Drohnen über AKWs: Unbekannte Hintermänner

AKW Cattenom; Bild: Stefan Kühn; Lizenz: CC BY-SA 3.0

Mehrfach drangen Minidrohnen in den letzten Wochen in die Sicherheitszone französischer AKWs ein; Kernkraftgegner sind beunruhigt, die Regierung sorgt sich um den Ruf der Sicherheit der Nuklearanlagen

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Bereits im Oktober wurde gemeldet, dass Mini-Drohnen französische Atomkraftwerke in einem unerlaubten Bereich überflogen. Die Angelegenheit wurde als rätselhaft eingestuft, vom Innenministerium und der EDF gabe es nur knappe Statements, die auf die Sicherheit der Anlagen verwiesen und darauf, dass von den Mini-Drohnen, die leicht zu erwerben sind, keine Gefahr ausgehe. Am Wochenende wurden neue Drohnenflüge über fünf AKWs bekannt. Das Innenministerium gab wie die EDF bislang keinen neuen Kommentar dazu ab, aber Unweltministerin Ségolène Royal meldete sich zu Wort.

Zuvor hatte Yannick Rousselet von Greenpeace Frankreich in einem Kommuniqué darauf verwiesen, dass das Ausmaß der Operationen und die Mittel, die eingesetzt würden, "mehr und mehr beunruhigend seien". Das Innenministerium müssen endlich Genaueres dazu mitteilen und das Schweigen beenden, forderte er. Es solle damit aufhören, das Risiko herunterzuspielen.

Ségolène Royal, die sich gestern in die Diskussion einschaltete, appellierte daran, "vernünftig zu bleiben"; nicht zu dramatisieren, aber auch nicht herunterzuspielen. Zugleich musste sei einräumen, dass man im Augenblick "keinen Anhaltspunkt" habe, wer hinter diesen Aktionen stecken könnte.

In der Regierung nehme man die Sache nicht auf die leichte Schulter, man habe sich mit Vertretern des Innen- und des Verteidigungsministeriums zusammengesetzt, um über den Einsatz eines Alarmsystem zu sprechen, das dazu führen soll, die Verantwortlichen der Drohnenflüge zu identifizieren. Die Ministerin gab sich zuversichtlich. Man werde das "sehr schnell" herausfinden. Bis dahin gebe sie aber keinerlei Hypothesen oder Unterstellungen ab.

Ihre weiteren Äußerungen lassen darauf schließen, dass man in der Regierung zumindest über einen Aspekt beunruhigt ist: das Bild, das von der Sicherheit der französischen Atomkraftwerke vermittelt wird.

Keinesfalls lasse ich zu, dass von irgendeiner Seite die Glaubwürdigkeit und der Ruf der Sicherheit unserer Atomanlagen angegriffen wird, so wie dies aus Erklärungen bestimmter Vereinigungen herauszuhören ist.

Laut Gesetz ist das Überfliegen der Atomkraftwerke in einem Umkreis von 5 Kilometer und unterhalb 1.000 Meter Höhe verboten und kann mit einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und einer Geldbuße von bis zu 75.000 Euro bestraft werden.

Zwischen dem 5. und dem 20. Oktober wurden Drohnenflüge bei sieben Atomkraftwerken gemeldet: Creys-Malville, Blayais, Nogent-sur-Seine, Cattenom, Chooz, Gravelines und Bugey. Am Wochenende hieß es, dass Drohnen über den AKWs Penly, Flamanville, Saint-Laurent-des-eaux, Dampierre-en-Burly und Fessenheim gesichtet wurden, offenbar innerhalb des Sicherheitsbereiches.

Die Fluggeräte wurden "nicht neutralisiert, weil sie keine direkte Bedrohung für die Sicherheit der Einrichtungen darstellen", wird dazu die Stellungnahme der Gendarmerie wiedergegeben. Die EDF machte deutlich, dass in jedem Einzelfall Anzeige erstattet werde und das Innenministerium verlautbarte, dass "alle Überflüge registriert" seien, dass keine Gefahr für die Anlagen bestehe, die derart konstruiert seien, dass sie größeren Erdbeben ("de forte magnitude") oder einem Absturz einer Passagiermaschine standhalten könnten.