Griechische Staatspleite rückt 10 bis 20 Milliarden Euro näher

Spiegel: Juncker plant, einen Grexit-Schock zur Einführung einer zentralen EU-Wirtschaftsregierung zu nutzen

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Bislang behauptet die griechische Regierung, sie würde so sparsam wirtschaften, dass es einen theoretischen Haushaltsüberschuss in Höhe von etwa drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts gäbe, wenn man die Zinslast nicht mit einrechnet. Damit brüstete sich bereits die Regierung aus Konservativen und Sozialdemokraten, die bis Ende Januar im Amt war. Einem Bericht des Spiegelzufolge gehen EU-Kommission, Europäische Zentralbank und Internationaler Währungsfonds aber intern davon aus, dass seit dem Amtsantritt der neuen Regierung aus linker SYRIZA und EU-kritischer ANEL eine neue Finanzierungslücke in Höhe von 10 bis 20 Milliarden Euro entstanden ist.

Deshalb glauben die Experten, dass die anderen EU-Länder bald noch einmal 30 Milliarden nach Griechenland überweisen werden. Wenn sie nicht doch ein Ende mit Schrecken einem Schrecken ohne Ende vorziehen. Das Nachrichtenmagazin schreibt in diesem Zusammenhang davon, dass Politiker aus anderen Euroländern dem griechischen Ministerpräsidenten Alexis Tsipras "vorrechnen […], dass ein Ausscheiden aus dem Euro für die übrigen Mitglieder […] Vorteile haben könnte".

Jean-Claude Juncker. Foto: EVP. Lizenz: CC BY 2.0.

Selbst EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker, ein extremer Euro-Euphoriker, der noch Anfang März meinte, es werde "niemals einen Grexit geben", soll diese Woche "intern eingeräumt" haben, dass man sich lieber auf ein Ausscheiden Griechenlands aus der Eurozone vorbereiten sollte. Solch einen Ausstieg will die EU-Kommission angeblich dazu nutzen, um dem verbleibenden Rest eine "echte Wirtschaftsregierung" aufzuzwingen - mit dem Argument, diese sei notwendig, um die Finanzmärkte davon zu überzeugen, dass der Euro nicht zerfällt.

Diese EU-Wirtschaftsregierung soll sicherstellen, dass alle "wichtigen" haushaltspolitischen Entscheidungen nicht mehr in den EU-Mitgliedsländern, sondern in Brüssel fallen. Außerdem soll sie den als "Rettungsschirm" eingeführten "Europäischen Stabilitätsmechanismus" (ESM) zu einem "Europäischen Währungsfonds" ausbauen. Ob solch ein Umbau mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar ist, ist eher fraglich. Allerdings könnte es sein, dass bis zu einer Entscheidung aus Karlsruhe längst Fakten geschaffen wurden.

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