Weg frei für Draghis Gelddruck-Programm

Die EZB darf nach Ansicht des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof sogar unbegrenzt Staatsanleihen kaufen, am 22. Januar wird vermutlich mit einer halben Billion Euro begonnen

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Das Bundesverfassungsgericht hatte sich vor einer Entscheidung über die Klage von Peter Gauweiler (CSU) und anderen gedrückt und die Entscheidung über den gefährlichen unbegrenzten Ankauf Staatsanleihen an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) nach Luxemburg ausgelagert. Es hieß sogar, dass die Europäische Zentralbank (EZB) sogar unbegrenzt die Notenpressen in Gang setzen will. Der EZB-Chef Mario Draghi hatte im September 2012 erklärt, die Notenbank sei bereit, "unbegrenzt Anleihen überschuldeter Euro Länder zu kaufen, um deren Zinsen zu senken".

Generalanwalt Pedro Cruz Villalon hat am Mittwoch sein Gutachten (C-62/14) veröffentlicht, darin hält er das sogenannte "Outright Monetary Transactions" (OMT) Programm für vereinbar mit den europäischen Verträgen. Damit hat die Klage, über die in der Sache im Herbst ein Urteil fallen soll, schlechte Erfolgsaussichten, denn in mehr als 80% der Fälle folgen die Richter der Einschätzung des Generalanwalts. Der Gutachter meint nur, Voraussetzung sei, dass sich die EZB aus den für einen betroffenen Staat geltenden Reformprogrammen heraushalten müsse. Dazu müsste sie die Käufe gut begründen, sie müssten auch verhältnismäßig sein.

Die Kläger, zu denen auch die frühere Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD), die Bundestagsfraktion der Linken, der Verein "Mehr Demokratie" und fast 12.000 Einzelkläger gehören, meinen, dass die EZB ihre Befugnisse mit Ankäufen überschreite. Denn eigentlich soll sie nur für Geldwertstabilität sorgen. Die Kritiker sagen überdies, mit dem OMT-Programm würde die Grenze zur verbotenen Staatsfinanzierung überschritten. Und das sieht sogar das Bundesverfassungsgericht so. Es hatte geurteilt, es gäbe "gewichtige Gründe" dafür, dass "über das Mandat der Europäischen Zentralbank für die Währungspolitik" hinausgegangen wird, damit werde "in die Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten" eingegriffen "sowie gegen das Verbot monetärer Haushaltsfinanzierung" verstoßen.

Verwiesen wurde auch darauf, dass die EZB keine eigenständige Wirtschaftspolitik machen dürfe: "Geht man - vorbehaltlich der Auslegung durch den Gerichtshof der Europäischen Union - davon aus, dass der OMT-Beschluss als eigenständige und wirtschaftspolitische Maßnahme zu qualifizieren ist, so verstößt er offensichtlich gegen diese Kompetenzverteilung." Der Ankauf könne "zu einer erheblichen Umverteilung von Geldern zwischen den Mitgliedstaaten führen und damit Züge eines Finanzausgleichs annehmen", was in den europäischen Verträgen "nicht vorgesehen" sei, meinten die Verfassungsrichter. Doch mit der Verlagerung der letztendlichen Entscheidung nach Luxemburg hat das Gericht auch einen guten Teil der Souveränität ausgelagert.

EZB auf dem Weg zur Bad Bank

Nun ist der Weg frei dafür, dass die EZB unter Draghi nun im Januar wie erwartet die Notenpressen auf Hochtouren laufen lässt, denn die Türen dazu hatte Draghi schon sehr weit aufgestoßen. Verkauft wird das OMT-Programm wieder mal als scheinbar "alternativlos". Doch hätte sich die EZB an ihr Mandat gehalten und nicht die Zinsen zur Ankurbelung der Wirtschaft fast auf Null gesenkt, als dies wegen der Inflationssituation unnötig war, hätte sie noch Werkzeuge im Kasten. Mit der Konjunkturpolitik verschoss Draghi frühzeitig sein Pulver. Seine Maßnahmen gegenüber den offiziellen Deflationstendenzen werden deshalb immer abenteuerlicher. So wurde schon längst begonnen, den Banken riskante Asset Backed Securities (ABS) abzukaufen.

Dass die Ankäufe etwas nutzen, bezweifeln Experten. So erklärte der frühere EZB-Chefökonom Jürgen Stark, dass manche die Ankaufprogramme als eine "Art Atomwaffe der Geldpolitik, für eine der schärfsten Waffen überhaupt", hielten. "Wirksam ist dieses Instrument aber nur im Kampf gegen eine echte Deflation. Es gegen die europäische Misere einzusetzen, wie es die EZB nun plant, bringt hingegen überhaupt nichts, sondern schürt nur noch die Unsicherheiten und Instabilitäten", sagte er. Stark war wegen der Widersprüche zu der Geldpolitik der EZB im Herbst 2011 zurückgetreten.

Der Wirtschaftswissenschaftler Clemens Fuest sieht einen "Konflikt" mit großer "Brisanz" aufziehen, da die Bedingungen der Verfassungsrichter für einen Ankauf vom Generalanwalt nicht berücksichtigt wurden. "Das Bundesverfassungsgericht müsste dem Bundestag verbieten", falls das Urteil dem Gutachter folgt, "Rettungsprogrammen zuzustimmen, denn diese Rettungsprogramme sind eine Voraussetzung dafür, dass die EZB das OMT-Programm aktiviert". Der Generalanwalt stellt andere und "großzügigere" Bedingungen als das Verfassungsgericht auf. Die Verfassungsrichter hatten erklärt, dass die EZB nicht an einem Schuldenschnitt teilnehmen dürfe, "doch der Generalanwalt hat nun gerade das Gegenteil gesagt".

Und längst gibt es Berichte, dass das gefährliche Programm, mit dem die EZB immer stärker zur Bad Bank mutiert, auf der Ratssitzung am 22. Januar beschlossen wird, da die offizielle Inflationsrate zuletzt sogar auf 0,2% gefallen ist, statt sich in Richtung 2% zu bewegen. Konkreter wird berichtet, dass die EZB zunächst für eine halbe Billion Euro Staatsanleihen kaufen will. Andere Berichte sprechen sogar schon von einer Billion.

Der größte Anteil entfiele mit 130 bis 260 Milliarden Euro dann auf deutsche Anleihen, weil der Ankauf gemäß der jeweiligen Beteiligungen der Mitgliedsländer geschehen soll. Für Spanien wäre das eine enorme Erleichterung, wenn die EZB die Mitgliedsländer nun über die Notenpresse finanzieren will. Das Land muss Schulden in Höhe von 240 Milliarden Euro allein in diesem Jahr refinanzieren. Mit 63 und 126 Milliarden würde demnach allein die EZB davon zwischen 25 und 50% aufkaufen.

Gekauft würden auch Anleihen von Griechenland. Damit werden Verluste kalkuliert. Denn nicht nur der vermutliche baldige Wahlsieger Syriza fordert einen klaren Schuldenschnitt ("Die Mitgliedschaft im Euro ist unwiderrufbar"), sondern vielen ist klar, dass Griechenland (und andere Schuldenländer) mit derart hohen Schulden nicht wieder auf die Beine kommen können. Längst wird in Brüssel auch über einen Schuldenschnitt für Griechenland debattiert, womit das Land zwischen einem Drittel bis zur Hälfte von seinen Schulden befreit werden soll.