Baden-Württemberg: Bauen könnte teurer werden

Zwangsbegrünung von Fassaden und Dächern vorgesehen

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Baden-Württemberg ist bundesweit vor allem für zwei Merkmale bekannt: Als Bundesland der "Häuslebauer", die ihr Geld gerne in "Betongold" anlegen - und als Heimat der Kehrwoche, in der auch Sachen geregelt sind, die man anderswo individuellen Entscheidungen überlässt. An das zweite dieser Klischees hält sich auch die seit 2011 amtierende grün-rote Landesregierung - und könnte dadurch in Konflikt mit dem ersten kommen.

Der Haus- und Grundbesitzerverband, die Landesvereinigung Bauwirtschaft und der Mieterverein Baden-Württemberg befürchten nämlich, dass potenzielle Bauherrn bald deutlich tiefer in die Tasche greifen müssen, wenn eine Änderung der Landesbauordnung (LBO) wie geplant in Zweiter Lesung am 5. November verabschiedet wird.

Artikel 1 Nummer 6 dieses Gesetzentwurfs sieht nämlich etwas vor, was ein wenig nach einer Postillon-Satire klingt, aber ernst gemeint ist: Eine Pflicht zur "Begrünung von Grundstücken", die an Häusern ohne (oder mit einem sehr kleinen) Garten durch Dachgärten und begrünte Fassaden umgesetzt werden soll. Die Einschränkung, dass diese Pflicht nur dann bestehen soll, "soweit […] Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen" und wenn sie "wirtschaftlich zumutbar" ist, enthält gleich mehrere unbestimmte Rechtsbegriffe, weshalb Kritiker zahlreiche daraus resultierende Prozesse befürchten.

Efeubegrüntes Haus. Foto: VWAmFot. Lizenz: CC BY-SA 3.0.

Die drohen auch aus einem anderen Grund: Windräder sollen nämlich zukünftig nicht nur in dafür ausgewiesenen Gebieten mit einem Mindestabstand zu Wohnsiedlungen aufgestellt werden dürfen, sondern auch in Vorgärten. Da die Kleinkraftwerke nicht unbedingt ganz geräuschfrei arbeiten, sind Massenklagen von um den Schlaf gebrachten Nachbarn absehbar.

Außerdem erwarten manche Mitglieder des Stuttgarter Kabinetts oder deren Beamte offenbar eine rapide Zunahme von Seniorenstudenten. Anders ist kaum zu erklären, warum es in Studentenwohnheimen und anderen Einrichtungen mit auf den ersten Blick eher bedingten tatsächlichen Bedarf dem neuen § 35 Absatz 4 Nummer 1 zufolge künftig "leicht erreichbare" Abstellflächen für Rollatoren geben muss.

Die in der geplanten neuen Landesbauordnung geforderten Maßnahmen müssen nicht in jedem Fall so unsinnig sein: In einem Altenheim dürften Abstellflächen für Rollatoren durchaus gebraucht werden - und Efeu oder andere Kletterpflanzen erwiesen sich als der bislang wirksamste Schutz vor Schmierfinken, die nicht nur in Berlin oder Hamburg ihr Unwesen treiben. Dass die baden-württembergische Landesregierung die Entscheidung darüber nicht dem Bürger überlässt, sondern versucht, ihn wie ein Kind zu seinem "Besten" zu zwingen, könnte jedoch auch manchem Anhänger der Kehrwoche zu viel Regulierung sein.

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