EU-Kommission für ausgiebiges Sammeln von Flugpassagierdaten

Bild: Check, Airport München; Politikaner/CC BY-SA 3.0

Auch Essensbestellungen an Bord gehören zu den 42 gewünschten Infos pro Fluggast

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Nationalität, Name, Adresse und Telefonnumern sowieso, dazu die Zahlungsinformationen, also Kredit-, EC-Karten- oder Bankkontonummer, selbstverständlich die E-Mail-Adresse, aber auch spezielle Vorlieben bei der Essensbestellung ("Halal?") und eine "Seat Information" (wer neben dem Passagier sitzt?): In insgesamt 42 unterschiedlichen Kategorien sollen nach Vorstellungen der EU-Kommission künftig Informationen über Fluggäste erfasst und in einer europaweiten Superdatenbank abgespeichert werden. Dies geht aus einem Kommissionspapier hervor, über das der britische Guardian heute berichtet.

Laut Zeitung soll der Anti-Terror-Fluggastdatensammelplan am heutigen Mittwoch veröffentlicht werden. Nach den bisherigen Informationen sieht die Kommission vor, dass die Daten bis zu fünf Jahre lang gespeichert werden, wobei vorgesehen ist, die Passagierdaten (Passenger Name Record - PNR) nach sieben Tagen zu "entpersonalisieren". Allerdings bleiben die dazugehörigen Namen freilich gespeichert und sind auf Anfrage von Berechtigten leicht wieder zuzuordnen.

Geplant ist, die Daten für Flugreisende zu erheben, die zu Zielen außerhalb Europas fliegen oder von dorther zurückkommen. Allerdings wünschen sich, wie der Zeitungsbericht noch einmal bestätigt, die europäischen Innenminister auch eine schnelle Übernahme der Passagierdaten für den innereuropäischen Flugverkehr. Die britische Innenministerin Theresa May wird als Vorreiterin geschildert, die sich beim Treffen ihrer europäischen Kollegen am Tag der "Je suis Charlie"-Demonstration dafür eingesetzt hat, den Kampf gegen die Opposition im europäischen Parlament zur Fluggastdatensammlung, zur Priorität zu machen.

Bild: Check, Airport München; Politikaner/CC BY-SA 3.0

14 von 28 EU-Mitgliedstaaten sollen bereits dabei sein, ihre eigene Fluggastdatenbanken aufzubauen, das Ziel der EU-Innenminister sei es, eine offiziell abgesegnete gemeinsame Superdatenbank zu schaffen, die auf jeden Fall die Flugreisenden zu erfassen, die die EU-Grenzen verlassen. Ein ähnlicher Plan wurde von der EU schon 2011 vorgelegt, fand aber nicht genügend Zustimmung. Dazu kamen Urteile des europäischen Gerichtshofs, die wie insbesondere im April letzten Jahres zur Vorratsdatenspeicherung mit Verweis auf EU-Grundrechtecharta der Datenspeicherung Grenzen zogen (EuGH erklärt Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie für ungültig).

In seiner Entscheidung verwies der EuGH darauf, dass "auch bloße Verbindungsdaten 'sehr genaue Schlüsse' auf das Privatleben von Bürgern erlauben". Nach Ansicht des britischen Oberhauses lassen auch die 42 Kategorien1 der von der EU-Kommission erwünschten Fluggastdaten Rückschlüsse auf Vorgeschichte, Bewegungsbilder und Verhalten der Passagiere zu.