Betreuungsgeld vor Gericht

Karlsruhe lässt Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Subvention erkennen

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Seit heute verhandelt das Bundesverfassungsgericht eine Klage gegen das 2013 eingeführte Betreuungsgeld: die so genannte "Herdprämie". Sie liegt bei derzeit 150 Euro monatlich und wird Müttern oder Vätern gezahlt, die ihre 15 Monate bis drei Jahre alten Kinder nicht in eine staatliche geförderten Betreuungseinrichtung geben.

Das Betreuungsgeld wurde im Wahlkampf und in den Koalitionsverhandlungen vor allem von der CSU gefordert. Die SPD war bis zum Abschluss des Koalitionsvertrages dagegen. In Hamburg beantragte die damalige SPD-Alleinregierung noch am Tag der Verkündung ein Normenkontrollverfahren.

Die Hansestadt argumentiert unter anderem, dass dem Bund die Zuständigkeit für die Zahlung solch eines Betreuungsgeldes fehlt, weil es keine "öffentliche Fürsorge" nach Artikel 74 Absatz 1 Nummer 7 des Grundgesetzes und nicht für Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse nach Artikel 72 Absatz 2 des Grundgesetzes notwendig ist. Berichterstatterin Gabriele Britz, Gerichtsvizepräsident Ferdinand Kirchhof und Richter Johannes Masing machten in der heutigen Verhandlung den Eindruck, dass sie dieser Argumentation möglicherweise folgen könnten, wenn die Bundesregierung nicht konkret nachweist, dass es ohne das Betreuungsgeld zu "problematischen Entwicklungen" käme.

Darüber hinaus bemängelt Hamburg einen Verstoß gegen die in Artikel 6 des Grundgesetzes geschützte "Gestaltungsfreiheit" von Familien und gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, weil die "Herdprämie" zu 95 Prozent an Frauen und nur zu fünf Prozent an Männer fließt. Hinzu kommt, dass das Betreuungsgeld Alleinerziehende benachteiligt, die arbeiten und ihre Kinder in Kindertagesstätten und Kindergärten schicken müssen.

Der Hamburger Sozialsenator Detlef Scheele mit Staatsrat Nikolas Hill und Margarete Schuler-Harms vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Foto: SozialbehördeHH

In seiner heute vor Gericht vorgetragenen Stellungnahme verweist der Hamburger Sozialsenator Detlef Scheele auch auf einer Studie des Deutschen Jugendinstituts (DJI), die den Schluss nahelegt, dass das Betreuungsgeld in der Praxis dazu führt, dass Kindern aus bildungsfernen Schichten Förderung vorenthalten wird. Die Subvention beziehen nämlich vor allem Eltern mit niedrigen Schulabschlüssen, während solche mit höheren lieber arbeiten und ihr Kind in Betreuungseinrichtungen geben.

Je niedriger das Bildungsniveau einer Familie ist, desto größer ist bei dieser Entscheidung der Einfluss des Betreuungsgeldes: Von den Familien, in denen kein Elternteil einen Schulabschluss besitzt, nennen 31 Prozent die neue Subvention als entscheidenden Grund dafür, ihre Kinder nicht in Kindertagesstätten und Kindergärten zu schicken. In Familien mit Hochschulabschluss liegt dieser Wert bei nur einem Prozent.

Dem DJI zufolge liegt der Anteil der nichtdeutschen Betreuungsgeldbezieher um etwa 60 Prozent über dem Anteil der Nichtdeutschen in der Bevölkerung. In einem Viertel der Familien mit Migrationshintergrund dürfen die Kinder vor allem wegen des Betreuungsgeldes nicht in die Kindertagesstätte oder den Kindergarten. Dem Hamburger Sozialsenator zufolge ist dieser Effekt für die Hansestadt besonders ärgerlich, weil man dort im letzten Jahr die Kita-Gebühren abschaffte, um Kinder aus Problemvierteln wie Neuwiedenthal früher fördern zu können. Viele Anmeldungen, die darauf hin erfolgten, wurden zurückgezogen, nachdem die Eltern erfuhren, dass sie jährlich 1.800 Euro Betreuungsgeld bekommen, wenn sie ihre Kinder nicht in Betreuungseinrichtungen geben, sondern stattdessen in ihrer Wohnung lärmen lassen. Den Vorschlag der Bayrischen Staatsregierung, diesem Effekt mit einer weiteren Landessubvention für den Kita-Besuch entgegenzuwirken, präsentierte Scheele dem Bundesverfassungsgericht als eigenes Argument.

Werden Kinder aus Familien mit Migrationshintergrund nicht oder erst spät in eine vorschulische Betreuungseinrichtung gegeben, dann lernen sie erst sehr viel später Deutsch und müssen in der Schule mit den daraus folgenden Nachteilen kämpfen, was auch den Lehrern und Schulleitern erheblich zu schaffen macht. Scheeles Worten nach wurde bei 48 Prozent der Kinder, die nur ein Jahr oder weniger in einer Kindertageseinrichtung waren, ein "besonderer Sprachförderbedarf" diagnostiziert. Bei Kindern, die mindestens drei Kita-Jahre vorweisen konnten, lag dieser Wert bei lediglich 13 Prozent.

Ein weiterer Bereich, in dem das Betreuungsgeldgesetz der Ansicht des SPD-Politikers nach Fehlanreize setzt, ist die Hausbetreuung durch Personen, denen die amtliche Pflegeerlaubnis verweigert wurde, weil sie beispielsweise kein entsprechend sauberes polizeiliches Führungszeugnis konnten. Der Sozialsenator meinte dazu wörtlich:

Lassen Mütter ihre Kinder von anerkannten, staatlich geförderten Tagesmüttern betreuen, erhalten sie kein Betreuungsgeld. Lassen Sie ihre Kinder aber privat von anderen Personen betreuen, denen die öffentliche Förderung von Gesetzes wegen verweigert wird - dann erhalten sie auf einmal doch eine staatliche Förderung; nämlich in Form des Betreuungsgeldes.

Die Klageschrift zum heute eröffneten Verfahren erarbeiteten die Hamburger Juraprofessoren Margarete Schuler-Harms und Arndt Schmehl nicht alleine - auch der damalige Hamburger SPD-Justizstaatsrat Ralf Kleindiek wirkte mit. Heute ist er Staatssekretär im Bundesfamilienministerium - und vertritt in dieser Rolle in Karlsruhe die Position der Bundesregierung, die meint, dass das Betreuungsgeld nicht gegen das Grundgesetz verstößt.

Kleindiek sieht darin kein Problem: Bei der von ihm wahrgenommenen Vertretung kommt es seiner Ansicht nach nicht darauf an, wie er persönlich zum Betreuungsgeld steht, sondern nur darauf, dass er die Position der Bundesregierung darlegt. In der CSU sieht man das anders: Hier ist von einer "unglücklichen Konstellation" und einem "Interessenkonflikt" die Rede. Deshalb will man den Prozess beobachten und bei Kanzleramtschef Peter Altmaier intervenieren, falls der Staatsekretär den Eindruck erweckt, er verteidige die Subvention nicht mit dem nötigen Einsatz.

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