Europarat verurteilt Unterstützung von US-Drohnenangriffen durch Länder wie Deutschland und Italien

Kritisiert wird die Weitergabe von Daten aus der Massenüberwachung an US-Geheimdienste. Relaisstationen in Europa könnten gegen die Menschenrechtskonvention verstoßen

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Die Parlamentarische Versammlung des Europarates hat eine Resolution zu "Drohnen und gezielte Tötungen" verabschiedet. Die mit nur einer Gegenstimme und einer Enthaltung angenommene Resolution wendet sich gegen völkerrechtswidrige Einsätze von Kampfdrohnen und mahnt die Einhaltung internationaler Rechtssetzung an.

Im Blick hatten die Abgeordneten zunächst jene Mitglieder und Beobachter des Europarates, die bewaffnete Drohnen einsetzen. Gemeint sind vor allem die USA und Großbritannien, aber auch Länder, die eine Beschaffung von Kampfdrohnen beschlossen haben. Hierzu gehören Frankreich, Italien und Deutschland.

Allerdings hatten mehrere Parlamentarier darauf gedrungen, auch Unterstützer von völkerrechtswidrigen Drohneneinsätzen in der Resolution zu benennen. In einem ebenfalls aufgenommen Zusatz heißt es, einige Mitgliedstaaten des Europarates hätten Aufklärungsdaten für "gezielte Tötungen" bereitgestellt und auf diese Weise dabei "assistiert".

So war es im Zuge der NSA-Affäre auch aus Deutschland bekanntgeworden: Sowohl das Bundeskriminalamt als auch der Bundesnachrichtendienst (BND) haben Telefonnummern und Kommunikationsdaten an US-amerikanische Geheimdienste übermittelt. Mit sogenannten IMSI-Catchern können die Telefone der Betroffenen dadurch geortet werden.

Zuletzt hatte das Magazin The Intercept bekräftigt, dass diese IMSI-Catcher auch an Drohnen montiert werden können. Eines dieser Systeme trägt den Namen "Gilgamesh" und kann von der für Kampfeinsätze genutzten Drohne "Predator" transportiert werden.

Keine Daten aus der Massenüberwachung

Die an die USA gelieferten deutschen Daten stammten aus der "Strategischen Fernmeldeaufklärung". Damit durchforstet der Auslandsgeheimdienst große Teile des Internets und der Telekommunikation nach Suchbegriffen. Auch dies wird in der Resolution aufgegriffen.

So dürften die Ziele von Drohnenangriffen nicht durch Daten aus der Massenüberwachung bestimmt werden. Auch die hierfür zugrundeliegende Verhaltensmusteranalyse dürfe nicht für die Zielauswahl genutzt werden. Gemeint ist das Anhäufen und Auswerten von Metadaten, um das Terror-Risiko einer bestimmten Person zu gewichten.

Eine Predator-Drohne feuert eine Hellfire-Rakete ab.Bild: Brigadier Lance Mans, NATO Special Operations Coordination Centre/gemeinfrei

Bekanntlich sind diese Analysen nicht allzu genau. Die Menschenrechtsorganisation Reprieve wies mit der Tageszeitung Guardian nach, dass der Faktor der pro vermeintlichem "Terrorist" getöteten Unbeteiligten bei 30 liegt.

Die Resolution kritisiert aber auch die Nutzung von Anlagen zur Steuerung von Drohnen über Kontinente hinweg. Über Glasfaserkabel ist es beispielsweise möglich, dass die Piloten der Kampfeinsätze in Nordamerika sitzen, während Einsätze in Afrika oder Asien geflogen werden (Deutsche Firma könnte den US-Drohnenkrieg perfektionieren). In Ländern wie Afghanistan, Pakistan, Somalia oder dem Jemen existieren keine belastbaren fiber-optischen Kabel, daher müsste eine direkte Kommunikation über Satelliten erfolgen.

Allerdings wäre dies mit geringen Zeitverzögerungen verbunden, was bei der Navigation der Drohnen oder Luftschlägen von Nachteil ist. Über Glasfaserkabel aus den USA nach Europa kann die Kommunikation immerhin ein wenig beschleunigt werden. In Relaisstationen werden die Daten dann über Satelliten in die Einsatzgebiete weitergeleitet. Nach Medienberichten stehen solche, für US-Drohnenangriffe benötigte Relaisstationen im deutschen Ramstein und im italienischen Sigonella/ Sizilien (NATO: Global Hawk auch im Bereich der Inneren Sicherheit).

Bundesregierung könnte zu Bericht über Relaisstation in Ramstein gezwungen werden

Deutschland und Italien werden in der Resolution zwar nicht direkt angesprochen. Jedoch heißt es wörtlich, die USA würden von Mitgliedern des Europarates mit "Sendeanlagen auf ihrem Staatsgebiet" unterstützt. Die Parlamentarische Versammlung schlägt deshalb ein sogenanntes Artikel 52-Verfahren vor.

Die Mitglieder des Europarates müssen dann Berichte abliefern und erklären, inwiefern sie sich bei Einsätzen von Kampfdrohnen an die Menschenrechtskonvention halten und das dort verbriefte Recht auf Leben achten. Die Staaten sollen auch darlegen, auf welche Weise sie den völkerrechtswidrigen US-Drohnenkrieg unterstützen.

Ein solches Verfahren hatte der Europarat in der Vergangenheit beispielsweise wegen der Unterstützung von US-Geheimgefängnissen in Europa beschlossen.