Bundesregierung will mehr Kontrollen bei Einreisen aus "Risiko-Destinationen"

Doppelter Zaun zur "Sicherung der EU vor Afrika". Foto: Paula Riester; Lizenz: CC BY 2.0

Ohne die nötigen Rechtsänderungen wollen EU-Innenminister neue Überwachungsmaßnahmen an den Außengrenzen einführen. Deren Nutzen gegen "ausländische Kämpfer" ist aber nicht belegt

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Mindestens 239 Initiativen gegen den internationalen Terrorismus wurden auf Ebene der Europäischen Union nach den Anschlägen des 11. September 2001 gestartet oder verabschiedet. Die jüngsten Morde in Paris werden von den EU-Innenministern zum Anlass genommen, weitere Überwachungsmaßnahmen und -gesetze einzuführen. Einige sind seit geraumer Zeit auf dem Weg oder schlummerten in der Schublade, weil Gerichte oder Abgeordnete bislang etwas dagegen einzuwenden hatten. Die 17 Toten von vergangener Woche werden nun zum Faustpfand der Innenminister.

Zu ihren Forderungen gehört beispielsweise die Einführung der Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten, obwohl eine entsprechende EU-Richtlinie vom Europäischen Gerichtshof gekippt wurde. Auch bei der PNR-Richtlinie, einer geplanten Sammlung und Weitergabe von Passagierdaten, handelt es sich um eine Vorratsdatenspeicherung. Die Informationen lassen nachträglich weitgehende Bewegungsprofile und Rückschlüsse auf das Sozialverhalten der Flugreisenden zu.

Trotzdem poltert der deutsche Innenminister Thomas de Maizière (CDU) in Richtung des Europaparlaments, dessen "Blockade des Fluggastdaten-Abkommens" zu beenden. Bereits zuvor waren EU-Abgeordnete hierzu von Seiten der Kommission, von der Polizeiagentur Europol und von einigen Mitgliedstaaten unter Druck unter gesetzt worden.

EU-Staatsangehörige sollen mehr kontrolliert werden

Nach den Anschlägen in Paris trafen sich am Sonntag die Innenminister von zehn EU-Staaten in der französischen Hauptstadt und berieten mit dem EU-Innenkommissar weitere Möglichkeiten gegen "ausländische Kämpfer". Auch der US-Justizminister und der Staatssekretär des Heimatschutzministerium kamen zur spontanen Konferenz nach Paris. Wie nicht anders zu erwarten stand die Forderung nach neuen Vorratsdatenspeicherungen im Mittelpunkt.

Zu den beschlossenen Maßnahmen gehören aber auch mehr Kontrollen an Außengrenzen der Europäischen Union, um "ausländische Kämpfer" bei der Aus- und Wiedereinreise an den Außengrenzen feststellen zu können. Die Idee der verstärkten Grenzkontrollen geht auf die UN-Resolution 2178 vom September 2014 zurück. Sie fordert von den 193 UN-Mitgliedstaaten, auf ihren Hoheitsgebieten die Rekrutierung, den Transport, die Durchreise, Finanzierung, Organisierung und Ausrüstung von "Terroristen" oder "terrorbereiten Personen" zu verhindern.

Allerdings ist fraglich ob die EU-Innenminister die neuen Kontrollen ohne das Europäische Parlament beschließen können. Denn die Suche nach "ausländischen Kämpfern" vollzieht sich nicht gegen Personen aus dem EU-Ausland, sondern betrifft Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten.

Diese dürfen beim Grenzübertritt nur sporadisch und keinesfalls systematisch kontrolliert, durchsucht und mit Datenbanken abgeglichen werden. Dies gilt also auch für die mitgeführten Ausweise. Zulässig ist lediglich eine "Mindestkontrolle" zur Feststellung der Identität und eine Überprüfung der Echtheit und Gültigkeit des vorgezeigten Reisedokuments.

Kreative Neuinterpretation des Schengener Grenzkodex

Vor Einführung systematischer Kontrollen müsste also der Schengener Grenzkodex geändert werden. Das sehen viele Innenminister der EU-Mitgliedstaaten anders: Würden Grenzbehörden etwa lediglich Männer in einem bestimmten Alter aus bestimmten Herkunftsländern in Augenschein nehmen, könnten die Kontrollen als "stichprobenartig" bezeichnet werden. Selbst ein Abgleich der Ausweisdokumente mit Fahndungsdateien darf bei EU-Staatsangehörigen eigentlich nicht systematisch erfolgen. Das Bundesinnenministerium vertritt aber die Haltung, der Abgleich von Personen und Sachen mit Polizeidatenbanken dürfe "lageangepasst" erhöht werden.

Medienberichten zufolge haben Grenzbehörden aus Österreich und Deutschland bereits damit begonnen, Einreisende aus "Risiko-Destinationen" systematisch zu kontrollieren. Hierzu gehört vermutlich vor allem die Türkei. Für die Grenzkontrollen ist in Deutschland die Bundespolizei zuständig.

Es ist allerdings fraglich, ob die kreative Auslegung des Schengener Grenzkodex vor Gericht Bestand hat. Hinzu kommt, dass ausgeweitete Kontrollen der Reisedokumente von EU-Staatsangehörigen womöglich zu langen Wartezeiten führen. Laut dem Anti-Terror-Koordinator führten Verzögerungen beim Verbindungsaufbau mit den polizeilichen Datenbanken in einigen Mitgliedstaaten zu Wartezeiten. Einige Reisedokumente verfügen nicht über eine maschinenlesbare Zone, so dass keine Datenbankabfrage durchgeführt werden kann.

Mehr heimliche Kontrollen

Das Schengener Informationssystem (SIS II) wird nach dem Willen der EU-Innenminister um eine Kategorie "ausländische Kämpfer" oder "gesuchte Djihadisten" ergänzt. Dadurch würden die Personen bei der Ein- oder Ausreise in die EU leichter erkannt und dann besonderen Maßnahmen unterzogen. Auf diese Weise würden dann jene Personen an der Ausreise gehindert, die ihr Ausweisdokument abgeben mussten. Auch hierfür müsste aber der EU-Ratsbeschluss zum SIS II und die nachfolgende Verordnung geändert werden.

Die EU-Fahndungsdatenbank eignet sich aber auch zur sogenannten verdeckten Kontrolle. Personen und Sachen können im Schengener Informationssystem von einer Polizeidienststelle zur heimlichen Beobachtung ausgeschrieben werden. Bei allen polizeilichen oder zollrechtlichen Überprüfungen wird der ausschreibenden Stelle übermittelt, wann und wo die Kontrolle erfolgte. Die Betroffenen erfahren davon nichts. Auch der Anlass der Überprüfung, Reiseweg und Reiseziel, Begleitpersonen oder Insassen sowie mitgeführte Sachen werden gespeichert. Fahrzeuge können unter einem Vorwand durchsucht werden.

Schon jetzt steigt diese Art der unbemerkten Verfolgung rapide an. Nun ist geplant, die Maßnahme auch gegen "ausländische Kämpfer" zu nutzen, eine weitere, deutliche Zunahme ist also zu erwarten.

Damit mögen die Sicherheitsbehörden zwar Bewegungsprofile erstellen und die Ein- und Ausreisen besser im Blick haben, Anschläge lassen sich dadurch aber kaum verhindern. Denn sowohl die Namen der beiden Paris-Attentäter Saïd und Chérif Kouachi als auch Mehdi Nemmouche, der Todesschütze im Brüsseler Jüdischen Museum, waren von französische Behörden zur verdeckten Beobachtung ins Schengener Informationssystem eingespeist worden. Bekanntlich leider erfolglos.