Terror im Wohnzimmerschrank

Datenschutz in Wahlkampfzeiten

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Oktober 2012. Überraschender Anruf eines Freundes: Die Polizei ist im Haus und will durchsuchen. Er könnte jetzt einen Anwalt gebrauchen ... 20 Minuten später bin vor Ort. Ein Denunziant hatte der Polizei neun Hanfpflanzen gemeldet, die er (irrtümlich) dem Grundstück zurechnete, das auch mein Mandant bewohnt. Offenbar träumen die Cops von einer riesigen Hanfplantage auf dem ehemaligen Bauernhof, den eine WG bewohnt. Während der Hausdurchsuchung findet die Polizei gerade einmal in einem Wohnzimmerschrank eine kleine "beleuchtete Anpflanzung", offensichtlich nur für den Hausgebrauch.

Soweit in einem Aschenbecher etwas aufgespürt wird, unterschreitet es die Menge des strafbaren Eigenbedarfs. Meinem Mandanten können Aschenbecher- und Schrankinhalt nicht zugeordnet werden. Wie sich später erweisen wird, werden sämtliche Ermittlungsverfahren gegen die WG-Bewohner mangels Tatverdachts eingestellt oder enden mit Freispruch. Soweit, so lächerlich. Selbst im braven Münster wäre Homegrowing ein Kavaliersdelikt. Münsters Polizeichef ist sogar ein vehementer Verfechter der Freigabe von Cannabis. So sehen es auch mein Mandant und dessen Partei.

Irgendwann kommt dann noch ein Anruf der Polizei. Mein Mandant sei im Bundesvorstand einer politischen Partei. Ob er ein Mandat habe, wegen parlamentarischer Immunität usw.? Nein, hat er nicht. Weitere Anfragen bitte direkt an meinen Kollegen Udo Vetter, der nunmehr den Fall als Strafverteidiger federführend und erfolgreich betreut. Schönen Tag noch … Die Polizei wird ja das mit dem Datenschutz und dem Amtsgeheimnis beherrschen, alles entspannt.

Keine 48 Stunden später ist die Story detailliert auf SPIEGEL ONLINE.

Münster ruft Düsseldorf

Das Polizeipräsidium Münster war wegen des Parteiamts unsicher und hatte vorsichtshalber mal dem NRW-Innenministerium Bescheid gesagt, dass es da in der westfälischen Provinz eine kleine Kuriosität gab. Nach einer Rechtsgrundlage für diese Weitergabe von Polizeiinterna fahnden die eifrigen Ermittler noch immer. Eine andere als §§ 14, 15 BDSG kommt allerdings nicht in Betracht. Zudem ist die Zugehörigkeit zu einer Partei grundsätzlich nichts, was die Polizei angeht oder außerhalb von politischen Delikten legitim speichern dürfte.

Düsseldorf ruft Berlin

In Düsseldorf war dann jemandem offenbar furchtbar langweilig, und er kabelte den Kantinenklatsch nach Berlin. Wie wir nach eineinhalb Jahren Beschwerdeverfahren erfuhren, gab es auch für diese Indiskretion keine gesetzliche Grundlage - peinlich gegenüber einer Partei, die sich den Datenschutz auf die Fahnen geschrieben hat und Geheimdiensten kritisch gegenüber steht.

Berlin ruft Terror

Im Bundesinnenministerium passiert dann anderntags das Unglaubliche: Irgendjemand, dessen Identität vom Staat besser geschützt wird als die Rechte meines von der Unschuldsvermutung geschützten (?) Mandanten, wird geschwätzig und setzt die provinzielle Banalität in den "Lagebericht Innere Sicherheit". Sowohl der Inhalt als auch der Adressatenkreis sind geheime Verschlusssache. Beim "Lagebericht Innere Sicherheit" handelt es sich um eine zentrale Rundmail, in der Sicherheitsbehörden offenbar täglich über Terrorgefahren und Organisierte Kriminalität gebrieft werden. Es war uns jedoch nicht aufgefallen, dass sich dergleichen im Wohnzimmerschrank befunden hätte.

Terror ruft SPIEGEL

Welcher Beamte warum auch immer gegen den Datenschutz verstieß, er musste wissen, dass er an einen dreistelligen Empfängerkreis kolportierte. Und ein traditionell mit den Sicherheitsbehörden und Geheimdiensten gut verdrahtetes Blatt wie DER SPIEGEL wäre nicht DER SPIEGEL, wenn er keine Zuträger aus einem solchen Adressatenkreis hätte - was dem Absender zweifellos klar gewesen sein muss. Die mir inzwischen vorliegende Eintrag der Originalmeldung unterschlägt, dass es sich bei dem Anwesen um eine WG handelte, sodass ein Leser die Funde zwingend meinem Mandanten zurechnen muss.

Es ist allerdings auch gut vorstellbar, dass die offensichtlich überflüssige Platzierung im Lagebericht Innere Sicherheit nur ein Ablenkungsmanöver gewesen ist, um einen möglicherweise direkteren Informationsfluss zu verschleiern. Für kürzere Wege spricht die Tatsache, dass die Meldung beeindruckend schnell ihren Weg in die SPIEGEL-Redaktion fand, wo man sie einer für Kontaktpflege zu Piraten bekannten Schreibkraft auf den Tisch legte. Für ein Ablenkungsmanöver spricht auch, dass DER SPIEGEL erstaunlich geschwätzig im Artikel einräumte, dass er die Information aus dem Lagebericht Innere Sicherheit bekommen habe. Gut möglich, dass man die angebliche Quelle geopfert hat, um den eigentlichen Kontakt zu schützen.

SPIEGEL ruft Clicks

Nachdem die Polizei in Sachen Datenschutz versagt hatte, wäre nun die Redaktion des SPIEGEL die letzte Instanz gewesen, wo man den Eingriff in die Persönlichkeitsrechte noch hätte abbrechen können. Ein politisches Interesse an einem - wie sich herausstellte, unberechtigten - Verdachtsfall von Bagatellkriminalität kann kaum gewichtig sein, wenn die Partei des verdächtigen für eine moderne Drogenpolitik steht und sich nach Outlaws, nämlich "Piraten" benannt hat. Nach meiner Einschätzung wäre den Mitbewerbern von BILD die Story zu dünn gewesen. Die Schreibkraft des SPIEGEL, die Cannabiskonsum offenbar für sensationell hielt und damals journalistisch von der Piratenpartei lebte, maß der Kolportage jedoch Nachrichtenwert bei.

Wir rufen den Datenschutzbeauftragten

Wir machen eine Eingabe beim Bundesbeauftragten für Datenschutz. Die beiden Innenministerien, NRW und Bund, verhalten sich bis Januar 2014 unkooperativ. Wegen der Geheimhaltung wird der Fall im Detail unaufgeklärt bleiben. Der Bundesbeauftragte für Datenschutz behandelt den Fall schließlich als Chefsache. Die Ausrede des Bundesinnenministeriums, man hätte sich auf eine "mediale Berichterstattung" vorbereiten wollen, zieht nicht, zumal das Bundesinnenministerium nicht für die Fachaufsicht für die NRW-Polizei zuständig ist. Ironischerweise wurde eine "mediale Berichterstattung" ja erst durch die Aufnahme der Information in den Lagebericht ermöglicht, der zwangsläufig Abflüsse zum SPIEGEL hat.

Datenschutzbeauftragte ruft zur Ordnung

Im Dezember 2014 - nach über zwei Jahren - schließt die inzwischen Frau Voßhof unterstehende Behörde ihre Prüfung ab. Die Speicherungen und Weitergaben waren natürlich im Ansatz rechtswidrig. Aufgrund des von uns angestoßenen Verfahrens wurden die Richtlinien für die Aufnahme von Informationen in den Lagebericht Innere Sicherheit nunmehr überarbeitet - angeblich, denn nachprüfen können wir das wegen der Geheimhaltung natürlich nicht. Künftig also müssen sich die Klatschtanten im Polizeiapparat für ihre Indiskretionen ein anderes Forum als den Lagebericht Innere Sicherheit suchen. Und auch der SPIEGEL muss seine Verdachtsberichterstattung nun anders beschaffen.

Guter Ruf

Bei der datenschutzrechtlichen Aufarbeitung erfuhren wir auch, dass das BKA über meinen Mandanten einen Eintrag "Verstoß gegen Versammlungsgesetz" aus dem Jahre 2009 speicherte, obwohl es keinen solchen Verstoß gegeben hat. Gemeint ist ein eklatanter Fall an Behördenversagen, als die Berliner Polizei das korrekte Verhalten meines Mandanten zum Vorwand nahm, um ihn willkürlich an der Teilnahme an der Freiheit-statt-Angst-Demo zu hindern. Seither sind seine Fingerabdrücke gespeichert. Der Verfassungsschutz, der ebenfalls beim Lagebericht Innere Sicherheit mitliest, hatte übrigens nichts über meinen Mandanten gespeichert. So bedrohlich scheint er also dann doch nicht zu sein.