Ein Entwurf für ein Scheidungsrecht der Völker

Das bestehende Völkerrecht sieht kein Recht auf Sezession vor, das muss nicht so bleiben

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Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges endete auch die klassische Kolonialherrschaft europäischer Staaten über die Völker Afrikas. Die afrikanischen Staaten erkämpften sich ihre Unabhängigkeit - in den Grenzen, die die Kolonialstaaten in den von ihnen eroberten Gebieten gezogen hatten. Eine Rückkehr zu den ursprünglichen, vorkolonialen afrikanischen Staats- und Stammesgrenzen war von den ehemaligen Kolonialherren und den von ihnen ausgewählten neuen afrikanischen Eliten nicht gewollt.

Aufgrund dieses "Geburtsfehlers" der nachkolonialen afrikanischen Staaten konnten von den um die Vorherrschaft in den nun formal unabhängigen Staaten ringenden neuen Eliten ethnische Konflikte geschürt werden. Diese nützten gleichzeitig den ehemaligen Kolonialstaaten, da sie über die Steuerung dieser Konflikte ihre Interessen in ihren ehemaligen Kolonien sichern und bei Bedarf bis heute auch ein militärisches Eingreifen legitimieren, ja sogar aus humanitären Gründen als zwingend erforderlich darstellen konnten.

Über ethnische Konflikte, die tatsächlich in der Regel Kämpfe um Macht und Ressourcen waren, konnten die objektiven Klassenkonflikte sehr gut verschleiert und die Machtkämpfe der neuen Eliten um die Reichtümer der postkolonialen Staaten bis heute zu ethnischen Konflikten zwischen unterschiedlichen Volksgruppen umgeformt werden. Solange in Vielvölkerstaaten das Bewusstsein einer ethnischen Identität dominiert, kann kein Klassenbewusstsein entstehen!

Nach dem Zerfall der Sowjetunion begann der Ethnizismus sich auch in Europa auszubreiten. Jugoslawien zerfiel in mehrere Kleinstaaten, Kosovo wurde durch NATO und EU von Serbien abgetrennt und gleichzeitig wird den im Norden des Kosovo lebenden Serben verweigert, sich vom Kosovo zu trennen. In Bosnien-Herzegowina werden drei nach den Verbrechen des bosnischen Bürgerkrieges verfeindete, in drei verschiedenen Siedlungsgebieten lebende Volksgruppen gezwungen, in einem von keiner dieser Volksgruppen gewollten Staat zusammenzuleben.

Die Katalanen und Basken wollen sich von Spanien trennen, die belgischen Flamen von den Wallonen, die russischsprachige Bevölkerungsmehrheit der ostukrainischen Regionen Donezk und Lugansk hat sich für die Sezession von der Ukraine ausgesprochen und der Irak zerfällt in einen kurdischen, sunnitischen und schiitischen Teil.

Das Völkerrecht sieht nach herrschender Meinung kein Recht auf Sezession vor, das Selbstbestimmungsrecht der Völker hat hinter dem Recht der bestehenden Staaten auf Integrität ihres Staatsgebietes zurückzustehen. Deswegen ist es Staaten erlaubt, separatistische Landesteile und deren Bevölkerung mit militärischer Gewalt, auch mittels Bürgerkrieg, gegen den erklärten Willen dieser Bevölkerung wieder in den ursprünglichen Staatsverband zurück zu zwingen.

Ohne Zustimmung der anderen - evtl. verfeindeten - Volksgruppe eines Staates gibt es für die Bevölkerung separatistischer Landesteile nur eine Art von "Recht" auf Sezession, nämlich das "Recht" desjenigen, der den militärischen Kampf um die Unabhängigkeit seiner Region gewinnt. Das wird dann auch - nach einer gewissen Karenzzeit - von den anderen Staaten der UN akzeptiert.

Verglichen mit dem Recht auf Ehescheidung gibt es zwischen Volksgruppen, die in verschiedenen Siedlungsgebieten in einem Staat leben, wenn sie sich nicht friedlich einigen können, nur eine Art der Scheidung, nämlich die "Scheidung auf Italienisch", die entsprechend dem früheren Nicht-Scheidungsrecht Italiens durch den vorzeitigen Tod des einen Ehepartners durch einen "Unfall" herbeigeführt werden konnte.

Wie sich Volksgruppen mit ihren Siedlungsgebieten voneinander trennen, ob mit Gewalt und Blutvergießen, scheint auch vom jeweiligen Stand der Entwicklung zivilisatorischer "Umgangsformen" in einem "Scheidungsstaat" abzuhängen. Während sich die Slowakei friedlich, ja fast freundlich von Tschechien trennen konnte, verlief die Trennung der Völker des ehemaligen Jugoslawien blutig und sehr schmerzhaft. In Afrika scheint eine "Völkerscheidung" nicht ohne Hunderttausende von Toten möglich zu sein. Sollten sich eines Tages die Flamen von den Wallonen oder die Schotten von den Engländern trennen, ist zu erwarten, dass dies zivilisiert erfolgen wird.

Unmittelbar nach dem Kiewer Maidan-Umsturz im Februar 2014 durch ein Bündnis von rechtsradikalen Milizen des "Rechten Sektors" und der Neonazipartei "Svoboda" sowie reichen neoliberalen Politikern holte sich das Parlament der Autonomen Republik Krim unter dem Schutz russischer Truppen ihr nach der Verfassung von 1992 verbrieftes, mit der Verfassung von 1994 entzogenes Recht, über den zukünftigen Verbleib der Krim zu entscheiden, umgehend zurück und setzte eine neue Regierung ein. Die neue Krim-Regierung ließ ein Referendum über die Abspaltung der Krim von der Ukraine durchführen, das mit großer Mehrheit von der überwiegend russischen Bevölkerung der Krim angenommen wurde. Die demokratische Willensbekundung der Krim-Bevölkerung wurde von EU, NATO und USA als illegal bezeichnet, als ob eine Volksabstimmung nicht selbst verfassungssetzendes Recht hervorbringen könne, in einer Situation, in der die bis dahin gültige Verfassung der Ukraine von keine Seite mehr beachtet wurde. Die Sezession der Krim ging friedlich und ohne Blutvergießen vonstatten, weil russische Truppen das Eindringen rechtsradikaler Milizen auf die Krim verhinderten und die auf der Krim stationierten ukrainischen Truppen kampflos entwaffneten.

Die russischsprachige Bevölkerungsmehrheit der Ostukraine dagegen muss bis heute einen hohen Blutzoll bezahlen für ihren ebenfalls über ein Referendum ausgedrückten Willen, sich von der Mehrheitsbevölkerung der "ukrainischen Ukrainer" der West- und Zentralukraine zu trennen. Gezielte Angriffe der ukrainischen Armee und der Milizen auf die Wasserversorgung ostukrainischer Städte, Granatbeschuss von Wohngebieten, einschließlich der Tötung von Frauen und Kindern, und sogar der Beschuss von Krankenhäusern sind bewährte Mittel der die westlichen Werte repräsentierenden Truppen der ukrainischen Regierung und der diversen rechten Milizen verschiedener ukrainischer Oligarchen.

Dass es im ukrainischen Bürgerkrieg bisher nicht zu einer Entscheidung gekommen ist, ist nur darauf zurückzuführen, dass nicht nur die USA und die EU die ukrainische Regierung mit Waffen und Geld aufrüsten, sondern Russland die "russischen Ostukrainer" ebenfalls mit Waffen und (freiwilligen) Kämpfern aus Russland unterstützt.

Schwer einschätzbar dürfte das Verhalten der spanischen Zentralregierung sein, wenn sich Basken und Katalanen von Spanien "scheiden" wollten. Würde die spanische Regierung zivilisiert reagieren, oder würde sie, den in der spanischen Gesellschaft noch immer wirkenden francistischen Strukturen gehorchend, Gewalt einsetzen, um den spanischen Staat in den gegenwärtigen Grenzen zu erhalten? Würde die spanische Regierung sich an der Scheidung der Tschechen und Slowaken, oder würde sie sich eher am Verhalten der Regierung der Ukraine orientieren?

Die Unfähigkeit der Völker, sich friedlich und ohne Blutvergießen zu trennen, zeigte sich in von Stammesstrukturen geprägten Ländern wie Afghanistan und Libyen und zeigt sich aktuell im Irak, in dem eine Mischung aus ethnischen und religiösen Feindschaften dazu geführt hat, dass faktisch drei neue Staatsgebiete entstanden sind, ein kurdischer Staat im Norden, ein schiitischer Staat im Süden, und ein noch diffuses, extrem-islamistisches sunnitisches staatsähnliches Gebilde im Nordwesten. Nur erkennen geschweige denn anerkennen will die so genannte "internationale Gemeinschaft" die neuen Fakten im Irak nicht - obwohl die Staatenlehre ganz einfach definiert, wann von der Existenz eines Staates auszugehen ist: Ein Staat existiert, wenn ein Staatsgebiet, ein Staatsvolk und eine Staatsgewalt, welche die faktische Macht über Staatsgebiet und Staatsvolk ausübt, vorhanden sind.

Das bestehende "Völkerrecht" ist ein aufgrund der gegebenen Machtverhältnisse geschaffenes "Staatenrecht"

Das Fehlen eines Scheidungsrechtes der Völker im aktuellen Völkerrecht ist nicht Folge von ethischen Überlegungen der UN-Staaten, sondern auf ein Interesse der Regierungen der Staaten zurückzuführen, die innerhalb ihrer Staatsgrenzen über verschiedene Völker herrschen. Nicht nur die herrschenden Teile der neuen afrikanischen Eliten haben kein Interesse an einem Völkerscheidungsrecht, auch die Regierungen von Vielvölkerstaaten mit starken zentrifugalen ethnischen Kräften wollen kein geregeltes Völkerscheidungsrecht.

Dass das gegenwärtige Völkerrecht kein geregeltes Völkerscheidungsrecht hat, ist also auf die Interessen von Staaten zurückzuführen. Deswegen ist das Völkerrecht in diesem Punkt, so wie es heute ist, auch nicht moralisch besonders wertvoll und, als wäre es von Gott gegeben, unantastbar und für immer unveränderbar. Es ist einfach nur ein aufgrund der gegebenen Machtverhältnisse geschaffenes Staatenrecht - die Völker haben bei der Entwicklung dieses euphemistisch "Völkerrecht" genannten Staatenrechtes nie mitgewirkt - das evtl. den Umgang der Staaten miteinander besser regelt, als wenn es dieses Staatenrecht nicht geben würde.

Es ist aber auch der Verdacht zulässig, dass das Staatenrecht immer nur von den stärkeren Staaten benutzt wurde, um schwächeren Staaten Verstöße gegen das "Völkerrecht" vorzuwerfen. Denn die Regierungen wirklich starker Staaten haben sich nie vom Völkerrecht beeinträchtigen lassen, wenn es um die Durchsetzung ihrer Interessen ging.

Das gegenwärtig geltende Staaten(Völker)recht ist nicht nur ein Konstrukt ethischer Überlegungen, es ist auch ein Ergebnis von durchgesetzten Interessen von Staaten. Deswegen sollte es auch als etwas Wandelbares begriffen werden, deswegen darf das Staatenrecht auch kritisiert werden, es dürfen Defizite aufgezeigt und Weiterentwicklungen gefordert werden - und es sollte in seiner gegenwärtigen, mangelhaften Ausformung nicht alleinige Grundlage zur Bewertung von Konflikten sein.

Eine aktuell dringende Weiterentwicklung ist die Schaffung eines geregelten Völkerscheidungsrechtes, mit Inhalten, die aus dem zivilen Ehescheidungsrecht übernommen werden könnten, zum Beispiel der Regelung über die Aufteilung des Vermögens der Scheidungsgegner, damit sich Völker auch in zivilen Scheidung trennen können, auch wenn nicht beide Scheidungsgegner mit der Scheidung einverstanden sind, damit es nicht mehr zu tödlichen "Scheidungen auf Italienisch" kommen muss, damit nicht mehr als einziger Grundsatz gilt, "Niemand hat das Recht, sich gegen seinen Herrn aufzulehnen - es sei denn er gewinnt".

In Kenntnis eines geregelten Sezessionsrechtes, besonders der sich aus einer Sezession evtl. ergebenden wirtschaftlichen Folgen wie Vermögensregelungen, ggf. Abfindungen und Ausgleichs(Unterhalts)zahlungen werden es sich wahrscheinlich vor allem die reicheren sezessionswilligen aber vernunftbegabten Volksgruppen reiflich überlegen, ob sie ohne besondere Not eine Sezession anstreben. Vielleicht kann durch ein geregeltes UN-Sezessionsrecht mancher Sezession die Motivation genommen werden, und wenn es dann doch zur Sezession kommt, dann auf eine zivilisierte Art und Weise, statt der bis heute immer noch in den meisten Fällen gängigen "Scheidung auf Italienisch".