Energiepolitik im Sommerloch

Die Energie- und Klimawochenschau: Von fallenden Gurken- und CO2-Zertifikatspreisen und wenig überzeugender Energiepolitik

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Zum Anfang servieren wir mit dem am Freitag in der taz vermeldeten Gurkenüberschuss einen kleinen Zahlensalat: Bis zu 80 % über dem üblichen Niveau liegt die Gurkenproduktion im Spreewald, so dass die weiterverarbeitenden Betriebe nicht mehr mit der Herstellung saurer Gurken hinterher kommen und der Ernteüberschuss vernichtet werden muss.

Bild: USDA ARS

Schuld an der Plansollübererfüllung, die auch noch wirtschaftlichen Schaden anrichtet, der aber laut taz-Artikel nicht näher beziffert werden kann, ist natürlich das Wetter. Während Gurken bei gewitterreichem Wetter recht gut gedeihen, hat der Deutsche Wetterdienst bislang an 36 von 66 Sommertagen Unwetterwarnungen herausgegeben (Unwetter werden häufiger).

Obgleich sich ein Preisverfall bei Gurken aus der mitteleuropäischen Großwetterlage ableiten lässt, bleibt der Preisverfall von CO2-Emissionszertifikaten rätselhaft. "Weder die wirtschaftliche Rezession noch der Ausbau Erneuerbarer Energien sind - wie oft vermutet - Hauptverursacher des massiven Preissturzes im Europäischen Emissionshandelssystem (EU ETS): Sie können gerade mal zehn Prozent des Preisrückgangs von CO2-Zertifikaten erklären", teilt das Mercator Research Institute on Global Commons and Climate Change (MCC) mit. "Stattdessen geben 90 Prozent der CO2-Preisbildung in Europa weiter Rätsel auf", sagt MCC-Forscher Nikolas Koch. "Wir halten es für wahrscheinlich, dass die Unsicherheit der Investoren, ob politische Ankündigungen zu langfristigen Klimazielen nun tatsächlich umgesetzt werden oder nicht, einen großen Einfluss auf den niedrigen Preis haben."

Man könnte es auch so ausdrücken: Unternehmen setzen auf eine laxe Klimapolitik und erwerben vorausschauend keine Emissionszertifikate, weil sie davon ausgehen, diese sowieso hinterher geworfen zu bekommen. Die MCC wollen die unerklärlichen 90 % der Preisbildung allerdings weiter erforschen.

809.039,35 Euro gibt das Bundeswirtschaftsministerium in diesem Jahr aus, um für das neue EEG zu werben, das entspricht etwa einem Viertel seines Etats für Öffentlichkeitsarbeit. Mehr als eine halbe Million davon entfallen auf Anzeigen in Tageszeitungen und Publikumszeitschriften. Das geht auf eine kleine Anfrage der verbraucherpolitischen Sprecherin der Linken, Caren Lay, zurück. Leider hat das BMWi auch folgendes bei dieser Anzeige gestrichen: glaubwürdige Informationen.

Werbung aus dem BMWi

Über die genaue Höhe von "bezahlbar", wie die Energiewende laut BMWi-Anzeige in Zukunft sein soll, lässt sich bekanntlich streiten. Immerhin wird prognostiziert, dass die EEG-Umlage im Jahr 2015 auf 6,0 Cent pro Kilowattstunde gesenkt werden könnte. Derzeit beträgt sie 6,24 Cent pro Kilowattstunde. Das geht aus einer Studie des Instituts für Zukunftsenergiesysteme (IZES) im Auftrag der Grünen-Bundestagsfraktion hervor. Die Entlastung sei aber kaum auf die Deckelung des Ausbaus im EEG 2014 zurückzuführen, sondern auf ein Plus von mehr als einer Milliarde Euro, das sich innerhalb der letzten 12 Monate auf dem EEG-Ausgleichskonto angesammelt hat. In erster Linie haben die Stromkunden hier schon im Voraus bezahlt. Eine künftige Senkung der EEG-Umlage bedeutet aber nicht unbedingt niedrigere Strompreise für die Verbraucher, das hängt von der Preispolitik der Stromanbieter ab.

Energieeffizienz, Elektroautos, Netzausbau

Damit kommen wir zu dem, was die Bundesregierung derzeit tut und versäumt. Versäumt hat sie beispielsweise, die EU-Energieeffizienzrichtlinie in deutsches Recht umzusetzen. Diese ist im Dezember 2012 in Kraft getreten und hätte bis zum 5. Juni 2014 Eingang in die Gesetzgebung der einzelnen EU-Länder finden müssen. Die Energieeffizienzrichtlinie sieht vor, den Energieverbrauch bis zum Jahr 2020 um 20% zu senken, in absoluten Zahlen für die EU bedeutet dies einen Primärenergieverbrauch von nicht mehr als 1483 Millionen Tonnen Rohöleinheiten oder nicht mehr als 1086 Millionen Tonnen Rohöleinheiten Endenergie. Entsprechende Zahlen muss jedes einzelne EU-Land vorlegen, was die Bundesregierung auch getan hat.

Um die EU-Richtlinie vollständig umzusetzen, muss zunächst der schon im Koalitionsvertrag vorgesehene "Nationale Aktionsplan Energieeffizienz" ausgearbeitet werden, was noch in dieser Jahreshälfte geschehen soll. Die EU-Kommission hat derweil ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet.

Dagegen gibt es Gesetze, die anscheinend niemand haben will außer der Bundesregierung. Weit entfernt von ihrem Ziel, bis 2020 eine Million Elektroautos auf die Straße zu bringen, will sie mit einem Elektromobilitätsgesetz nachhelfen. Zur Zeit sind bundesweit weniger als 25.000 Elektrofahrzeuge zugelassen. Verkehrs- und Umweltministerium gehen aber davon aus, dass die Zahl der Zulassungen in den nächsten Jahren überproportional ansteigen wird. Dazu beitragen sollen Privilegien im Straßenverkehr wie die Freigabe von Busspuren und die Einrichtung spezieller, kostenloser Parkplätze mit Ladesäulen.

Das letzte Wort werden dabei die Kommunen haben, der Gesetzentwurf erlaubt es ihnen lediglich, entsprechende Privilegien einzurichten. Kaufprämien soll es dagegen vorerst nicht geben. Kritik an dem Gesetzesentwurf kommt unter anderem vom Verkehrsclub Deutschland (VCD). "Dem ÖPNV und dem nachhaltigen Verkehrsmittel Fahrrad darf nicht weiter Platz genommen werden. Zusätzliche Fahrzeuge, egal wie sie angetrieben werden, verstopfen Busspuren und halten in der Folge die Menschen davon ab, den umweltfreundlichen ÖPNV oder das Fahrrad zu nutzen", meint VCD-Sprecher Gerd Lottsiepen. Auch der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen hat sich gegen eine Freigabe von Busspuren ausgesprochen.

Der VCD kritisiert auch die Einrichtung kostenloser Parkplätze. Für Carsharing-Projekte sei dies vom Verkehrsministerium stets abgelehnt worden, obwohl diese im Stadtverkehr viel sinnvoller seien. Natürlich können Elektroautos auch beim Carsharing zum Einsatz kommen, sollten sie sogar, da sich erst durch ihre intensive Nutzung die Ökobilanz verbessert. "Selbst wenn ein Elektroauto stets mit grünem Strom lädt, braucht es 20.000 bis 30.000 Kilometer Fahrleistung bis die Klimagasemissionen für die Batterieproduktion ausgeglichen sind", schreibt der VCD.

So wie der Gesetzesentwurf derzeit aussieht, scheint es aber nicht um umweltfreundlicheren Verkehr zu gehen, sondern einzig und allein darum, der deutschen Autoindustrie bei der Vermarktung von Elektroautos unter die Arme zu greifen. Bereits 2011 erklärte die Bundesregierung, Deutschland solle Leitmarkt und Leitanbieter für Elektromobilität werden.

Uneinigkeit bei der Süd-Ost-Stromtrasse

In manchen Fällen weiß man auch nicht so recht, was die Bundesregierung tut, etwa bei der geplanten Süd-Ost-Stromtrasse, die von Bad Lauchstädt in Sachsen-Anhalt nach Meitingen bei Augsburg führen soll. Aufgrund des anhaltenden Protests gegen die Gleichstromtrasse hieß es zunächst, der Trassenverlauf würde geändert und der Endpunkt nun nicht mehr im Kohlerevier Sachsen-Anhalt, sondern im wind- und windenergiereichen Mecklenburg-Vorpommern liegen und damit wieder als Energiewendeprojekt legitimiert werden (Stromtrasse wird Kohlekraftwerke umgehen).

Ende Juli erklärte Wirtschafts- und Energieminister Sigmar Gabriel öffentlich: "Natürlich wird der jetzige Korridor nicht kommen. Wenn der Staat versuchen würde, das mit gesetzlichen Mitteln durchzusetzen, haben wir jahrelanges Theater und Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht." Thüringens Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht nahm das gleich als Anlass zur Hoffnung, dass die Trasse nun gar nicht mehr durch ihr Bundesland verlaufen würde. Doch davon will Gabriel nach einem Bericht der Frankfurter Rundschau nichts wissen.

Rainer Baake, Staatssekretär im BMWi widerspricht auf Anfrage des Grünen-Bundestagsabgeordneten Oliver Krischer wiederum dem politischen Eingreifen seines Ministers. Die Bundesregierung begleite die Erstellung des Netzentwicklungsplans durch die Netzbetreiber und greife dabei nicht durch eigene Überlegungen vor. Die Süd-Ost-Trasse wurde bereits 2013 im Bundesbedarfsplangesetz verankert. In diesem Jahr hätte das Genehmigungsverfahren für das Projekt beginnen sollen, doch angesichts des politischen Hin und Hers ist damit kaum noch zu rechnen.