Gutachten warnt vor Urheberrechts-Reformunmöglichkeit durch CETA

Das von der Grünen-Bundestagsfraktion in Auftrag gegebene Papier fordert Vorbehaltsklauseln für alle Freihandelsabkommen

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Renate Künast und die Grünen-Bundestagsfraktion haben vom iRights Lab ein Gutachten dazu anfertigen lassen, wie sich das mit Kanada vereinbarte Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) auf die Immaterialgüterrechtslage auswirken wird. In dem fertigen Gutachtens, das Telepolis vorliegt, kommen Henning Lahmann, John Hendrik Weitzmann und Philipp Otto unter anderem zum Ergebnis, dass CETA den "gegenwärtigen restriktiven Stand" des deutschen Urheberrechts in wichtigen Bereichen "einfriert".

Dieses Einfrieren würde nach Ansicht der Experten notwendige Reformen zur Privatkopie verhindern. Rechteinhaber könnten dann weiterhin vom Urheberrecht gesetzte Schranken unterlaufen, indem sie technische Schutzmaßnahmen einsetzen, deren Umgehung den Nutzern durch misslungene Urheberrechtsänderungen in den Nuller Jahren weitgehend verboten wurde. Zusammenfassend stellt das Gutachten fest "dass das bilaterale Freihandelsabkommen keine positiven Impulse für die notwendige Reform auf europäischer und nationaler Ebene setzt und teilweise durch präjudizierende Wirkung künftigen Handlungsspielraum verhindert".

Henning Lahmann, der Hauptautor des Gutachtens, empfiehlt deshalb, dass CETA, TTIP und andere Freihandelsabkommen mit Vorbehaltsklauseln versehen werden, damit sie nicht im Weg stehen, wenn es dringenden Änderungsbedarf gibt. Nur mit solchen Vorbehaltsklauseln kann ihm zufolge "sichergestellt werden, dass die Vereinbarung die bereits angekündigte Modernisierung des Urheberrechts in Deutschland und in der Europäischen Union nicht vereitelt".

Obwohl sie teilweise wörtliche Übereinstimmungen entdeckten, finden die Gutachter CETA allerdings nicht so problematisch wie das nach Massendemonstrationen 2012 gekippte Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA): Den dort gewählten "über den Status Quo hinausgehenden" und vor allem im Bereich der Providerhaftung und der strafrechtlichen Durchsetzung "sehr repressiven" Ansatz hat man Lahmanns Urteil nach in CETA nicht übernommen. Hinzu kommen unlängst erfolgte Modernisierungen im kanadischen Urheberrecht, die indirekt dafür sorgten, dass CETA einige der "gröbsten Giftzähne gezogen" wurden.

Neue Strafen drohen den Deutschen mit CETA nur dann, wenn sie Kinofilme abfilmen.

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