Rechnungen von der Sonne

Die Energie- und Klimawochenschau: Das neue EEG tritt in Kraft, ein Fracking-Gesetz ist in Arbeit und die Ölindustrie räumt nicht auf

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Am 1. August ist die EEG-Reform in Kraft getreten. Seither schickt die Sonne eine Rechnung, vertreten durch die Bundesregierung. Wer sich ab jetzt eine Photovoltaik-Anlage auf das Dach montieren lässt, muss stufenweise erst 30, dann 35 und zuletzt 40 % der EEG-Umlage an den Staat zahlen. Dies gilt momentan glücklicherweise erst ab einer Anlagengröße von 10 Kilowatt und einem Verbrauch von über 10 Megawattstunden pro Jahr.

Der berühmte Ausspruch Herrmann Scheers, dass die Sonne keine Rechnung schickt, ist damit aber hinfällig, wie Eicke Weber, Direktor des Fraunhofer ISE in der Badischen Zeitung kommentiert. Hinter der Sonnensteuer vermutet er den Einfluss der Kohlelobby:

Für die milliardenschwere Branche der Kohle- und Kernkraftwerksbetreiber wird die Selbsterzeugung von Solarstrom eine zunehmende Irritation: Jede so erzeugte Kilowattstunde muss nicht mehr von den Stromkonzernen bezogen werden, es geht um Milliardenbeträge. Der rasche Aufwuchs dieser Technologie musste gestoppt werden, und die Politiker sind leider über diesen Stock gesprungen.

Eicke Weber

"Wir haben mal ausgerechnet, was diese 'Sonnensteuer' für andere Verbraucher an Entlastung bringt: Das sind gerade mal 44 Cent pro Jahr und Haushalt. Und zwar auf das Jahr 2018 bezogen, wenn der Eigenverbrauch deutlich angestiegen ist und die Belastung bei 40 Prozent liegt", sagt Niels-Sönnik Schnoor, Energieexperte der Verbraucherzentralen, gegenüber klimaretter.info. Die Berechnung bezieht sich nur auf den Eigenverbrauch von Strom aus erneuerbaren Quellen, ein großer Teil des Eigenverbrauchs, vor allem der Industrie entfällt auch auf fossile Quellen.

Im nächsten Schritt will die Bundesregierung, wie berichtet, das Ausschreibungsmodell testen und zwar zunächst an Solarparks. IWR online hat Photovoltaik-Unternehmen zu dem Thema befragt und ist auf große Skepsis gestoßen. Diese fürchten in erster Linie den Qualitätsverlust der Projekte.

Um die Akteursvielfalt am Markt zu erhalten, fordert Milan Nitzschke, Konzernsprecher der Solarworld AG, eine Begrenzung von Zuteilungsmengen pro Ausschreibungszeitraum und Bieter. Die Befürchtungen von Bürgerenergiegenossenschaften, nicht mehr konkurrenzfähig zu sein, haben wir an dieser Stelle bereits mehrfach dargelegt. Es gibt aber auch Akteure auf dem Strommarkt, die das Ausschreibungsmodell befürworten, wie etwa der Verband deutscher Gas- und Stromhändler (EFET), allerdings in einer technologieneutralen Variante. Im EFET Deutschland sind in erster Linie die großen deutschen Energieversorger Eon, RWE, EnBW und Vattenfall vertreten, aber auch die Stadtwerke von Leipzig und München. Die Aussagekraft der PV-Pilotausschreibungen sei nur begrenzt aussagekräftig, finden die Autoren.

Ausschreibungsergebnisse in einem kleinen Markt von rund 400 MW wären sehr volatil, bei einem größeren, technologieoffenen Markt würden sich Änderungen auf der Angebots- und Nachfrageseite hingegen besser ausgleichen.

Fracking-Gesetz oder Fracking-Verbot?

Wie berichtet sollen nach der parlamentarischen Sommerpause gesetzliche Regelungen zum Fracking kommen, wenn auch nicht über ein eigenes Gesetz, sondern über das Wasserhaushaltsgesetz und das Bergrecht.

Rechtliche Regelungen für die Fracking-Technologie mahnte nun auch die Präsidentin des Umweltbundesamts Maria Krautzberger anlässlich der Vorstellung eines Gutachtens aus ihrem Hause hin. Momentan gebe es lediglich ein von Politik und Wirtschaft getragenes Moratorium, Fracking sei aber nicht verboten.

Zentraler Bestandteil der vorgesehenen Gesetzesänderungen muss ein Verbot der Gasförderung aus Schiefer- und Kohleflözgestein über eine Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes sein, ferner eine Umweltverträglichkeitsprüfung und ein Verbot in Wasserschutzgebieten, und zwar für jede Form des Frackings.

Maria Krautzberger

Grundsätzlich sollte kein Fracking in Wasserschutz- und Naturschutzgebieten sowie im Einzugsgebiet von Seen und Talsperren stattfinden. Alle weiteren Frackingvorhaben zur Öl- und Gasgewinnung inklusive Erprobungsmaßnahmen bedürften einer umfassenden Risikobewertung. Das Grundwasser müsste vor und während einer Maßnahme analysiert werden, um etwaige Veränderungen messen zu können. Weiterhin empfiehlt das UBA, ein für jedermann einsehbares Kataster der Fracking-Chemikalien einzurichten.

"Vor dem Hintergrund der Rechtslage in Deutschland empfehlen wir die Errichtung und das Führen eines bundesweiten rechtlich verbindlichen Frackingchemikalienkatasters durch eine Bundesbehörde auf der Grundlage eines eigenen Bundesgesetzes mit freiem Zugang für jede Person über das Internet. Alternativ kommt auch ein freiwilliges Kataster auf Probe in Betracht", heißt es in den Handlungsempfehlungen des UBA. Der Nachsatz macht angesichts der Vielzahl zum Einsatz kommender Chemikalien und der Erfahrungen aus den USA stutzig.

Im Journal "Frontiers in Ecology and the Environment" berichtete ein internationales Forscherteam soeben, dass in einigen Bohrungen in den USA bis zu 20 geheim gehaltene Chemikalien zum Einsatz kämen. Belastbare Aussagen über die Umweltauswirkungen des Fracking könnten kaum gemacht werden, weil Informationen zum eingesetzten Chemikaliengemisch, zu Störfällen und zur Behandlung des Abwassers nicht bekannt würden. "Die Internetseite der Umweltschutzbehörde von Pennsylvania ist eine der besten Quellen für öffentlich zugängliche Informationen über Leckagen von Schiefergas und andere Unfälle. Selbst hier versäumten es die Gasfirmen jedoch in mehr als einem Drittel der Fälle, die Leckagen zu melden", meint die Hauptautorin des Artikels Sara Souther von der Universität von Wisconsin-Madison. "Wir brauchen genaue Daten über die Freisetzung von Fracking-Chemikalien in die Umwelt, damit wir die Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen verstehen können."

Wie das UBA ein freiwilliges Kataster angesichts solcher Erfahrungen auch nur in Betracht ziehen kann, erschließt sich nicht. Ungelöst ist nach Ansicht der Bundesamts die Behandlung des sogenannten "Flowbacks", d.h. des Wassers, das nach der Bohrung wieder oberirdisch austritt und neben den zum Fracking eingesetzten Chemikalien auch andere Stoffe enthalten kann, die aus dem Boden gelöst wurden, mitunter Schwermetalle und radioaktive Substanzen.

Der NABU nimmt das UBA-Gutachten unterdessen zum Anlass, ein generelles Fracking-Verbot zu fordern. "Die bisherigen Gutachten werfen mehr Fragen auf als sie beantworten. Auf absehbare Zeit wird es nicht möglich sein, alle Risiken des Frackings vollständig zu bewerten. Daher fordern wir ein klares Verbot der Fracking-Technologie in Deutschland - und zwar in unkonventionellen und konventionellen Lagerstätten", so NABU-Präsident Olaf Tschimpke.

Shells Spuren in Nigeria

Mit freiwilliger Unternehmensverantwortung wird den meisten Energiekonzernen jedenfalls nicht beizukommen sein. Als besonders schlechtes Beispiel tritt gerade der Ölkonzern Shell auf.

Im nigerianischen Ogoniland hat das Unternehmen nach Aufgabe seiner Ölförderaktivitäten einen völlig verseuchten Landstrich zurückgelassen, wie Friends of the Earth und Amnesty International anprangern. Vor drei Jahren hatte die UNO die Verschmutzung des Nigerdeltas umfassend dokumentiert und Shell sowie die nigerianische Regierung zum sofortigen Handeln aufgefordert. Dabei liegen die Förderaktivitäten von Shell in der Region schon über 20 Jahre zurück. Damals wurden die zurückgelassenen Förderstätten weder gesichert noch Schäden beseitigt.

Dem UNEP-Bericht zufolge kommt es noch immer zu Ölaustritten, die das Grundwasser verseuchen. Das Trinkwasser ist zum Teil mit dem 900fachen der zulässigen Benzolkonzentration belastet, Alternativen für die Bevölkerung gibt es nicht. Verseuchte Böden und Flüsse machen Ackerbau und Fischfang unmöglich. UNEP machte vor drei Jahren deutlich, dass Shell keine Sanierung der Umweltschäden vorgenommen hat. Der Umgang mit der Umweltverschmutzung entspricht weder Firmenstandards noch den nigerianischen Gesetzen.

Drei Jahre nach dem UNEP-Bericht und den darin geforderten Maßnahmen hätten weder die nigerianische Regierung noch Shell adäquat reagiert. Zwar hat die Regierung eine Sanierungsbehörde ins Leben gerufen, die neue Instanz hat aber die wichtigsten Umweltprobleme bislang nicht in Angriff genommen, beklagen nigerianische Nichtregierungsorganisationen. Shell wiederum schiebt die Verantwortung der nigerianischen Regierung zu und macht Sabotage für neue Lecks verantwortlich. Außerdem beauftragte Shell nach der UNEP-Untersuchung eine eigene Firma, die die Befunde der UNEP in Frage stellte. Die Untätigkeit von Shell und nigerianischer Regierung stellt faktisch eine Verletzung der Menschenrechte auf sauberes Trinkwasser, Nahrung und Gesundheit dar.