Ägypten: Arzt wegen Genitalverstümmelung verurteilt

Beschneidungsgegner feiern Gerichtsentscheidung als Meilenstein

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Ein ägyptisches Berufungsgericht hat den Arzt Raslan H. Zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Zwei Jahre erhielt er wegen mittelbarer Tötung, drei Monate wegen Genitalverstümmelung. Außerdem befand das Gericht eine einjährige Klinikschließung für rechtens.

Anlass für den Strafprozess war der Tod der dreizehnjährigen Einser-Schülerin Suhair al-B., an der H. im Juni 2013 auf Wunsch des Vaters des Mädchens eine Beschneidung des Schambereichs durchgeführt haben soll, an der es später starb. Der Arzt behauptete, er habe das Mädchen nicht rituell beschnitten, sondern lediglich wegen Genitalwarzen behandelt. Dem schenkte das Berufungsgericht unter anderem deshalb keinen Glauben, weil H.s Klinik allgemein als Anbieter von Beschneidungen bekannt war. Der Vater von Suhair al-B. wurde vom Berufungsgericht zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Die erste Instanz hatte vorher beide Beschuldigte freigesprochen.

Genitalbeschneidung bei Frauen und Mädchen ist in Ägypten seit 2008 offiziell verboten. Weil dieser Brauch allerdings alles andere als ausgerottet ist und weil dafür bis gestern keine Ärzte verurteilt wurden, feiert Suad Abu-Dayyeh eine Sprecherin der Frauenrechtsgruppe Equality Now die (für eine schwere Körperverletzung mit Todesfolge eher gering anmutende) Strafe als "monumentalen Sieg". Ihr zufolge hat das Land damit gezeigt, dass es das Mädchenbeschneidungsverbot auch durchsetzt - und sie hofft, dass das der Anfang vom endgültigen Ende dieser "extremen Form von Gewalt gegen Frauen" sein wird.

Anteil beschnittener Frauen an der Gesamtpopulation. Karte: Afrol News.

Die Beschneidung von Mädchen ist vor allem in Afrika nördlich des Kongo verbreitet und wird dort offensiv verteidigt. Aber auch in westlichen Ländern gibt es extreme Kulturrelativisten, die die Schädlichkeit der Entfernung von Teilen der Vagina für nicht ausreichend untersucht halten und Verbote als "imperialistische Einmischung" ablehnen. Sie heben hervor, dass es häufig selbst Frauen sind, die Beschneidungen durchführen, und zitieren Umfragen, nach denen Betroffene den Eingriff nicht als Nachteil, sondern als "Vervollständigung" empfinden.

Im November 2013 erregte der ägyptische Gynäkologe Mohamed Kandeel mit einem Appell Aufsehen, in dem er verlangt, Elternrechte weltweit so auszudehnen, dass sie nicht nur die Beschneidung ihrer Söhne, sondern auch die ihrer Töchter umfassen. Medizinische Erkenntnisse über die Funktion der Klitoris und die Nervenkonzentration in dem entfernten Gewebe sieht der Sunnit durch Interviews infrage gestellt, in denen beschnittene Frauen behaupten, sie würden beim Geschlechtsakt subjektiv noch etwas empfinden. Die Großmutter der verstorbenen Souhair al-B. erklärte einer BBC-Reporterin dagegen, Beschneidungen seien notwendig, um die Lust in den Griff zu bekommen.

Dem UN-Kinderhilfswerk UNICEF zufolge werden Beschneidungen in Ägypten heute zu 70 Prozent nicht mehr von umherziehenden Nomaden, sondern von Ärzten durchgeführt. Allerdings kann der medizinisch nicht notwendige Eingriff, wie der Fall Suhair al-B. zeigt, auch dann zu Infektionen, Blutungen oder anderen Komplikationen führen, wenn er von einem ausgebildeten Mediziner in einer Klinik durchgeführt wird. Kommt es wegen zu solcher Komplikationen zu Todesfällen, können diese dem UNICEF-Experten Philippe Duamelle zufolge sehr einfach vertuscht werden.

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