Schweizer dürfen über Rundfunkbeitrag abstimmen

Referendum wahrscheinlich am 14. Juni 2015

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Der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) hat diese Woche 91.308 von ihm gesammelte und offiziell beglaubigte Unterschriften für eine Volksabstimmung über das Revidierte Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) präsentiert. Damit steht fest, dass die Schweizer darüber abstimmen können, ob das vom Nationalrat beschlossene und im September vom Ständerat abgesegnete Gesetz wie geplant zum 1. Januar 2016 in Kraft tritt oder ob es beim alten System bleibt. Zwei andere Volksinitiativen, die für eine komplette Abschaffung der Rundfunkgebühren eintreten, haben die notwendigen Unterschriften noch nicht beisammen.

Dazu, dass bei der SGV-Initiative fast doppelt so viele Stimmberechtigte für eine Volksabstimmung unterschrieben, als nötig gewesen wären, dürften auch Meldungen über Unbilligkeiten des Modells in seinem Herkunftsland beigetragen haben. Der österreichische Standardmeinte in diesem Zusammenhang, die deutschen Regelungen hätten sich "in der Praxis als ein wenig unausgegoren" erwiesen.

Von den größeren eidgenössischen Parteien ist nur die Schweizerische Volkspartei (SVP) geschlossen gegen das neue Modell. Die Befürworter aus den Reihen der katholischen CVP, der liberalen FDP, der sozialdemokratischen SP, der SVP-Abspaltung BDP und der Grünen haben unlängst das Komitee "Ja zum RTVG" gegründet, das die Schweizer dazu bringen soll, die SGV-Initiative abzulehnen. Dort heißt es, der Rundfunkbeitrag nach deutschem Vorbild sei eine "notwendige Anpassung an den Wandel von Technologie und Mediennutzung", weil man die SRG-Programme heute auch mit dem Mobiltelefon oder am Computer empfangen könne.

Dadurch, dass im neuen System auch Nichtnutzer und andere Vermeider zur Kasse gebeten werden, soll die Jahresabgabe dem Komitee zufolge für diejenigen Schweizer, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzen und aktuell zahlen, von 462 auf vorerst 400 Franken sinken. Außerdem würden auch 75 Prozent der Unternehmen nicht mehr, sondern weniger bezahlen als heute.

Immerhin Magnum: Das gestrige Nachmittagsangebot des deutschsprachigen Schweizer Fernsehens. Screenshot: Telepolis.

Der Schweizerische Gewerbeverband warnt jedoch davor, dass das ein "Buebetrickli" sein und der Bundesrat die Abgabe bald wieder deutlich erhöhen könnte. Er zweifelt daran, dass mit der "Billag-Mediensteuer" 75 Prozent der Unternehmen entlastet werden, wenn man gleichzeitig Mehreinnahmen in Höhe von 160 Millionen Franken für die versprochene Gebührensenkung auf 400 Franken einplant.

In Deutschland wurde eine Online-Petition gegen die GEZ 2009 nicht zugelassen, weil damit angeblich die Kulturhoheit der Bundesländer verletzt würde. Allerdings war diese Entscheidung insofern fragwürdig, als das Petitionsanliegen auf Punkte zielte, die auch in der Vergangenheit auf bundes- oder europäischer Ebene geregelt wurden. Kern der Forderung war nämlich ein technischer Standard, nach dem die öffentlich-rechtlichen Sender ihre Inhalte im Internet nur für registrierte Zahler zugänglich machen sollten, wodurch Pauschalgebühren entfallen könnten. Der Initiator der Petition zeigte sich deshalb gegenüber Telepolis der Auffassung, dass hier eine unliebsame Verantwortung abgewälzt wurde.

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