Zum Telefonieren in den Keller gehen

"Kognitive Dissonanzen: Die Geschäftsbedingungen verpflichten den Vodafone-Kunden zur Instandhaltung, der Kundendienst schiebt es jedoch dem Vermieter in die Schuhe."

Was man beim Anbieterwechsel eines Telefon- und DSL-Anschlusses erleben kann

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Die Liberalisierung des Telefonmarktes sollte durch Wettbewerb das Angebot verbessern. Im Regelfall funktioniert das auch. Manche Angebote entpuppen sich jedoch als heimliches Fitnessprogramm.

Als Natascha K. den Umzug ins idyllische Kempen vorbereitete, stellte sich natürlich die Frage nach dem Telefon- und DSL-Anschluss. Die Auswahl ist groß, aber man liest ja immer wieder von Problemen, wenn ein Anschluss zwischen zwei Anbietern wechselt. Manche Verzögerungen erinnern dabei an die Lieferzeiten eines Trabbi.

Da der Vormieter Vodafone-Kunde war entschied sie sich, seinen Anschluss direkt zu übernehmen. Vodafone ist ja ein großer Anbieter, da kann man nicht viel falsch machen.

Schließlich kam das Paket mit dem Router an, doch die Leitung war tot. Von der TAE-Dose in ihrer Wohnung im 2. Obergeschoss aus konnte keine Verbindung zum Netz aufgebaut werden.

Kein Problem, meinte der Kundendienst und kündigte den Besuch eines Telekom-Technikers an. Im Gegensatz zu vielen Berichten in einschlägigen Foren kam der Techniker tatsächlich, und sogar ungefähr zur angekündigten Zeit.

Er prüfte die TAE-Dose, bestätigte, dass sie tot ist, und verschwand in den Keller. Dort behob er die Störung durch etwas, das der Kundendienst kurz darauf als "Umkonfiguration" bezeichnen würde:

Er klemmte am Übergabepunkt im Keller mit zwei Klingeldrähten eine TAE-Aufputzdose an den Anschluss. Wobei er die Dose nicht einmal befestigte, sondern an den Drähten baumeln ließ.

"Ist der Techniker informiert?" - "Viel schlimmer: Er war schon da.". Bild: Volker König

Die Kundin traute ihren Augen nicht und rief wieder bei Vodafone an. Ja, die Störung sei behoben. Durch eine Umkonfiguration halt. Ob sie den Router nicht im Keller aufstellen könne?

Nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Vodafone ende die Leitung nämlich genau dort am APL, dem Abschlusspunkt Linientechnik. Die Verkabelung von dort bis in die Wohnung sei Aufgabe des Vermieters, das sei bei Strom- und Wasserleitungen ja nicht anders.

Das Ganze stünde so im BGB, in den Paragraphen 93 und 94.

Die genannten Paragraphen regeln, was passiert, wenn man Sachen fest miteinander verbindet. Tatsächlich werden viele fest mit einem Gebäude verbundenen Gegenstände zum wesentlichen Teil des Gebäudes und juristisch gesehen daher zum Eigentum des Hausbesitzers.

Das gilt sinnvollerweise für alle fest verbauten Kabel und Leitungen, unter Umständen sogar für Sachen, die der Mieter einbaut, wie die Markise am Balkon oder die Einbauküche. Aber natürlich ist der Vermieter nicht verantwortlich für die Reparatur von Einbauten, die er nicht selbst gemacht hat und die nicht Bestandteil des Mietvertrages sind.

So sehen es auch die meisten Juristen - zumindest außerhalb des Vodafone-Hauptquartiers.

Wasser und Strom gehören ohne Frage zur Ausstattung eines Hauses, aber schon beim Fernsehempfang gibt es verschiedene Versorgungsmöglichkeiten. Etliche Vermieter überlassen die Auswahl zwischen Sat-Antenne, Kabelanschluss und DVB-T ihren Mietern, müssen dann aber einen Wald von Antennen dulden. Auch bei der Heizung gibt es viele Mieter, die Etagentherme oder Nachtspeicheröfen eigenverantwortlich betreiben, inklusive der Instandhaltungskosten und Neubeschaffungen.

Der Telefonanschluss war bis zur Liberalisierung des Marktes gar Hoheitsgebiet der örtlichen Oberpostdirektion. Schon ein Aufschrauben der Telefondose erfüllte 1984, als die Wohnung in Kempen grundsaniert wurde, nach Lehrmeinung der Bundepost den Tatbestand der "Störung einer Telekommunikationseinrichtung".

Nur konsequent, dass das Landgericht Berlin 2014 entschied, dass Mieter zwar Anspruch auf einen Telefonanschluss hätten, der Vermieter das Verlegen der Leitungen aber nur dulden und weder bezahlen noch beauftragen müsse.

Höchstens, wenn der Vermieter die Leitungen beim Bau oder der Sanierung des Hauses selber hat legen lassen, könnte es anders aussehen.

Der Verweis des Kundendienstes auf den Vermieter ist so pauschal aber nicht nur rechtlicher Unsinn, sondern täuscht den Kunden auch noch über den Inhalt des Vertrages. Tatsächlich steht in den AGBen:

2.3 Für Festnetz/DSL-Anschlüsse stellt Vodafone eine Anschlussleitung bis zum letzten netzseitig erschlossenen technischen Übergabepunkt am Kundenstandort bereit. Der Kunde ist verpflichtet, die hausinterne Verkabelung von diesem Übergabepunkt bis zur Telefonabschlusseinheit (TAE) in seinen Räumen einschließlich einer solchen TAE für die Dauer der Vertragslaufzeit auf eigene Kosten zur Verfügung zu stellen. (Hervorhebungen vom Verfasser)

Die Pressestelle von Vodafone konnte eine Anfrage hierzu übrigens innerhalb einer Woche nicht beantworten

Die "Letzte Meile", deren Monopol bei der Telekom liegt und die sie an Mitbewerber vermieten muss, endet tatsächlich genau am APL im Keller. Aber, wie Philipp Blank von der Pressestelle der Telekom in Bonn bestätigt, ist es widersinnig, die DSL- oder Telefonleitung eines Privatkunden woanders enden zu lassen als in dessen Wohnung.

Die Telekom sorgt nicht nur für eine Versorgung bis zum APL, sondern bis zur TAE. Das ist beim Bereitstellungsbetrag inklusive, außer der Kunde wünscht Sonderdienste wie Unterputz-Verlegung, das würde extra kosten. Auch eine Entstörung ist bis zur TAE kostenlos.

Philipp Blank, Pressestelle der Telekom

Wie sieht es die Konkurrenz? Wir haben uns deren Leistungsbeschreibungen stichprobenartig angesehen. Da, wo überhaupt irgendetwas definiert wird, endet die Leitung wohl in der Wohnung:

NetCologne liefert DSL bis zur "ersten Anschalteinheit (1. Anschlussdose) des Installationsortes". Da der APL keine Anschlussdose ist, kann nur die TAE-Dose in der Kundenwohnung gemeint sein.

Primacall erwartet sogar, dass die Kunden ausschließlich Techniker des Unternehmens an den Leitungen arbeiten lassen und diesen "im erforderlichen Umfang eigene Informationen und Pläne sowie Informationen über verdeckte Leitungen und Rohre zur Verfügung" zu stellen. Auch hier kann nur die Hausverkabelung gemeint sein, denn bis zum APL repariert die Telekom alle Schäden.

Tele2 verlangt, dass Kunden "Zutritt zu den Räumen gewähren, in denen die Installation des Tele2 Anschlusses vorgenommen werden soll", liefert sein DSL also offenbar auch bis in die Wohnung.

Eine ausdrückliche Definition des Anschlusspunktes konnten wir ansonsten nur in den AGBen für DSL-Produkte von O2 finden, die fast im Wortlaut mit der Regelung bei Vodafone überein stimmen. Eine Leitungsübergabe am APL und nicht an einer TAE-Dose in der Wohnung scheint jedenfalls die Ausname zu sein und alles andere als marktüblich.

Der Schachzug, die Netzwerkübergabe mit dem eigenen Kunden schon am APL vertraglich zu vereinbaren und die Hausverkabelung auszuklammern, ist aber alles andere als dumm.

Die Telefonleitungen im Haus sind ein lästiges Stück Technik - von Querschnitt und Bündelung der Adern hängt ein ziemlicher Teil der DSL-Leistung ab und schon ein einziger Nagel oder eine rostige Lüsterklemme kann Anschlüsse stören oder ganz lahm legen.

Und dadurch individuelle Supportfälle mit Technikereinsatz vor Ort erzeugen. Da der Technikereinsatz nach dem Ende der letzten Meile erfolgt, müsste der jeweilige Provider ihn der Telekom nach tatsächlichem Aufwand bezahlen oder einen eigenen Techniker schicken.

Wenn die Leitung gestört ist oder die versprochen 50MBit/s in der Wohnung nicht erreicht werden, können so zumindest Vodafone und O2 die Füße hoch legen - am Übergabepunkt im Keller ist meistens alles in Ordnung, denn Störungen auf der letzten Meile behebt die Telekom.

Diese Servicequalität hat auch Viktoria W. aus Krefeld erleben müssen. Sie wollte von der Vodafone-LTE-Anbindung für zu Hause wieder zurück zum Festnetzanschluss, doch auch bei ihr fand die EasyBox kein DSL. Zunächst sagte Vodafone, die TAE-Dose sei defekt, der Vermieter müsse sie austauschen. Das tat dieser auch aus Kulanz, was aber den Zustand nicht änderte.

Danach war ein Techniker hier und sagte, die Leitung in der Wand muss von unserer Wohnung bis in den Keller neu verlegt werden. Das war meinen Vermieter zuviel und er wollte schriftlich, was dort alles gemacht werden müsste und was dort schon gemacht wurde. Die Infos hat er von Vodafone nie erhalten. Vodafone hat Techniker von der Telekom geschickt, die mussten wir bezahlen.

Als dann ein halbes Jahr nach Abschluss des Vertrages ein Techniker erstmals die Leitung durchmaß und feststellte, dass sie völlig in Ordnung war, kam als Gipfel der Absurdität heraus, dass Vodafone den Anschluss wegen Rückständen des Vormieters lediglich gesperrt hatte.

Natascha K. hingegen ging schließlich in den Shop, in dem sie den Vertrag abgeschlossen hatte. Dem Mitarbeiter war das Problem geradezu peinlich und ein Bekannter, der Elektriker war, schaute sich den Anschluss an.

Er fand das übliche vieradrige Kabel vor. Das beschaltete Adernpaar war defekt, aber das zweite nicht und ein paar Minuten später war die EasyBox online. Eine Prüfung, die der Telekom-Techniker auch in 10 Minuten hätte machen können - allein, ihm fehlte die Kostenübernahmeerklärung von Vodafone.

Dabei wurde Natascha K., als sie die dünnen juristischen Argumente der Hotline in Frage stellte, sofort ein Ausstieg aus dem Vertrag angeboten.

Kulanz oder Kalkül?

Schaut man genau hin, sieht man, dass die fragliche Klausel nach §305c Absatz 1 BGB hinfällig sein könnte und man daher vielleicht den Rechtsstreit scheut:

Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil.

Angesichts der Geschichte der Telefonleitungen rechnen durchschnittliche Verbraucherinnen und Verbraucher vermutlich nicht damit, dass die Leistungspflicht von Vodafone im Keller endet.

"Die Leistungen müssen nach dem TKG bis zum Netzabschlusspunkt erbracht werden", erklärt Michael Reifenberg von der Bundesnetzagentur.

Wo der ist, das hat der Gesetzgeber aber nicht abschließend definiert. Das sollen die Anbieter wohl mit ihren Kunden selber aushandeln. Es gibt da aber bisher leider kaum Zivilrechtsprechung zu den Grenzen der Vertragsfreiheit oder was eine überraschende Klausel wäre.

Sicher ist ein Vertrag bis zum APL im Keller für Firmenkunden mit eigener Telefonanlage durchaus sinnvoll. Privatkunden im 7. Stock eines Hochhauses aber werden einen Vertrag, der ihnen unter Umständen den Neubau der kompletten Telefonleitung auferlegt, vermutlich nicht akzeptieren.

Sofern ihnen diese Klausel bei Vertragsabschluss bekannt ist jedenfalls.

Sollte Vodafones Versuch, die Verantwortung für die letzten Meter der Leitung den Vermietern aufzudrücken, bei den Mitbewerbern Schule machen, wäre das auch ein weiterer Bremsklotz für den Breitbandausbau.

Die jetzigen Telefonkabel sind ein fast hundert Jahre alter Standard. Um auf Anschlussgeschwindigkeiten jenseits der 100MBit zu kommen, müssen die Wohnungen mit Cat7-, Coax oder gleich Glasfaser ausgestattet werden.

Wenn für diese Evolution der Wohnungsanschlüsse aber die schier unüberschaubare Zahl an Vermietern verantwortlich sein soll, könnte das zum Eigentor werden. Kunden, die erst ihre Vermieter vor Gericht zerren müssten, um einen schnelleren Netzzugang zu erhalten, werden sich andere Netzanbieter suchen.