Frankreich: Verfassungsrat entscheidet gegen Impfgegner

Elternpaar hatte das "Recht auf Gesundheit" angeführt, um den Verstoß gegen die Impfpflicht für ihre Kinder zu begründen

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In Frankreich haben es Impfgegner mit ihrem Widerstand gegen die Impfpflicht bis vor das Verfassungsgericht (Conseil constitutionnel) geschafft. Am Freitag wurde die Entscheidung der "Verfassungsweisen" bekannt: Sie fiel gegen das Elternpaar aus. Die Impfpflicht sei verfassungsgemäß.

Damit müssen die Eltern, die vorgeschriebene Impfungen für ihre dreijährige Tochter und den noch jüngeren Sohn verweigerten, nun in ihrem anhängigen Verfahren vor einem Gericht in Auxerre eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren und Geldstrafe bis zu 30.000 Euro befürchten. Der Verfassungsrat bekräftigte, dass rechtliche Vorschriften, wonach Eltern, "die sich ohne rechtmäßiges Motiv ihren gesetzlichen Verpflichtungen entziehen und damit die Gesundheit, die Sicherheit, die Sittlichkeit (i.O. Moralité) oder die Erziehung ihrer minderjährigen Kinder gefährden" und daher mit Strafen zu rechnen haben, im Einklang mit der Verfassung stehen.

Der Anwalt der Eltern hatte ein verfassungsmäßig verankertes "Recht auf Gesundheit" gegen die gesetzliche Impfpflicht vorgebracht (vgl. "Recht auf Gesundheit" und "Impfpflicht"). Im Artikel 11 der Verfassungspräambel von 1946 wird der "Schutz der Gesundheit" als verfassungsmäßiges Anspruchsrecht proklamiert. Nach der Argumentation des Anwalts nimmt die Verweigerung einer Impfung, von der schädliche Nebenwirkungen zu befürchten seien, dieses Schutzrecht in Anspruch.

Die Eltern hatten Impfungen mit Mehrfachimpfstoffen gegen Diphtherie, Tetanus und Poliomyelitis für ihre Kinder verweigert, mit Verweis auf den "toxischen Charakter von bestimmten Adjuvantien".

Die "Verfassungsweise" genannten Mitglieder des Conseil constitutionnel - die keine juristisch ausgebildeten Richter sein müssen - ließen sich, soweit dies den Berichten über die Entscheidung zu entnehmen ist, nicht auf die von Impfgegnern und -skeptikern angestoßene Debatte über mögliche schädliche Nebenwirkungen ein.

Stattdessen rückten sie die Verfassungsmäßigkeit der gesetzgeberischen Kompetenzen in den Mittelpunkt: Das Parlament habe die Kompetenz, eine Impfpolitik festzulegen, um die Gesundheit "der Einzelnen und der Gemeinschaft" zu schützen. Zumal der Gesetzgeber präzisiert habe, "dass jede Impfpflicht unter der Einschränkung stehe, dass sie nicht gegen anerkannte medizinische Kontraindikationen verstoße".