Nach Razzia bei Streamingportalbetreibern:

Warnung vor Honeypots bei bekannten Filehostern

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Wie erst jetzt bekannt wurde, durchsuchten von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden beauftragte Ermittler letzte Woche sechs Wohn- und Geschäftsräume in vier Bundesländern, die sie mit den Betreibern des von der Filmindustrie nicht lizenzierten Streamingportals Kinox.to in Verbindung bringen.

Hauptverdächtige sind zwei 21 und 25 Jahre alte Brüder aus der Nähe von Lübeck, die bei der Durchsuchung im Haus ihrer Eltern nicht angetroffen wurden und nach denen nun wegen des Verdachts auf Brandstiftung, räuberische Erpressung, Steuerhinterziehung und gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzung europaweit gefahndet wird. Zwei weitere Verdächtige aus dem Rheinland wurden verhaftet. Außerdem beschlagnahmte die Dresdner Generalstaatsanwaltschaft bei einem Berliner Zahlungsdienstleister "Vermögenswerte", über deren Art und Höhe sie keine genauere Auskunft geben will.

Außer Kinox.to sollen die gesuchten Brüder dem Spiegel zufolge auch Freakshare.com, Bitshare.com und weitere bekannte Filehoster betrieben haben. Die von der Rechteinhaberindustrie ins Leben gerufene Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) spricht außerdem von Movie4k.to, Boerse.sx und Mygully.com.

Die Website von Kinox.to ist noch online. Screenshot: Telepolis

Der Kölner Medienrechtskanzlei Wilde Beuger Solmecke hält es für möglich, "dass die Staatsanwaltschaft schon bald Zugriff auf die jeweiligen Server haben wird" und verweist auf eine Warnung des Portals Tarnkappe.info, wo man befürchtet, dass die Dienste gegenwärtig oder in naher Zukunft "als Honeypot betrieben werden", um IP-Adressen und andere Nutzerdaten zu sammeln.

Ein solches Szenario wäre dem Rechtsanwalt Christian Solmecke nach zwar "theoretisch denkbar", aber "aus Sicht der anwaltlichen Praxis eher ungewöhnlich". Streaming-Nutzer haben seiner Meinung nach "keine Straftat begangen, da der reine Konsum von Streamingdiensten nicht rechtswidrig ist". Dem Geschäftsführer des Deutschen Instituts für Kommunikation und Recht im Internet (DIKRI) zufolge tendieren "in Folge der Redtube-Abmahnungen [auch] etliche Gerichte" zu dieser Rechtsauffassung, die die GVU nicht teilt.

Auch die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hatte beim Kinox-to-Vorgängerfall Kino.to ihre Ankündigung, gegen zahlende Premium-Nutzer vorzugehen, nicht wahr gemacht - "wohl auch aufgrund der rechtlichen Unklarheiten", wie Solmecke vermutet. "Problematischer" ist die Rechtslage dem Kölner IT-Anwalt nach für Nutzer der Filehoster, denen man verbotene Downloads vorwerfen könnte.

Sollte es zu Nutzerabmahnungen kommen, müsste der Schadensersatzanspruch Solmeckes Ansicht nach deutlich niedriger sein als beim Filesharing mit chainingfähigen Clients. Dort verlangen Rechteinhaber hohe Summen, weil sie argumentieren können, dass der Nutzer eine Datei beim Herunterladen "automatisch (und oft unbewusst) der gesamten Welt anbietet". Beim Streaming gilt dies nicht: Hier hält Solmecke eine mit dem Preis einer Kinokarte vergleichbare Summe in Höhe von etwa 10 Euro pro Werk für angemessen. Die Anwaltsgebühren für solch eine Abmahnung müssten ihm zufolge bei etwa 155 Euro gedeckelt werden.

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