Feststellungsklage gegen das Fernsehprogramm

Ostfränkischer Sprachraum. Grafik: Klaus M.. Lizenz: CC BY-SA 2.5.

Ein fränkischer Rechtsanwalt findet, dass der Bayerische Rundfunk gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt

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Manfred Hofmann ist Rechtsanwalt im beschaulichen oberfränkischen Studentenstädtchen Bamberg. Inzwischen kennt man ihn aber in ganz Bayern. Das liegt an einer Feststellungsklage, die der Jurist an einem bayerischen Verwaltungsgericht einlegen will, weil er sich am Unterhaltungsprogramm des Bayerischen Rundfunks stört.

An diesem Programm stört ihn (als Juristen) weniger die mangelnde Drehbuch- Dialog- und Darstellungsqualität von Schmonzetten und Soaps, sondern dass dort sehr viel öfter altbairischer als fränkischer Dialekt gesprochen wird. Um diesen Eindruck mit handfesten Beweisen zu untermauern, hat er anhand von Zeitschriften das BR-Fernsehprogramm ausgewertet und dabei festgestellt, dass auf 138 Stunden altbairischen Dialekt in Filmen und Serien keine einzige mit fränkischem Dialekt kommt.

Angesichts der Tatsachen, dass in den drei fränkischen Regierungsbezirken gut vier der insgesamt 12,6 Millionen Einwohner Bayerns leben, zu denen noch einmal 1,8 Millionen Schwaben kommen, die ebenfalls keinen altbairischen Dialekt sprechen, hält Hofmann das für einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz aus dem Grundgesetz, der nicht nur für die Eingriffs-, sondern auch für die Leistungsverwaltung gilt.

Seiner Ansicht nach hat das Missverhältnis auch wirtschaftliche Auswirkungen, weil die häufigen Aufnahmen aus Oberbayern Touristen aus anderen Bundesländern potenziell verlocken, dort Urlaub zu machen und Geld auszugeben, während Erholungsgebiete wie die fränkische Schweiz, der Steigerwald oder das Fichtelgebirge auf solche Schleichwerbung verzichten müssen. Dabei gäbe es in Franken sogar zwei Weltkulturerbestätten: die Bamberger Altstadt und die fürstbischöfliche Residenz in Würzburg.

Derzeit sammelt der Bamberger Rechtsanwalt noch Material für die Klage, die frühestens in acht Wochen eingelegt werden soll. Er will sie nicht alleine auf dem Gleichbehandlungsgrundsatz aufbauen, sondern auf mehreren Säulen, und rechnet damit, dass sie durch mehrere Instanzen gehen wird. Darüber, wie er selbst die Erfolgsaussichten beurteilt, will er noch nichts sagen - aber eines hat Hofmann mit ihr auf jeden Fall schon erreicht: eine Debatte angestoßen.

Die kommt zu einer Zeit, in der sich der seichtere Teil des Unterhaltungsprogramms des Bayerischen Rundfunks ohnehin schon Kritik ausgesetzt, weil man dem bayerischen Heimat- und Finanzminister Markus Söder (der übrigens hörbar Franke ist) in der Daily Soap Dahoam is Dahoam ohne ersichtlichen dramaturgischen Sinn (den man dort freilich öfter vermisst) viel Raum eingeräumt hatte, in dem er vor 800.000 Zuschauern seine eigene Politik loben konnte.

Kostprobe:

[Gegen die Landflucht] machen wir 'ne ganze Menge. Mehr als jedes andere Bundesland. Bayern ist in der Beziehung Vorbild in ganz Deutschland. […] Und zweitens mal machen wir ein Programm, damit die jungen Leute da bleiben können, indem wir schnelles Internet schaffen.

Außerhalb des Schmonzettensektors liefert der Bayerische Rundfunk allerdings auch durchaus regierungskritische Inhalte - beispielsweise im Fernsehmagazin Quer oder im Wortradio Bayern 2.

Zu Hofmanns Klagevorhaben heißt es beim BR gegenüber Telepolis, man wolle sich dazu erst äußern, wenn die Klage tatsächlich vorliegt.

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