Steht uns jetzt die Haartrockner-Besitzkarte bevor?

Wie deutsche und europäische Regulierer verhindern wollen, dass sich jährlich zehn Menschen unter der laufenden Dusche oder in der Badewanne zu Tode föhnen

Der folgende Beitrag ist vor 2021 erschienen. Unsere Redaktion hat seither ein neues Leitbild und redaktionelle Standards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Anders als bei den Kinderfingern, die sich ihre ersten Brandblasen an der heißen Herdplatte holen, gibt es für die Gefahr, die von elektrischen Haartrocknern in der Badewanne oder unter der Dusche ausgeht, meist keine Lernkurve. Auch wenn sich die Gefahren mit der Einführung der Fehlerstromschutzschalter deutlich verringert haben, so kommt es in Deutschland noch immer bis zu zehn mal pro Jahr vor, dass ein Nutzer mit dem Haarföhn unter der laufenden Dusche oder in der Badewanne zu Tode kommt.

Mit einem neuen Etikett sollen die Nutzer von Haartrocknen jetzt vor dem lebensgefährlichen Trocknen der Haare im Badezimmer gewarnt werden. Man war vor drastischen Maßnahmen wie dem Verbot von Steckdosen in Badezimmern oder der Begrenzung des Angebots auf fest an der Wand befestigte Haartrockner, wie sie als Diebstahlschutz in Hotels gebräuchlich sind, zurückgeschreckt, weil man wohl mit massivem Widerspruch rechnete und hat sich für neue Sicherheitsvorgaben bei der Vergabe des GS-Zeichens für Haartrockner festgelegt. So muss jetzt an der Anschlussleitung ab sofort ein Etikett angebracht werden, das per Piktogramm davor warnt, den Haartrockner in der Badewanne oder Dusche zu nutzen.

Piktogramm

Dass das Piktogramm von jedem Nutzer ohne Anleitung richtig gedeutet wird, darf jedoch bezweifelt werden. Bislang hat man derartige Warnhinweise, hierzulande eher amerikanischem Nutzerinformationen zugeschrieben, wo man auf der Mikrowelle die Information anbringen muss, dass sich die Mikrowelle nicht zum Trocknen von Katzen eignet. Vielleicht sind die Aktivitäten um die Haartrockner ja auch die ersten Vorzeichen für das, was uns in Europa nach der Unterzeichnung von TTIP noch so alles an Nutzer-Warnungen bevorsteht.

Die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) hat jetzt zur Steigerung der Sicherheit für Nutzer von elektrischen Haartrocknern neue Sicherheitsvorgaben als Bedingung für die Nutzung des GS-Zeichens für diese Geräte festgelegt. Hersteller, deren Haartrockner das GS-Zeichen tragen, müssen die neue Anforderung umgehend umsetzen. Die Einhaltung der neuen Vorschrift zählt seit dem 2. Januar 2015 zu den Voraussetzungen für die Neuausstellungen des GS-Zeichens für Haartrockner. Bestehende GS-Zertifikate für Haartrockner, deren Laufzeit über den 30. Juni 2015 hinausgeht, müssen bis dahin angepasst oder gekündigt werden.

Auslöser für die neu formulierte Auflage war ein Gutachten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in Dortmund, welches die weitgehend konstante Zahl tödlicher Stromunfälle in deutschen Badezimmern bestätigte. Unter Federführung der BAuA hat eine Projektgruppe in Abstimmung mit dem Ausschuss für Produktsicherheit (AfPS) und dem Arbeitsausschuss Marktüberwachung (AAMü) nach schnell umsetzbaren Maßnahmen gesucht, die den Schutz der Verbraucher erhöhen sollten. Das jetzt für die GS-Zertifikate vorgeschriebene Etikett war offensichtlich die schnellstens umzusetzende Maßnahme. Dass eine Kabelfahne mit dem Piktogramm oder auch der alternativ vorgesehene schwer ablösbare Aufkleber auf dem Gerät von manchen Nutzers als wenig ästhetisch empfunden (und daher vom Gerät entfernt) wird, glaubt man damit verhindern zu können, dass das Entfernen des Sicherheitshinweises durch den Nutzer diesen im Schadensfalle für die Schäden haftbar mache. Mit dieser Annahme hofft man sich offensichtlich auch vor Entscheidungen wie der des OLG Celle (Az. 13 U 84/13 vom 21. November 2013) zu schützen, welches die Dauerhaftigkeit einer Kabelfahne als nicht gegeben ansah, weil sie leicht mit einer Schere zu entfernen sei.

Die sicherste Lösung für den Sicherheitshinweis wäre neben dem Aufkleber, der mit einem Spezialkleber angebracht wird, welcher Beseitigungsversuchen durch Reiben, Wischen mit Lösungsmitteln, Hitze, Kälte, Feuchtigkeit etc. standhalten und sich nicht rückstandslos abziehen lassen, ein farbiger Aufdruck oder eine farbig ausgelegte Gravur des Sicherheitshinweises auf dem Haartrockner.

Als weitere Maßnahmen zum Verbraucherschutz soll auch die spezifische Norm EN 60335-2-23: "Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke - Teil 2-23: Besondere Anforderungen für Geräte zur Behandlung von Haut oder Haar" überarbeitet werden. Zudem plant offensichtlich auch die EU-Kommission weitere Vorkehrungen. Da es sich bei dem GS-Zeichen für "Geprüfte Sicherheit" um eine rein deutsche Lösung handelt, die schon alleine aus sprachlichen Gründen nur schlecht im europäischen Umfeld nutzbar ist, plant man in Brüssel ein europäisches Sicherheitszeichen.

Es ist zu hoffen, dass man in diesem Falle einen praktikableren Weg findet als beim Öko-Zeichen, wo man in Deutschland auf den Blauen Engel setzt und in den übrigen EU-Mitgliedsstaaten auf die Eco-Flower. Mit einem europäischen Sicherheitszeichen will man den Verbrauchern in der EU die Sicherheit geben, dass die Sicherheit des Gerätes von einer unabhängigen Prüfstelle überwacht wird und nicht nur eine Selbstdeklaration des Herstellers ist, wie die CE-Kennzeichnung. Mit der CE-Kennzeichnung vermerkt der Hersteller lediglich auf dem Gerät, dass er die einschlägigen europäischen Vorgaben für diese Gerätegruppe einhält und erläutert dies in seiner Europäischen Konformitätserklärung, die jedoch nur der zuständigen Marktüberwachung binnen 30 Tagen zur Verfügung gestellt werden muss.

Die Einhaltung der europäischen Vorschriften reicht der Bayerischen Verbraucherschutzministerin Ulrike Scharf jetzt nicht mehr - deshalb propagiert sie ein europäisches Sicherheitszeichen nach dem Vorbild des deutschen GS-Zeichens als verlässliche Informationsquelle zu Produkten auf dem europäischen Markt. Es fragt sich in diesem Zusammenhang, wie viel Zeit noch vergehen wird, bis der mündige europäische Bürger erst eine Prüfung ablegen muss, mit welcher überprüft wird, dass er sich der Sicherheitsrisiken eines elektrischen Haartrockners bewusst ist, bevor er eine Haartrockner-Besitzkarte erhält und ein derartiges Gerät erwerben darf.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

Mit Ihrer Zustimmmung wird hier eine externe Buchempfehlung (Amazon Affiliates) geladen.

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen (Amazon Affiliates) übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.