Deckname "Gemüse"

Begrenzte Aussagegenehmigungen verhindern die vollständige Aufklärung der NSU-Serienmorde

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An den NSU-Serienmorden ist noch vieles rätselhaft. Das liegt auch daran, dass Mitarbeiter des hessischen Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) nur sehr begrenzte Aussagegenehmigungen erhielten. Das betrifft unter anderem den V-Mann Benjamin G. (Deckname: "Gemüse").

Dafür, dass G. zu den NSU-Morden noch Interessantes sagen könnte, gibt es zahlreiche Indizien: Der "Quellenführer" dieses Skinheads war nämlich der ehemalige hessische Verfassungsschutzmitarbeiter Andreas T., der anwesend war, als der Türke Halit Yozgat am 6. April 2006 in seinem Internetcafé in der Holländischen Straße in Kassel erschossen wurde. Am 27. März 2006 hatte T. von Dr. P., der Leiterin der Beschaffungsabteilung des Hessischen Landesamtes für Verfassungschutz, eine Rundmail erhalten, in der diese auf eine Bitte des Bundeskriminalamtes hin fragte, ob die V-Leute ihrer Mitarbeiter irgend etwas zur Mordserie an Geschäftsleuten südländischer Herkunft zu sagen hätten, die mit der immer gleichen Ceska-Pistole durchgeführt wurden.

Vier Tage danach traf sich T. persönlich mit G., seinem Gewährsmann aus der Neonaziszene. Was dabei besprochen wurde, ist immer noch geheim. G. war im Juni 2005 - wie spätere Ermittlungen ergaben - zwei Mal genau zu der Zeit in den Städten Nürnberg und München, als dort ein Türke und ein Grieche mit der oben genannten Ceska erschossen wurden. Ob T. das bewusst war, als er am 8. und am 14. Juni 2005 mit seinem V-Mann sprach, ist nicht bekannt. Fest steht aber, dass der Quellenführer auch am 6. April 2006 kurz nach 13 Uhr und noch einmal um 16 Uhr 11 mit "Gemüse" telefonierte. Das zweite Gespräch dauerte über elf Minuten. Danach muss T. sich umgehend in das Café aufgemacht haben, in dem Halit Yozgat zwischen 16 Uhr 54 und 17 Uhr 02 erschossen wurde.

Tatorte der NSU-Mordserie. Karte: TUBS. Lizenz: CC BY-SA 3.0.

Am Montag den 10. April traf er sich in einem Schnellimbiss mit "Gemüse" und verhandelte mit ihm angeblich über dessen Bezahlung. Am Vormittag dieses Tages sprach er zudem mit einer Kollegin über den Mord im Internetcafé, ohne zu erwähnen, dass er am Tatort war. Dafür sagte er, dass die Tat "keinen regionalen Bezug" habe, weil sie mit einer Waffe aus einer bundesweiten Mordserie begangen wurde. Dass der Mord an Yozgat mit dieser Ceska begangen wurde, war den Medien und der Öffentlichkeit zu diesem Zeitpunkt aber noch gar nicht bekannt. Die Polizei gab diese Information nämlich erst am Nachmittag heraus. Hatte T. damals nur gut geraten - oder wusste er mehr?

Bei der Polizei meldete sich T. nach der Tat nicht. Durch eine Nutzerkennung und eine Handynummer kam diese trotzdem an seinen Namen und ermittelte anfangs gegen ihn als Tatverdächtigen. Deshalb hörte sie zwischen dem 19. April und dem 23. September 2006 die privaten Telefongespräche von T. ab. In den Aufzeichnungen dieser Telefongespräche sehen die Anwälte der Familie Yozgat eindeutige Hinweise darauf, dass Mitarbeiter des Verfassungsschutzes davon ausgingen, dass T. nicht zufällig, sondern dienstlich am Tatort war. So meinte beispielsweise der Geheimschutzbeauftragte H. Zu T.: "Ich sage ja jedem: Wenn er weiß, dass irgendwo so etwas passiert, dann bitte nicht vorbeifahren." Dieser Satz fehlt merkwürdigerweise im schriftlichen Abhörprotokoll und wurde erst später in der Aufnahme entdeckt.

Außerdem riet H. dem damals Verdächtigen, er solle "so nah wie möglich an der Wahrheit bleiben" - nicht gerade eine Aufforderung, vollumfänglich auszupacken. T.s Kollege Michael H. sagte ihm am Telefon "Was machst Du denn da für eine Scheiße? Ich will es gar nicht wissen." Und T. meinte zu ihm:

Wenn der ganze Spaß rum ist, dann kann ich dir das mal erzählen, das ist am Telefon ein bisschen schlecht. Auch wegen dem ganzen anderen Drumrum, von wegen, dass ja auch niemand außerhalb auch nur irgendwas darüber erfahren darf.

Der Verfassungschutzmitarbeiter F. befürchtete etwas verklausuliert, bei der Tatortüberprüfung könne herauskommen, dass T. die Unwahrheit sagt. Tatsächlich zeigte sich bei einer Nachstellung der Tat, dass es sehr unwahrscheinlich bis unmöglich ist, dass der etwa 1 Meter 90 große Mann die hinter dem Tresen liegende Leiche Yozgats nicht sah, als er dort beim Verlassen des Geschäfts 50 Cent hinterließ.

Davon, dass T. zum Tatzeitpunkt beruflich bedingt am Tatort war, ging offenbar auch T.s Ehefrau aus, die auf sein Eingeständnis, er sei ohne ihr Wissen in einem Internetcafé gewesen, verständnisvoll reagierte und meinte, sie wisse ja, dass das dienstlich gewesen sei. Gegenüber einer Freundin machte sie am 28. April 2006 am Telefon Angaben, die darauf hindeuten, dass T. - anders als er selbst behauptet - doch eine Plastiktüte mit einem eckigen Gegenstand bei sich trug, an die sich andere Zeugen erinnern. Dieser eckige Gegenstand könnte beispielsweise ein Aufnahmegerät gewesen sein, mit dem T. vielleicht etwas dokumentieren wollte.

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