Ortskundenachweis trotz Navi

Das Bundesverkehrsministerium hält an den Voraussetzungen für einen Personenbeförderungsschein fest

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Am 18. März verlor der Fahrtenvermittler Uber vor dem Landgericht Frankfurt einen Prozess gegen die Taxizentralengenossenschaft Taxi Deutschland. Danach kündigte das US-Unternehmen an, deutschen Fahrwilligen die Kosten für den Personenbeförderungsschein zu erstatten, den nach Ansicht des Landgerichts nicht nur Taxifahrer, sondern auch Gelegenheitsbeförderer brauchen.

Die Voraussetzungen für diesen Personenbeförderungsschein regelt § 48 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Er fordert unter anderem eine Prüfung, in der der Antragsteller "die erforderlichen Ortskenntnisse" nachweist. Diese Prüfung kostet nicht nur Geld (das Uber nach eigenen Angaben mit erstattet), sie erfordert auch viel Zeitaufwand - und beileibe nicht jeder Bewerber besteht sie.

In München muss man in dieser Ortskundeprüfung unter anderem Straßennamen in leere Stadtpläne schreiben, Strecken zwischen zwei verschiedenen Punkten schildern und Einbahnstraßen, Sehenswürdigkeiten, Hotels, Krankenhäuser und Friedhöfe kennen. Das erfordert einen Vorbereitungsaufwand von durchschnittlich drei bis vier Monaten.

Navigationssystem. Foto: heise Autos

Nicht nur Uber-Fahrwillige fragen sich, ob dieser Aufwand noch erforderlich ist, wenn ein Auto über ein Navigationssystem verfügt, das heute häufig serienmäßig mitgeliefert wird und dem Fahrer sagt, wann er wo abbiegen muss, um von einem Punkt zum anderen zu kommen. Zwar verfügen noch nicht alle Autos über solch ein Gerät - aber der Personenbeförderungsschein (der höchstens fünf Jahre gültig ist) ließe sich ja an den Nachweis solch eines Wagens binden, der dann alternativ zum Ortskundenachweis vorgelegt werden könnte.

Beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur will man davon allerdings nichts wissen. Auf Anfrage von Telepolis heißt es, durch die geltende Genehmigungspraxis werde die Sicherheit und Qualität der Personenbeförderung gewährleistet, weshalb derzeit keine Änderungen der Vorschriften zur Personenbeförderung vorgesehen seien. Konkrete Angabe dazu, wie ein Wegfall der Ortskundeprüfung bei gleichzeitigem Navi-Nachweis die Sicherheit oder die Qualität der Personenbeförderung beeinträchtigen könnte, macht das Bundesverkehrsministerium nicht.

Andere Voraussetzungen für den Personenbeförderungsschein sind weniger umstritten, weil ihr Sinn zumindest so lange offenbar ist, bis Roboterautos von Google, Audi und anderen Firmen zugelassen werden: Das Mindestalter von von 21 Jahren und die wenigstens zwei Jahre, über die ein Bewerber über den regulären Kfz-Führerschein verfügen muss, garantieren dem Fahrgast eine gewisse Mindesterfahrung am Steuer. Das Gutachten eines Arbeitsmediziners (das ebenfalls von Uber bezahlt wird) gibt unter anderem Aufschluss darüber, wie schnell ein Fahrer etwas erkennt, wie schnell er darauf reagiert und wie viel Stress er verträgt. Und das polizeiliche Führungszeugnis bietet eine gewisse Gewähr dafür, dass ein Fahrgast nicht gleich entführt wird (was in Ländern wie Peru ein reales Risiko ist).

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