Juristentag debattiert Klitorisvorhautbeschneidung

Ein Thesenpapier und eine Thesenverkürzung

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Diese Woche treffen sich Rechtswissenschaftler aus der gesamten Bundesrepublik im Kongresszentrum Hannover, wo der 70. Deutsche Juristentag stattfindet. Beschlüsse, die auf Juristentagen behandelt werden, nehmen Politiker und Beamter später häufig als Vorlage für Gesetze, weshalb das Treffen auch bei der Publikumspresse auf Interesse stößt. Vor allem dann, wenn die Rechtswissenschaftler über kontroverse Themen sprechen.

Ein Thesenpapier der Berliner Strafrechtsprofessorin Tatjana Hörnle, das den Titel "Kultur, Religion, Strafrecht - Neue Herausforderungen in einer pluralistischen Gesellschaft" trägt, machte deshalb bereits im Vorfeld Schlagzeilen: Der Grund dafür war vor allem, dass sich die Juristin darin versucht, die 2012 erlaubte Geschlechtsteilbeschneidung bei Jungen mit dem Verbot bei Mädchen und Frauen zu vereinbaren.

Deshalb muss ihr zufolge bei der Rechtsauslegung darauf geachtet werden, dass nicht alle "Veränderungen an weiblichen Genitalien" als "Verstümmelungen" im Sinne des StGB-Paragrafen § 226a StGB verstanden werden. Wird nur die Klitorisvorhaut entfernt, dann wäre dieser Tatbestand ihrer Ansicht nach nicht erfüllt. Außerdem empfiehlt sie, "den Tatbestand geschlechtsneutral zu fassen, indem die Worte 'einer weiblichen Person' durch 'eines Menschen' ersetzt werden".

Wolfgang Hartmann vom Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte erklärte auf das Bekanntwerden dieser Thesen hin, Hörnles Argumentation rechtfertige "körperliche Gewalt an Mädchen durch Gewalt an Jungen" und sei deshalb "an Zynismus kaum zu überbieten". Katharina Kunze von Terre des Femmes kritisierte, jegliche "Verletzung weiblicher Genitalien" sei "Manifestation einer frauenfeindlichen Kultur". Der Berliner Mediziner Roland Scherer sprach von einer "extremen Verharmlosung", die einer "echten Verstümmelung" Vorschub leiste. Und der Islamwissenschaftler Ralph Ghadban sprach von einem "Unding" und frage sich in einem Interview mit dem Deutschlandradio Kultur, "wie eine Juristin auf so einen Gedanken kommt", wenn "im Artikel 2 Grundgesetz steht, 'jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit'".

Kuppelsaal des Kongresszentrums Hannover. Foto: Axel Hindemith. Lizenz: Public Domain.

Was in dem Aufschrei unterging, war, dass Hörnle auch eine Anpassung des Strafrahmens an den des § 226 StGB fordert, der für schwere Körperverletzungen mit Folgen wie einer Erblindung oder einer anderen Behinderung einschlägig ist. Genitalverstümmler müssten dann mit Haftstrafen bis zu zehn (statt bis zu fünf) Jahren Haft rechnen. Außerdem schlägt sie vor, dass § 5 StGB so geändert wird, dass die Tat auch dann bestraft werden kann, wenn sie im Ausland verübt wird. Damit wären Mädchen deutlich besser vor Beschneidung geschützt als bisher - und die Täter könnten öfter und härter bestraft werden.

Dass Hörnle keine Anhängerin eines extremen Kulturrelativismus ist, der sie blind für Leid und andere negative Auswirkungen macht, zeigt sich auch ihrer Forderung, das Verbot von Zwangsehen in § 237 StGB auf "eheähnliche Verbindungen" auszudehnen, um solche Verheiratungen mit zu erfassen, die nur vor einem Imam oder einer Stammesautorität, und nicht vor einer Behörde geschehen. Außerdem rät sie dazu, "bei minderjährigen Opfern auch die Anwendung von subtilerem Zwang (über Gewalt und Drohung hinaus) unter Strafe zu stellen".

In ihren Ausführungen zu so genannten "Ehrenmorden" plädiert Hörnle klar dafür, eine "religiöse und kulturelle Prägung" nicht als Entschuldigungsgrund für Straftaten gelten zu lassen. "Für das Strafmaß", so die Berliner Professorin, "kann es nicht auf [solche] Erklärungen ankommen, sondern darauf, wie sehr [der Täter] einer anderen Person Unrecht zugefügt oder die Allgemeinheit geschädigt hat". Eine Paralleljustiz, wie sie sich in einigen deutschen Großstädten ausbreitet, sieht sie als Gefahr für rechtsstaatliche Standards und als Einfallstor für "Willkür, Machtausübung und Ignoranz", weshalb sie "jegliche Form des 'Andockens' und der Kooperation" mit der deutschen Justiz ablehnt.

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