MH370 und MH17 - Wer trägt den Schaden?

Wer muss für die Folgen der beiden Flugzeugabstürze aufkommen?

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Innerhalb von weniger als fünf Monaten hat die inzwischen voll verstaatlichte Fluggesellschaft Malaysia Airline System (MAS) zwei voll besetzte Flugzeuge verloren. Die Gesellschaft sieht sich jetzt neben dem Rückgang der Buchungszahlen auch mit ersten Entschädigungsforderungen von Angehörigen der von den Abstürzen betroffenen Passagieren konfrontiert und muss den Verlust der beiden Flugzeuge verkraften. Wobei der letzte Punkt offensichtlich das geringste Problem darstellen dürfte.

Aufgrund der harten Konkurrenz mit der malaysischen Billigairline Air Asia hatte MAS in den letzten Jahren schon einen deutlichen Rückgang bei den Passagierzahlen zu verzeichnen und flog seit 2011 in den roten Zahlen.

Nach dem bislang nicht einmal ansatzweise geklärten Absturz von Flug MH370 auf dem Weg von Kuala Lumpur nach Beijing (Peking) reduzierte sich die Zahl der Buchungen weiter und nach dem ebenfalls noch weitgehend ungeklärten Abschuss von Flug MH17 über der Ostukraine und dem Einbruch des Aktienpreises auf 8 Cent, musste der Staat Malaysia einspringen und die bislang noch in der Hand von privaten Investoren liegenden 30 % der Unternehmensanteile übernehmen.

Zudem sollen 6.000 Stellen gestrichen werden. Das ist etwa ein Drittel der Belegschaft zu Beginn des Jahres 2014. Somit wird ein Teil der nicht versicherbaren Folgen auf den Staat und die Mitarbeiter abgewälzt.

Hinsichtlich der Kosten durch den Verlust der Flugzeuge scheint die Fluggesellschaft über die bestehenden Versicherungen abgesichert zu sein. Nach den verfügbaren Informationen ist davon auszugehen, dass die beiden Boeing-Maschinen vom Typ 777-200ER im Besitz von MAS standen. Es gibt zwar vereinzelt Hinweise darauf, dass es sich um geleaste Maschinen gehandelt haben könnte, diese Angaben ließen sich jedoch nicht zweifelsfrei überprüfen.

Weder bei MAS noch bei den erwähnten Leasinggesellschaften konnten entsprechende Bestätigungen gefunden werden. Dass Fluggesellschaften Flugzeuge kaufen, im Sale-and-lease-back-Verfahren an Leasinggesellschaften übertragen und dann wieder leasen, um sie später wieder zurückzukaufen, ist jedoch nicht außergewöhnlich.

Um welche Flugzeuge geht es und wer hat sie versichert?

Der Flug MH370 wurde mit dem Flugzeug des Typs Boeing 777-200ER mit der Kennung 9M-MRO durchgeführt, das im Jahre 2002 gebaut wurde und die Construction Number (C/N) 28420 trug. Im Falle des Flugs MH17 wird als Flugzeug ebenfalls eine Maschine des Typs Boeing 777-200ER genannt, welche die Kennung 9M-MRD trug und im Jahre 1997 mit der Construction Number (C/N) 28411 gebaut wurde, also etwa fünf Jahre älter war.

Die Versicherung von Flugzeugen ist durch seltene Schadensfälle und vergleichsweise hohe Schadenssummen im Einzelfall geprägt. Das Risiko verteilt sich dabei nach unterschiedlichen Modellen auf Versicherer, Rückversicherer sowie möglicherweise teilweisen Selbstbehalt und andere Optionen. Die Prozeduren im Schadensfall sind weitestgehend vertraglich festgeschrieben und so ist damit zu rechnen, dass der Verlust der Flugzeuge in beiden Fällen und bei MH17 auch unter Berücksichtigung einer Bewertung des spezifischen Kriegsrisikos relativ schnell geregelt werden kann.

Die Allianz Global Corporate & Specialty SE (AGCS), eine 100 %-Tochter der Allianz SE, hat nach beiden Abstürzen jeweils darüber informiert, dass sie der führende Rückversicherer von Malaysia Airlines sowohl hinsichtlich der Kasko- als auch bei der Haftpflichtversicherung seien. Es wird geschätzt, dass etwa 15 % des Gesamtrisikos auf die Allianz entfällt.

Die AGCS war im Jahre 2006 aus der Zusammenlegung von verschiedenen Versicherungstöchtern des Allianz-Konzerns im Bereich Industrie, See- und Luftfahrt entstanden und ist auf die Versicherung großer Kunden spezialisiert.

Die AGCS geht in Teilen zurück auf die am 28 Juli 1885 gegründete "Hanseatische Seeversicherungs-Gesellschaft". Als Versicherungsmakler ist offensichtlich auch die Willis Group oder ihre malaysische Beteiligung mit an Bord. Als lokaler Versicherer von MAS in Malaysia soll auch die Etiqa Insurance & Takaful engagagiert sein, die wiederum zur Maybank-Gruppe zählt.

Das Kriegsrisiko, das vor allem im Falle des Fluges MH17 relevant sein dürfte, soll über die britische Atrium Underwriting Group Ltd versichert sein. Dahingehend zitierte zumindest die Nachrichtenagentur Reuters die Agentur Bloomberg, die sich wiederum auf eine Aussage des Londoner Versicherungsmaklers Aon Plc beziehen.

Aon wird in diesem Zusammenhang auch mit der Aussage zitiert, dass der Wert der am 17. Juli über der Ostukraine abgestürzten Maschine bei etwa 97,3 Millionen US-Dollar liege. Bei diesem Wert wird offensichtlich die übliche Abschreibung des Flugzeugs angesetzt.

In der Praxis wird aber wohl keine Fluggesellschaft ihre Maschinen zum Buch- oder Zeitwert versichern, sondern eher zum Wiederbeschaffungspreis, der nach der Preisliste von Boeing aktuell bei 269,5 Millionen Dollar liegt, abzüglich eines Selbstbehalts von etwa 10 %. Somit würde MAS zum Selbstbehalt von 10 % jeweils eine werksneue Maschine bekommen, wobei natürlich einerseits fraglich ist, ob Maschinen dieses Typs schnell verfügbar sind und andererseits auch nicht sicher ist, ob MAS im gegenwärtigen Abschwung des Unternehmens dringend neue Maschinen benötigt. ≈

Als Gesamtschaden für die Maschine und die Passagiere im Falle des Fluges MH17 wird häufig eine Summe von 100 Millionen Euro (139,1 Millionen US-Dollar) erwähnt, die sich am Zeitwert der Maschine zu orientieren scheint und die Entschädigungen für die Angehörigen der Absturzopfer vergleichsweise gering bewertet.

Bestätigungen dafür gibt es jedoch bislang nicht, was nicht wirklich verwundert, da noch längst nicht alle Forderungen gegen die Versicherer gestellt wurden. Dass man zu diesem Punkt keine Aussagen der Beteiligten erhält, mag auf zwei Ursachen zurückgehen. Einerseits will man mit Sicherheit jeden Eindruck vermeiden, die Fluggesellschaft habe mit dem Verlust der Maschinen letztlich nach Abschluss der Regulierung noch einen Gewinn erzielt und die Zurückhaltung mag zudem der Tatsache geschuldet sein, dass die Entschädigung der Angehörigen der Passagiere wohl noch dauert.

Passagierlisten und Entschädigungen

So waren die Passagierlisten der beiden Flüge zumindest in Teilen, um es vorsichtig auszudrücken, etwas ungenau. Bei Flug MH370 flogen zumindest zwei Passagiere unter fremdem Namen und mit fremden Papieren, was sich leicht dadurch klären ließ, dass die Originalpassinhaber noch lebten und einen Dokumentenverlust geltend gemacht hatten.

Auch die Tatsache, dass von der im März abgestürzten Maschine keine Spuren zu finden sind, erschwert eine schnelle Regulierung der Forderungen der Angehörigen. Mit den Passagierlisten scheint man bei MAS so seine Probleme zu haben. Auch im Falle von Flug MH17 hat die Erstellung der Passagierliste nach dem Abschuss deutlich länger gedauert, als erwartet.

Offensichtlich wollen zumindest die malaysischen Versicherer bei den Entschädigungsforderungen jetzt einerseits die Passagierlisten als Bestätigung des Verlusts anerkennen, andererseits auch die für eine Entschädigungsforderungen geltenden Fristen verlängern.

Bei den Entschädigungsforderungen der Angehörigen wird auch eine Rolle spielen, wo der Gerichtsstand für die jeweiligen Forderungen angesiedelt ist. Wer hier einen Prozess in den USA anstrengen kann, wird deutlich höhere Entschädigungsforderungen geltend machen können, als in Malaysia oder in China.

Im Falle von MH17 hat MAS zumindest den Hinterbliebenen in den Niederlanden eine Entschädigung von je rund 38.000 Euro angeboten, was jedoch deutlich weniger ist, als die im Montrealer Übereinkommen von 1999 mit etwa 132.000 Euro angegebene Summe.

Derzeit überhaupt kein Thema für die Schadensregulierung sind wohl die Schäden am Absturzort in der Ostukraine. Teile der Malaysian-Airlines-Maschine durchschlugen offensichtlich Dächer von Häusern oder Scheunen in einem nahegelegenen Dorf. Es spricht derzeit viel dafür, dass diese Personengruppe bei der Schadensregulierung nicht berücksichtigt wird.