Bestechungsversuche vor der Ministerpräsidentenwahl?

Thüringer Generalstaatsanwaltschaft ermittelt

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Die Thüringer Generalstaatsanwaltschaft ermittelt im Zusammenhang mit der Ministerpräsidentenwahl im Dezember wegen des Verdachts der Bestechung von Mandatsträgern nach § 108e StGB. Der verbietet in seiner seit September gültigen neuen Fassung nicht nur den Kauf von Stimmen, sondern auch das Versprechen eines "ungerechtfertigten Vorteils".

Anlass für das Ermittlungsverfahren ist die Strafanzeige eines Zeitungslesers aus Rheinland-Pfalz, die gestellt wurde, nachdem der neu gewählte Ministerpräsident Bodo Ramelow der Bild am Sonntag sagte: "Ein Abgeordneter hat mir erzählt, dass ihm ein Posten angeboten wurde, wenn er mich nicht wählt".

Ramelow stützt sich im Erfurter Landtag auf eine Koalition aus Linkspartei (28 Sitze), SPD (12 Sitze) und Grüne (6 Sitze). Zusammen hat diese Koalition nur eine Stimme mehr als die Opposition aus CDU (34 Sitze) und AfD (11 Sitze). Vor der Koalitionsbildung hatte die CDU vergeblich versucht, die SPD zu einer Zusammenarbeit mit ihr zu bewegen.

Letzte Woche berichtete die Tageszeitung Freies Wort von einem Sozialdemokraten, der dem Blatt unter Zusicherung seiner Anonymität mitteilte, ein einflussreiches CDU-Mitglied habe ihm für ein Abweichen von der Parteilinie bei der Ministerpräsidentenwahl einen Posten in Aussicht gestellt.

Kurz darauf meldete sich auch bei der Thüringer Allgemeinen ein SPD-Landtagsabgeordneter, der der Zeitung zufolge behaupte, er sei nicht mit dem Informanten des Freien Wortes identisch und "ein 'hochrangiges' Mitglied der CDU habe ihm […] den Posten des stellvertretenden Ministerpräsidenten in einer möglichen schwarz-rot-grünen Regierung unter dem parteilosen Jenaer Ex-Uni-Rektor Klaus Dicke versprochen, falls er Ramelow seine Stimme verweigere".

SPD-Fraktionschef Matthias Hey. Foto: Martina Nolte / Lizenz: Creative Commons CC-by-sa-3.0 de.

Der SPD-Fraktionschef Matthias Hey erklärte der Thüringer Allgemeinen, dass CDU-Politiker an zwei verschiedene SPD-Abgeordnete herangetreten seien. Beide hätten ihn vor ihrem Gang zur Presse über die Angebote aus der Union informiert. Vorher habe er solche Angebote "nur aus Filmen gekannt". Nun sei sein "Grundvertrauen in die Politik […] schon etwas erschüttert".

Der CDU-Landtagspressesprecher Karl-Eckhard Hahn sagte dem Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) auf den Fall angesprochen, Bestechung sei "kein politisches Mittel der CDU-Fraktion" und die "Gerüchte" lägen "unterhalb der Schwelle des Kommentierbaren".

On die Ermittlungen der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft Folgen haben, hängt deren Angaben gegenüber Telepolis nach unter anderem davon ab, welche "Posten" den Abgeordneten konkret angeboten wurden. Im Absatz 4 des § 108e StGB heißt es nämlich, dass "ein politisches Mandat oder eine politische Funktion" keine ungerechtfertigten Vorteile im Sinne des Absatzes 1 seien.

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