Britisches Gericht urteilt gegen Datenaustausch des GCHQ mit der NSA

Illegal und nicht mit Menschenrechten übereinstimmend sei dies allerdings nur bis Ende 2014 gewesen

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Immerhin: Zum ersten Mal seit seinem Bestehen hat ein britisches Gericht, eingerichtet zur Überwachung der Arbeit von Geheimdiensten, ein Urteil abgegeben, das dem Datensammeln des GVHQ Verstöße gegen Menschenrechte vorwirft. Die Bürgerrechtsgruppen, die die Entscheidung angestoßen haben, freuen sich zu Recht darüber. Aber: Auch die Regierung und Vertreter des GVHQ können mit dem Urteil gut leben, wie sie betonen, denn es wird nichts Grundsätzliches ändern. Regierung und Geheimdienst sehen im Urteil eine Bestätigung der Rechtmäßigkeit ihrer Praxis.

Im Jahr 2000 wurde das Investigatory Powers Tribunal (IPT) eingerichtet, um die Arbeit von Geheimdiensten (GVHQ, MI6 und MI5) auf die Übereinstimmung mit Menschenrechten zu überprüfen. Die Zivilrechtsorganisationen Liberty und Privacy International sowie Amnesty International waren wegen der Zusammenarbeit von britischen und amerikanischen Geheimdiensten bei der Massenüberwachung vor das Gericht gezogen.

Es gab ihrem Anliegen in einem wesentlichen Punkt Recht. In seinem Urteil (ausführlich siehe hier und hier) entschied das Gericht, das der Austausch der Rohdaten zwischen den USA und Großbritannien unrechtmäßig ist: "Das Ersuchen britischer Behörden um Herausgabe, der Erhalt, das Speichern und das Übermitteln privater Kommunikationsdaten von Personen, die sich in Großbritannien aufhalten, in deren Besitz amerikanische Behörden gelangten, vertoßen gegen die Artikel 8 oder 10 der europäischen Menschenrechtskonvention."

Allerdings schränkte das Gericht sein Urteil zeitlich ein. Der Massendatenaustausch zwischen den Geheimdiensten sei nur bis "zum Ende des letzten Jahres unrechtmäßig" gewesen. Im Dezember 2014 veröffentlichte die britische Regierung nämlich Regeln zum Austausch der Daten. Dem Gericht genügt diese "Transparenz" offensichtlich, um die Anwendung von Prism oder Upstream nicht mehr für bedenklich oder illegal zu halten.

Als "last-minute clean-up effort", als eine Art Schaufensterjob, mit dem vorher geheime Vereinbarungen öffentlich gemacht wurden, bezeichnet dies Eric King von Privacy International. Das sei bei weitem nicht genug, um ein großes Schlupfloch im Gesetz zu schließen, man werde vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen, kündigte er an.

Der Guardian zitiert einen zufriedenen GCHQ-Sprecher: "Wir sind davon angetan, dass das Gericht einmal mehr geurteilt hat, dass die Überwachung (UK’s bulk interception) nun völlig mit dem Gesetz übereinstimmt". In ganz ähnlichen Worten freute sich die Sprecherin des Premierministers.