"Leidensverlängerung ist heute ein Multi-Milliardengeschäft"

In Deutschland wehrt sich ein Bündnis öffentlichkeitswirksam gegen Verschärfungen bei der Sterbehilfe, Michael Schmidt-Salomon über Sterbehilfe

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Die Todesstrafe ist in Belgien schon lange abgeschafft. Doch manche Langzeitstrafgefangene scheinen den Tod einer langen Gefängnisstrafe vorzuziehen. 15 Strafgefangene haben in Belgien einen Antrag gestellt, unter fachkundiger Begleitung in einem Krankenhaus ihr Leben beenden zu können.

Den Anfang machte Frank Van den Belegen. Der wegen Vergewaltigung und Mord zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilte Mann hat juristisch dafür gekämpft, sterben zu dürfen. Jetzt hatte er Erfolg. Zu den Kritikern dieser Entscheidung zählen auch die Angehörigen der von Van den Belegen ermordeten Frau, die fordern, er solle bis zum Lebensende hinter Gittern verbringen und könnte sich daher nicht einfach zum Sterben entschließen.

Es gibt ein Leben vor dem Tod

Andere Kritiker der liberalen Sterbehilferegelung sehen sich durch die starke Häufung des Sterbewunsches bei Langzeithäftlingen in ihrer Auffassung bestätigt, dass es für unerträglich gehaltene Lebensumstände sind, die bei vielen Menschen den Wunsch zum Sterben beflügeln. Dass müssen durchaus nicht nur Gefängnisse sein. Auch eine schlechte soziale Lage, Altersarmut, das Gefühl überflüssig zu sein, kann den Sterbewunsch befördern.

Das Bündnis "Mein Ende gehört mir" wendet sich gegen eine weitere Verschärfung des Sterbewunsches und setzt dabei auf Werbung, über die man spricht. So finden sich seit einigen Wochen in vielen deutschen Großstädten nicht nur an den Litfaßsäulen, sondern auch auf großen Reklametafeln, die auf LKWs montiert waren, Poster mit der Aufschrift "Mein Ende gehört mir". Daneben haben sich zahlreiche Prominente fotografieren lassen.

"So wie es ein Recht auf Erste Hilfe gibt, sollte es auch ein Recht auf Letzte Hilfe geben"

Michael Schmidt-Salomon ist Vorstandsmitglied der Giordano Bruno Stiftung, die die Kampagne "Mein Ende gehört mir" unterstützt.

Unter dem Motto "Mein Ende gehört mir" haben Sie eine öffentliche Plakatkampagne gestartet. Was ist das Ziel?

Michael Schmidt-Salomon: Wir wollen verhindern, dass die Selbstbestimmungsrechte der Patientinnen und Patienten am Lebensende eingeschränkt werden. Denn bislang sind ärztliche Freitodbegleitungen in Deutschland strafrechtlich nicht verboten. Ein solches Verbot einzuführen, ist Ausdruck eines illiberalen Denkens, das schwerst leidenden Menschen die Chance raubt, ihr Leben so zu beenden, wie sie es wünschen.

Wir sind überzeugt: So wie es ein Recht auf Erste Hilfe gibt, das dafür sorgt, dass unser Leben im Notfall gerettet wird, sollte es auch ein Recht auf Letzte Hilfe geben, das garantiert, dass wir unser Leben in Würde beschließen können. Die Umsetzung eines solchen Rechts verlangt nicht nur eine Verbesserung der palliativmedizinischen Versorgung, sondern auch die Möglichkeit, mit Unterstützung eines Arztes eigenverantwortlich aus dem Leben zu scheiden, wenn das Leiden unerträglich wird.

Sollten Ärzte nicht Leben erhalten, statt beim Sterben zu helfen?

Michael Schmidt-Salomon: Ärzte sollten sich dem Patientenwillen verpflichtet fühlen - nicht einem religiösen, medizintechnokratischen oder von ökonomischen Interessen gespeisten Dogma der unbedingten Lebensverlängerung. In der Regel gehen Patienten zum Arzt, weil sie möglichst lange und möglichst gut weiterleben wollen. Doch es gibt Bedingungen, unter denen selbst die beste Palliativmedizin nicht verhindern kann, dass das Leben zu einer Qual wird. Ein guter Arzt sollte den Sterbewunsch seiner freiverantwortlich handelnden Patienten ebenso respektieren wie deren Willen zum Leben.

Was aber ist, wenn der Patient nicht freiverantwortlich entscheidet, wenn sein Sterbewunsch auf eine psychische Störung zurückzuführen ist?

Michael Schmidt-Salomon: In einem solchen Fall wäre eine Freitodbegleitung schon unter geltendem Recht unzulässig. Ein schwerstdepressiver Mensch braucht keine Hilfe zum Sterben, sondern Hilfe zum Leben. Allerdings ist diese Hilfe sehr viel leichter möglich, wenn ärztliche Freitodbegleitungen akzeptiert werden.

Warum?

Michael Schmidt-Salomon: Weil man mit Sterbewilligen nur dann ein offenes Gespräch führen kann, wenn der Suizid nicht prinzipiell verpönt ist. Wir sollten hier von Erfahrungen auf anderen Gebieten lernen. Rigorose Forderungen wie "Keine Drogen!", "Kein Sex unter Teenagern!", "Keine Abtreibung!", "Keine Suizide!" sind kontraproduktiv. Sie führen im Ergebnis zu mehr Drogentoten, mehr Teenager-Schwangerschaften, mehr Schwangerschaftsabbrüchen und auch zu mehr Verzweiflungssuiziden.

Sie kritisieren in Ihrem Aufruf konservative Politiker, die die Möglichkeit zur Sterbehilfe einschränken wollen. Aber es gibt auch Stimmen aus der Linken, die vor der Aufweichung der Sterbehilfe warnen. Wie reagieren sie darauf?

Michael Schmidt-Salomon: Leider gibt es auch unter Linken einige Menschen, die den Nazivergleichen reaktionärer Sterbehilfegegner wie Robert Spaemann auf den Leim gehen. Deshalb zur Klarstellung: Im Nationalsozialismus ging es niemals um "Euthanasie", den "guten, schönen Tod", sondern um systematischen Massenmord an behinderten und psychisch kranken Menschen! Wer den vernebelnden Sprachgebrauch der Nazis übernimmt, bagatellisiert damit den Massenmord und verhöhnt die Opfer! Zudem belegen zahlreiche Studien, dass nicht die Gewährung, sondern die Verhinderung der ärztlichen Suizidassistenz die Gefahr erhöht, dass Patienten ohne deren Verlangen getötet werden. Tatsächlich ist nirgends die Gefahr größer, fremdbestimmt sterben zu müssen, als dort, wo Menschen nicht selbstbestimmt sterben dürfen.