Gleichheit vor dem Gesetz?

Ecclestone kauft sich von der bayerischen Justiz mit 100 Millionen US-Dollar frei

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Es klingt, als hätte das Satire-Magazin TITANIC zugeschlagen: Mit einer Zahlung von etwas über 100 Millionen US-Dollar an die darbende bayerische Justizkasse könnte Bernie Ecclestone, 83, der den Bayern-LB-Vorstand Gerhard Gribkowsky mit 44 Millionen Dollar bestochen hatte, ohne Verurteilung den Gerichtssaal in München verlassen. Ein Bestecher würde durch Bestechung freigesprochen - das sollte in Deutschland eigentlich nur eine polemische satirische Spitze, also ein Fall für "Die Anstalt" sein. Nun könnte es erstmals Realität werden.

Nach Keine Anklage im größten Bestechungsfall der deutschen Geschichte (April 2013) und Ecclestone baut auf die deutsche Klassenjustiz (Januar 2014) konnten Telepolis-Leser vom Prozess gegen den Formel-1-Tycoon Bernie Ecclestone durchaus einen Freispruch für den Milliardär mit britischem Pass erwarten.

Doch was sich nun andeutet, könnte dem Ansehen der bayerischen Justiz noch mehr schaden als ein Freispruch mangels Beweisen. Ecclestone hatte ja im Verfahren behauptet, Gerhard Gribkowsky hätte ihn damit erpresst, ihn bei der Steuer anzuschwärzen. Das Geld sei nicht für den Kauf der Formel-1-Anteile, sondern für das Schweigen gegenüber den britischen Finanzbehörden geflossen.

Für den zu acht Jahren Gefängnis verurteilen Gribkowsky, der bereits nach zwei Jahren Stadelheim Freigänger ist, wäre diese Beschuldigung strafrechtlich kaum relevant, da die Denunziation von Steuersündern nicht nur hierzulande längst eine erwünschte Tätigkeit darstellt. Es ist aber auch nicht strafbar, Geld an Erpresser zu bezahlen. Auf einmal sind die Hauptprotagonisten des Verfahrens juristisch gesehen beide Unschuldige.

Am 28.Oktober 2014 wird Ecclestone seinen 84.Geburtstag feiern können. Mit Sicherheit hat er in seinem Leben bereits härtere Verhandlungspartner als die Bayerische Landesbank und Peter Preuß von der Staatsanwaltschaft München I erlebt. Dieser hatte noch ein Jahr nach der Verurteilung Gribkowskys, der die Bestechung strafmindernd gestanden hatte, gegenüber Telepolis am 18.04.2013 zugegeben, dass noch nicht einmal eine Anklage gegen Bernie vorläge.

Der jetzt bekanntgewordene geplante Deal zwischen Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Gericht ist selbstverständlich juristisch einwandfrei. Möglich macht es Paragraph 153a Strafprozessordnung, wonach eine Verfahrenseinstellung gegen Auflagen möglich ist, die geeignet sind, "das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen".

Das "öffentliche Interesse" vertreten von Staatsanwaltschaft und Gericht, wird dabei außer Kraft gesetzt. "Wiederholungsgefahr"? Bei einem 84-Jährigen - wie auch bei Uli Hoeneß - sehr gering. "Abschreckung für andere Täter"? Nicht nötig, da ja weitere Taten weitere Millionen für die Staatskasse bedeuten.

"Gleichheit vor dem Gesetz"? Der Bestochene wandert ins Gefängnis. Der Bestecher bleibt frei. Der Bestecher ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor und eine Persönlichkeit des internationalen öffentlichen Lebens. Aus Sicht der bayerischen Klassenjustiz ist er mit der öffentlich diskutierten Anklage bereits hinreichend bestraft.

Süddeutsche-Chefredakteur Heribert Prantl, der sich leider nur zu innenpolitischen Skandalen äußern darf, konnte zu der bevorstehenden Hyper-Bestechung endlich einmal seine moralische Integrität updaten. Unter dem Titel "Formel Frechheit" kritisiert er den geplanten Deal. "Geld stinkt nicht, so heißt das Sprichwort. Das stimmt hier nicht; diese Millionen riechen. Sie riechen so, dass die Prozessbeteiligten rot werden müssten", schreibt der gemütliche Bajuware. Weitere Kostproben: "Das Gericht verwandelt sich in eine juristische Waschanlage." "Wahrheit und Gerechtigkeit sind keine Handelsobjekte". "Die Gerechtigkeit steht dumm da."

Dass Ecclestone als Prozessbeteiligter, der sein Leben nicht anders als mit eben solchen Deals verbracht hat, dem Werde-Rot-Imperativ des Münchner Kantianers folgt, ist nicht zu erwarten. Und auch Gericht und Staatsanwaltschaft wissen, dass sie wegen fehlender Zustimmung der Briten Ecclestone nie nach Stadelheim oder Landsberg bekommen werden, dass bei seinem Tod aus karibischen Postfächern kein Euro bezahlt werden wird und dass man zumindest in Bayern auch ohne Rotwerden die Vorzüge der Klassenjustiz verteidigen kann, wenn es etwa um die Volksreligionen Fußball und Formel 1 geht.

Dass sich die SZ-Abonnenten im Landgericht München von Lokalmatador Prantl über das Wochenende noch buchstäblich ins Gewissen reden lassen werden, wäre ein Grund, die SZ doch wieder zu abonnieren. Hoffen wir also, dass Prantls Strafpredigt diesmal erhört wird.