Knappheit mit Bitcoin-Methoden

Stephan Vogler will dem Markt für digitale Kunst mit einer neuen Technologie einen Schub geben

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Der Kunstmarkt boomt derzeit wie kaum ein anderer: Letzte Woche verkauften alleine die Auktionshäuser Sotheby’s und Christie’s Kunst für insgesamt über zwei Milliarden US-Dollar. 29 Werke erzielten einen Preis von über 20 Millionen US-Dollar. Pablo Picassos Les femmes d'Alger brachte es auf fast 180 Millionen; No. 10, ein Gemälde des abstrakten Expressionisten Mark Rothko, auf knapp 82.

Die Kaufpreise sind nur deshalb keine runden Summen, weil die Gebühren der Auktionshäuser mit eingerechnet sind - beim Picasso beispielsweise 19,37 Millionen Dollar. Die Bieter erhöhten regelmäßig gleich um eine Million. Als einer nur um 500.000 Dollar nach oben ging, erzielte er Gelächter im Saal.

Es gibt viele Akteure, die sich von diesem Kuchen gerne ein Stück abschneiden wollen. Einer davon ist Stephan Vogler. Er hat gemeinsam mit der Berliner Anwaltskanzlei dtb eine "Blockchain-Lizenz" entwickelt, die den Markt für digitale Kunstwerke vergrößern soll, indem sie Einzigartigkeit und Knappheit besser beweisbar und digitale Kunstwerke besser weiterverkaufbar machen soll.

Dazu nutzt der Direktor einer Online-Rollenspielfirma Technologie, die man von der Digitalwährung Bitcoin kennt. Mit ihrer Hilfe kann ein Künstler in seinen Lizenzverträgen eine Bitcoin-Adresse nennen. Führt er von dieser Adresse aus eine Transaktion durch, dann findet sich in deren Output eine Botschaft und ein Hashwert zu dem digitalen Kunstwerk, das Gegenstand der Transaktion ist.

Da sowohl die Lizenz als auch das Digitalkunstwerk in der Blockchain verankert sind, kann ein Käufer mit ihrer Hilfe mathematisch beweisen, wann er welche Nutzungsrechte erworben hat. Vogler zufolge wird durch das deutsche Signaturgesetz aus dem mathematischen Beweis ein juristischer. Er hält diese Art der automatisierten Rechtefestschreibung für weniger bürokratisch als die herkömmliche Methode mit Verträgen aus Papier. Außerdem sind sie seiner Ansicht nach fälschungssicherer.

Kopien werden mit der Blockchain-Lizenz nicht verhindert. Versucht jedoch jemand Geld mit solchen Kopien zu verdienen (indem er zum Beispiel Ausdrucke zum Kauf anbietet), dann kann ein Exklusivnutzungsrechteinhaber mit einem Blockchain-Beweis juristisch gegen ihn vorgehen.

Nutzt ein Künstler mehrere verschiedene Bitcoin-Adressen, dann kann er Nutzungsrechte differenzieren und sie beispielsweise nur für ein bestimmtes Land oder einen bestimmten Kontinent vergeben. Vogler findet, dass diese Art künstlicher Exklusivität für digitale Kunst angemessener ist als das Anfertigen einer begrenzten Zahl speziell gekennzeichneter Ausdrucke, das schon Maler wie Andy Warhol nutzten.

Die Abbildung von neuen Kunstwerken in Presseberichten ist wegen der Ansprüche deutscher Verwertungsgesellschaften zum finanziellen Risiko geworden. Deshalb nehmen wir lieber ein altes Buchcover.

Ob die Blockchain-Lizenz auf dem Kunstmarkt ankommt, ist offen, weil dieser Markt in weiten Teilen ein Theoriemodemarkt und deshalb relativ unberechenbar ist, wie Tom Wolfe bereits 1975 in seinem Meisterwerk The Painted Word darlegte. Diese Funktionsweise macht es auch möglich, dass ein digitales Kunstwerk in hundert Jahren vielleicht gar nicht so sehr um seiner selbst willen, sondern wegen des elektronischen Lizenzbeiwerks einen Tauschwert haben könnte. Vorausgesetzt, es gibt Sammler, die sich dafür interessieren.

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