EU-Kommission: 17 Zulassungen für genetisch veränderte Organismen

Im Hintergrund tobt der Streit um die Auffassung der Kommission von "demokratischeren Zulassungsprozessen"

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Monsanto kann sich freuen: 11 der 17 gentechnisch veränderten Organismen (GVO), für welche die EU-Kommission heute eine Neuzulassung bzw. eine Erneuerung der Zulassung erteilt hat, sind Produkte des US-Konzerns, der eine monopolähnliche Stellung auf dem Markt hat.

Wie im offiziellen Schreiben mitgeteilt wird, handelt es sich um Futtermittel, in der Hauptsache Mais- und Sojabohnensorten, sowie um Baumwollsorten, die allesamt für den Handel, nicht für den Anbau, zugelassen werden. Dazu wurde noch die Einfuhr von zwei gentechnisch veränderten Schnittblumensorten genehmigt.

Die Einfuhrerlaubnis erfolgte laut Kommission nach einem "vollständigen Zulasssungsverfahren" durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Deren Objektivität gegenüber Großkonzernen wird von Kritikern angezweifelt, wie auch die politische Entscheidung der Kommission kritisiert wird, die dem heute bekannt gegebenen Zulassungsbescheid voranging.

Der Leser des Dokuments kommt etwas ins Staunen, wenn er nämlich erfährt, dass es für die Zulassung keine "qualifizierte Mehrheit" bei der Abstimmung unter den Vertretern der Mitgliedsstaaten gab, und ins Grübeln, wenn er erfährt, dass es auch keine "qualifizierte Mehrheit" dagegen gab, die Beschlüsse nun aber erlassen werden mussten, weil sie gemäß GVO-Rechtsrahmen dazu verpflichtet waren. Ein Entscheidungsprozess, der die Skepis gegenüber EU-Regelungen, die Konzerne bevorteilen, gewiss nicht lindert.

Die Zulassungen erfolgen mitten in einem Streit über demokratischere Entscheidungsprozesse bei Gentechnik-Zulassungsverfahren. Kommissionspräsident Juncker hatte vor seinem Amtsantritt solches versprochen:

Um gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel zuzulassen oder abzulehnen, muss im EU-Ministerrat eine qualifizierte Mehrheit gefunden werden. In den vergangenen zehn Jahren ging keine einzige der Abstimmungen mit einem klaren Ergebnis aus, weil vor allem viele kleine Staaten - wie etwa Österreich, Ungarn oder Luxemburg - dagegen stimmten. Das hat zur Folge, dass letztlich die Entscheidung der EU-Kommission obliegt. EU-Kommissions-Präsident Juncker versprach bei seinem Amtsantritt, den Zulassungsprozess zu demokratisieren und das Verfahren zu verbessern.

Ökonews

Junckers Idee dazu sieht auf den ersten Blick gut aus: Mehr Selbstbestimmungsrechte für EU-Mitgliedstaaten. Konkret läuft dies darauf hinaus, dass EU-Mitgliedsländer mit einer sogenannten "Opt-out"-Regelung smehr Möglichkeiten erhalten sollten, den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen zu verbieten.

Genau dies steht im Mittelpunkt eines EU-Kommissionsbeschlusses vom vergangenen Mittwoch. Vorgeschlagen wird eine Änderung der Rechtsvorschriften, die laut EU-Kommission, "den Mitgliedstaaten mehr Möglichkeiten einräumen soll, die Verwendung von auf EU-Ebene zugelassenen GVO in Lebens- und Futtermitteln in ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagen".

Kritiker, diverse Agrarverbände, Grünen-Politiker, der Deutsche Bauernverband (DBV) und andere Bauernverbände sowie Greenpeace-Vertreter sind nicht begeistert. Sei halten dies für eine Mogelpackung.

Ihr Argument: Ist eine Zulassung erst einmal für die EU gegeben, tun sich die Einzelstaaten schwer, dagegen vorzugehen, zumal es keine Rechtsicherheit darüber gebe, wie der Einspruch genau funktioniere, ob etwa die Konzerne nicht leichtes Spiel haben, gegen den Einspruch rechtlich vorzugehen, mit Hinweis auf die größere EU-Regelung. Zumal der konzernnahen EFSA eine große Rolle im Entscheidungsverfahren zukomme, wie man das ja auch bei der aktuellen Zulassung sieht.

Die Grünen Politikerin Maria Heubuch mahnt zur Vorsicht:

Indem die EU-Kommission die letzte Entscheidung über den Import von GVO den Mitgliedstaaten überlassen will, räumt sie den Weg frei für schnellere Gentechnik-Zulassungen und erbringt somit eine Vorleistung für die TTIP-Verhandlungen.