Urteil im Fall Mollath: Freispruch und Anspruch auf Entschädigung

"Psychiatrisierung Mollaths hätte nie stattfinden dürfen", sagt Strafverteidiger Gerhard Strate

Der folgende Beitrag ist vor 2021 erschienen. Unsere Redaktion hat seither ein neues Leitbild und redaktionelle Standards. Weitere Informationen finden Sie hier.

"Die Halter des Monopols auf öffentliche Objektivierung", wie es der französische Soziologe Pierre Bourdieu einmal in einem anderen Zusammenhang formulierte, haben gesprochen: Freispruch für Gustl Mollath, lautet das Urteil des Regensburger Landgerichts von heute Morgen. Nach 15 Verhandlungstagen ist klar: Mollath ist ein freier Mann und er hat Anspruch auf Entschädigung für seine über siebenjährige Unterbringung in der forensischen Psychiatrie. Das hat die Kammer unter Vorsitz der Richterin Elke Escher verkündet.

Das Gericht verdeutlichte, dass ein Tatnachweis im Hinblick auf die Anklagepunkte Sachbeschädigung und Freiheitsberaubung nicht zu erbringen ist. Damit wird deutlich: Das Urteil aus dem Jahr 2006, das für die Unterbringung Gustl Mollaths sorgte, ist ein schlimmes Fehlurteil.

Zur Erinnerung: Mollath wurde vorgeworfen, Autoreifen zerstochen zu haben. Die Autoreifen soll er, nach Auffassung des damals Vorsitzenden Richters, Otto Brixner, auf eine Art und Weise zerstochen haben, dass nur langsam Luft aus den Reifen entweichen konnte. Daraus soll sich dann eine Gefahr für die Fahrzeugführer ergeben haben. Durch ein entsprechendes psychiatrisches Gutachten, sah das Gericht bei Mollath schließlich eine Gefahr für die Allgemeinheit. Die Konsequenz: Mollath musste in die Forensische Psychiatrie.

Ein Sachverständiger, den das Gericht im Laufe des Wiederaufnahmeverfahrens bestellte und der Auskunft darüber geben sollte, in wie weit die Vorwürfe gegen Mollath im Zusammenhang mit dem Zerstechen von Reifen den Tatsachen entsprechen, kam zu dem Ergebnis: "Ich weiß nicht, was mit den Reifen war, aber wir haben keine gefährlichen Situationen...."Einen Reifen so anzustechen, dass dieser bei der Fahrt kaputt geht, halte ich für sehr theoretisch", berichtete er vor Gericht (Fall Mollath: Gutachter findet keine Hinweise auf zerstochene Reifen).

Freigesprochen wurde Gustl Mollath auch im Hinblick auf den Anklagepunkt der gefährlichen Körperverletzung. Dennoch geht die Kammer davon aus, dass Mollath seine damalige Frau misshandelt habe. Zu einem Schuldspruch dürfe es aber nicht kommen, da nicht ausgeschlossen werden könne, dass Mollath damals schuldunfähig gewesen sei, wie die Mittelbayerische berichtet.

Das Gericht machte in seiner Urteilsbegründung deutlich, dass es die Fähigkeit zu einem großen Glauben besitzt. Die Kammer glaubte den Aussagen der ehemaligen Frau von Gustl Mollath, Petra M., wonach diese ihrer Schwägerin und einem Arzt von den Verletzungen durch ihren Mann berichtet habe. Auch aus der Tatsache, dass Petra M. noch nachdem sie sich ein Attest über ihre Verletzungen habe ausstellen lassen, bei ihrem Mann geblieben sei, leitet das Gericht eine Glaubwürdigkeit von Mollaths Ex-Frau ab.

Die Mittelbayerische Zeitung schreibt dazu auf ihrem Liveticker:

Das Gericht halte Petra M. für glaubwürdig und glaubhaft - denn: Nachdem sie sich das Attest ausstellen ließ, lebte sie noch einen nicht unerheblichem Zeitraum mit dem Angeklagten zusammen. Petra M. habe konstante, in sich stimmige Schilderungen gegenüber Vernehmungsperson getroffen. Die Widersprüche in ihren Aussagen führten nicht dazu, ihre Glaubwürdigkeit infrage zu stellen. Dass es zu Widersprüchen komme, sei normal. Dass Petra M. gegenüber ihrer Schwägerin zugab, die sie bis dahin nicht gut kannte, von ihrem Mann misshandelt worden zu sein, sei für sie demütigend gewesen. Ein Falschbezichtigungsmotiv sei damit ausgeschlossen, auch Mollath habe zu dieser Zeit noch keine Schreiben über die vermuteten Schwarzgeldgeschäfte getätigt. Diese habe er erst nach der Trennung verfasst.

Gerhard Strate, der Verteidiger von Gustl Mollath, meldete sich auf einem Blog zu Wort und spricht an, dass das Urteil nicht in vollem Umfang den Erwartungen entspreche. Dennoch sei der Sachbeschädigungsvorwurf vom Gericht "detailliert auseinandergenommen" worden. Strate schreibt:

Insgesamt zeigt sich, dass das Nürnberger Urteil ein Unrechtsurteil war und die Psychiatrisierung Mollaths nie hätte stattfinden dürfen. Das ist die entscheidende Botschaft dieses Urteils.