NRW: Bistümer machen Profit mit Schulden

Steuerzahler muss für Darlehenszinsen aufkommen, während Kapital geparkt wird

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Darlehen sind derzeit aufgrund des niedrigen Zinsniveaus relativ günstig. Für das Erzbistum Köln und das Bistum Münster sind sie sogar ein gutes Geschäft - aber nur, weil sie sich 94 Prozent der Zinsen vom Steuerzahler zahlen lassen.

Damit ist - wohlgemerkt - nicht der katholische Kirchensteuerzahler gemeint (der seine Glaubensgemeinschaft mit monatlich acht oder neun Prozent seiner Einkommensteuerlast finanziert), sondern jeder Steuerzahler in Nordrhein-Westfalen und in den vier Länderfinanzausgleichs-Zahlerländern Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Hamburg.

Kölner Dom. Foto: FJK71 aus der deutschsprachigen Wikipedia. Lizenz: CC BY-SA 3.0

Dem Humanistischen Pressedienst (HPD) zufolge gäbe es sowohl in Köln als auch in Münster Eigenkapital, das man für den Schulbau einsetzen könnte. Doch dieses Eigenkapital legt man in beiden Bistümern lieber zinsbringend an und nimmt für den Schulbau Millionendarlehen auf. In Köln waren zum Beispiel rund 2,4 Milliarden Euro in festverzinslichen Kapitalanlagen und Rentenfonds angelegt, während bei einer kirchlichen Bank zwei Schulbaudarlehen über etwa 2,2 Millionen Euro liefen. Eines davon wurde am 30. März 2015 getilgt, das andere läuft noch zwei Jahre.

Der Grund für diese Praxis sind Zinsfinanzierungszusagen des Landes Nordrhein-Westfalen, wie sie der im Februar offengelegte Finanzbericht des Erzbistums Köln für das Jahr 2013 auf Seite 23 explizit nennt.

Warum gibt die nordrhein-westfälische Landesregierung solche Garantien ab? Die Antwort auf diese Frage findet sich in § 110 des Schulgesetzes des von der SPD und den Grünen regierten Bundeslandes. Dort heißt es in Absatz 1 wörtlich:

Dem Träger einer genehmigten Ersatzschule werden auf Antrag die Zinsen für ein Darlehen bezuschusst, das zur Finanzierung von notwendigen Schulbaumaßnahmen aufzunehmen ist. Die Darlehenszinsen dürfen im Haushalt nur veranschlagt werden, wenn die obere Schulaufsichtsbehörde der Baumaßnahme und der Darlehensaufnahme vor Baubeginn zugestimmt hat. Tilgungsraten dürfen nicht veranschlagt werden.

Alleine die Bistümer für diesen Missstand verantwortlich zu machen, wäre insofern verfehlt, als sie lediglich so agieren wie gute Wirtschaftsunternehmen und die beiden als Vorbilder geschilderten Knechte in Matthäus 25,14-30 und Lukas 19,12-27: Sie mehren die ihnen anvertrauten "Zentner" und und "Pfunde" und nutzen dazu jede Gelegenheit, die ihnen die Politik bietet. Und in Nordrhein-Westfalen bietet man ihnen andere Gelegenheiten als in anderen Bundesländern: Das Bayerische Schulfinanzierungsgesetz sieht beispielsweise keine Bezuschussung von Darlehenszinsen und anderen Zwischenfinanzierungskosten vor.

Der Vermutung des HDP, dass die kirchlichen Schulbaudarlehen in NRW bei kirchlichen Banken aufgenommen werden (und die Zinsen dadurch indirekt an die Kirche fließen), relativiert man in Münster allerdings: Nach Angaben des Bistums werden für die Kreditaufnahme mindestens drei Angebote von Kreditinstituten eingeholt. Den Zuschlag erhält dann der Anbieter mit den günstigsten Konditionen, weshalb "nicht alle" Schulbaukredite bei der kirchlichen Darlehenskasse Münster (DKM) laufen.

Außerdem betont das Bischöfliches Generalvikariat in der ehemaligen preußischen Provinzhauptstadt, dass man sich streng an die Rechtsvorgaben halte und dass die Tilgung der Kredite nicht vom Land übernommen werde. Den Bau der kirchlichen Schulen hält man für eine "gesellschaftspolitische Aufgabe", die der Staat "im direkten Zuschusswege mitfinanzieren" solle, wenn es das Zinsübernahmemodell nicht gäbe.

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