Demokratie in Gefahr

Elke Steven, Mitherausgeberin des Grundrechte-Reports 2015, über Menschenrechte, Migration, Massenüberwachung und die Erosion des Sozialen

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Massenüberwachung, elektronische Gesundheitskarte, Angriffe auf das Versammlungsrecht, Polizei-Provokateure auf Demonstrationen, sich verselbstständigende Geheimdienste und "Schiffe versenken" im Mittelmeer - von diesen und vielen weiteren Flanken her sind die Grund- und Menschenrechte im Lande aktuell bedroht, wie der soeben veröffentlichte Grundrechte-Report 2015 betont.

Elke Steven ist Soziologin und Journalistin, Referentin im Komitee für Grundrechte und Demokratie, Mitherausgeberin des Grundrechte-Reports seit dem Jahr 2000. Veröffentlichungen zu Demonstrationsrecht, Demonstrationsbeobachtungen, "Innerer Sicherheit", elektronischer Gesundheitskarte und Friedenspolitik. Der Grundrechte-Report wird von der Humanistischen Union, dem Komitee für Grundrechte, PRO ASYL und vielen anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen herausgegeben.

Frau Steven, heute ist der Grundrechtereport 2015 erschienen. Wie ist es um die Grundrechte im Land denn bestellt?

Elke Steven: Seit neunzehn Jahren weisen wir Jahr für Jahr darauf hin, dass es immer schlechter um sie bestellt ist. Die Themen gehen uns nicht aus und einige beschäftigen uns auch jedes Jahr erneut. Aktuell sind es vor allem bestimmte Gruppen, für die es immer schlimmer wird, die die soziale Erosion zu spüren bekommen und deren Freiheitsrechte beschnitten werden.

Welche denn?

Elke Steven: Vor wenigen Wochen sind hunderte Flüchtlinge im Mittelmeer ertrunken. Die Situation der Migranten und Migrantinnen ist seit Jahrzehnten menschenunwürdig. Von der Abschaffung des Grundrechts auf Asyl 1993 bis hin zu den Asylrechtsverschärfungen 2014 lässt sich die Kontinuität des rechtlichen Unrechts beschreiben. Gerichtliche Erfolge, die dazu beitragen sollten, die Menschenrechte zu verteidigen, schlagen schnell um in neue Praktiken der Kontrolle, der Abwehr und der Demütigung.

So hätte man etwa einen kurzen Augenblick meinen können, die Abschiebeknäste müssten aufgrund der Urteile des Bundesgerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofs endlich abgeschafft werden. Das "Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung", das jetzt verabschiedet werden soll, macht aber umgehend deutlich, dass es für den Gesetzgeber ein Leichtes ist, beispielsweise den Begriff der Fluchtgefahr so zu definieren, dass auch eine flächendeckende und massenhafte Inhaftierung wieder möglich wird. Der Abschiebeknast in Büren soll bereits wieder eröffnet werden.

Und "gute" Flüchtlinge werden gegen "schlechte" ausgespielt - nicht gemäß ihrer Menschenrechtslage, sondern gemäß eigener nationaler Interessen. Auf unerträgliche Weise ist etwa die Rede davon, dass die Einreise von gut ausgebildeten Flüchtlingen erleichtert werden soll, weil wir sie für unsere Wirtschaft brauchen, während zugleich die Abschottung gegen Not leidende Flüchtlinge radikaler organisiert wird. Unsere eigene Verantwortung für die Entstehung der Fluchtursachen wird dabei meist gar nicht thematisiert.

Zu den medienwirksam als "schlechte" Flüchtlinge diffamierten Menschen zählen auch die Roma aus Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina, die auf der Suche nach Schutz vor ethnischer Verfolgung zu uns kommen. Im letzten Jahr wurden diese Länder einfach kurzerhand zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt, damit die Flüchtlinge schneller ins Elend abgeschoben werden können. Ihre Asylgesuche wurden damit nahezu aussichtslos.

Gehören denn auch die sozialen Rechte zu den Grundrechten? Und wie ist die Entwicklung in diesem Bereich?

Elke Steven: Die sozialen Grundrechte sind im Grundgesetz weniger genau kodifiziert als etwa die Freiheitsrechte, und sie unterliegen auch einer relationalen Bewertung. Trotzdem gelingt es uns immer wieder, auch ihre Verletzungen zu thematisieren. Was ist das etwa für ein Sozialstaat, der nicht genug Geld für eine dringend benötigte Zahnprothese einer pflegebedürftigen alten Frau hat? Die Krankenkasse wollte diese auch finanzieren. Der Staat, vertreten durch den Landkreis als Hilfeträger für den Restbetrag, stellte sich jedoch quer. Um in menschenwürdiger Weise am Leben durch Nahrungsaufnahme und Kommunikation teilzunehmen, ist die Prothese notwendig. Hochdotierten Staatsbediensteten, die als Richter darüber zu entscheiden haben, fehlt oft jedoch schlicht die notwendige Empathie für die existentiellen Nöte der Menschen - sie selbst werden mit ihren Pensionen ja auch nie in eine solche Lage kommen. Hier wäre noch nicht einmal eine Gesetzesänderung notwendig, sondern reichte bereits eine Interpretation, die sich an den Menschenrechten orientiert.

Erst die UN-Behindertenkonvention hat auch hierzulande allmählich ein Bewusstsein dafür entstehen lassen, dass keine Person aufgrund einer Behinderung von Menschenrechten ausgeschlossen werden kann. Aber selbst die inklusive Gestaltung des allgemeinen Bildungssystems ist noch längst nicht gelungen.

"Mit mehr und mehr Sicherheit verlieren wir auch unsere Möglichkeiten demokratischer Beteiligung"

Erodieren aktuell nur der Sozialstaat und der soziale Zusammenhalt im Land oder erodieren die Grundrechte sozusagen mit? Welche Wechselwirkungen und Zusammenhänge beobachten Sie hier?

Elke Steven: Die Massenüberwachung ist ein wichtiges Thema im diesjährigen Grundrechte-Report und steht meiner Meinung nach in Zusammenhang mit der Erosion des Sozialen. Es wäre sicher nicht falsch zu sagen, dass derlei Überwachung, die vorgibt, sich gegen Terroristen zu richten, mindestens ebenso sehr auf die "Elenden" der Welt abzielt und deren Erhebungen und Revolten frühzeitig zu begegnen sucht.

Auch hier zeigen die aktuellen Enthüllungen, wie vorausschauend unsere Analysen bisher gewesen sind. Seit den Enthüllungen von Edward Snowden Mitte 2013 werden ja fast täglich weitere Details über das globale Geheimdienstsystem und seine Überwachungspraktiken bekannt. Diese Methoden müssen auch im Kontext der Absicherung geostrategischer Interessen und militärischer Interventionen verstanden werden. Verkauft wird diese Einschränkung der Freiheit mit dem Versprechen von Sicherheit. Mit mehr und mehr Sicherheit verlieren wir aber schließlich nicht nur unsere Freiheit, sondern mehr und mehr auch unsere Möglichkeiten demokratischer Beteiligung.

Wie meinen Sie das mit der Überwachung zur Abwehr von sozialen Protesten, Armenerhebungen etc.?

Elke Steven: Nun, damit meine ich, dass es etwa mehr und mehr darum geht, soziale Netzwerke auszuforschen. Diese haben sich als die Mobilisierungsplattformen für Protestbewegungen herauskristallisiert und sollen fortan nun geheimdienstlich kontrolliert werden.

Ein anderes Beispiel zur politischen Funktion von Geheimdiensten und Überwachung ist etwa die Tatsache, dass erst seit November 2014 aufgedeckt werden konnte, dass eine verdeckte Ermittlerin des LKA seit dem Jahr 2000 über circa sechs Jahre die politische Szene in Hamburg unterwandert hatte. Mit einer Tarnidentität hat die Beamtin sich an Veranstaltungen beteiligt, in einem freien Radiosender gestaltend mitgewirkt, ist Freundschaften und Liebesbeziehungen eingegangen.

Ein solcher staatlicher Eingriff in die Privat- und Intimsphäre von Menschen, die nichts anderes tun, als sich für eine bessere Gesellschaft einzusetzen, aber aufgrund der gestaltenden Mitarbeit in einem Radiosender auch in die Pressefreiheit, ist rechtswidrig und verletzt Grundrechte. Nur die mühsame Aufklärungsarbeit der Betroffenen hat überhaupt Licht in dieses Dunkel gebracht.

Und welche Entwicklungen beobachten Sie etwa beim Datenschutz?

Elke Steven: Die meisten Menschen merken wohl noch gar nicht, wie sehr sie längst mit ihren Daten bezahlen und sozusagen eine neue Währung nutzen. Sie ahnen daher alltäglich kaum, was mit ihren Daten passiert.

Einerseits gibt es seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 1983 das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, andererseits haben sich die technischen Möglichkeiten der Datenauswertung in den letzten Jahrzehnten dramatisch verändert, so dass die traditionellen Formen des Datenschutzes dem kaum noch gerecht werden können.

Bleiben wir doch einfach bei den staatlichen Interessen der Datensammlung. Auch hier erfahren wir quasi täglich neu, in welchem Maße NSA und BND die Telekommunikation überwacht haben - und wir die Bürger belogen worden sind, beispielsweise über ein No-Spy-Abkommen. Den "normalen" Bürger scheinen derlei Enthüllungen allerdings kaum zu berühren.

Anders war es, als die Dresdener Staatsanwaltschaft 2011 nach einer Demonstration eine rückwirkende Abfrage von Nutzerdaten von Telekommunikationen aus Mobilfunkzellen anordnete. Millionen von Handydaten wurden erfasst, die Bürger standen unter Generalverdacht. Im April 2013 stellte dann das Landgericht Dresden endlich fest, dass diese Funkzellenabfrage rechtswidrig war. Und 2014 wurden dann die eigentlichen strafrechtlichen Ermittlungen mangels Beweisen eingestellt. Erst danach wurde ein Teil der Daten gelöscht.

Und auch die Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung begleitet uns nun schon seit Jahren. Am 8. April 2014 entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg, dass die Vorratsspeicherung von Verkehrsdaten der Telekommunikation gegen europäische Grundrechte verstößt und die entsprechende Richtlinie folglich nichtig ist. Auch in diesem Fall darf man sich aber nicht zu früh freuen.

Ausgerechnet die Bundesregierung, deren frühere Justizministerin der Einführung entgegengestanden hatte, will dieses Instrument nun nämlich einführen - und es steht zu befürchten, dass ihr schon irgendein "Trick 17" einfallen wird, um diesen Grundrechteabbau rechtskonform zu inszenieren. Unter anderem die Attentate auf Charlie Hebdo sollen dies übrigens rechtfertigen, obwohl die französische Vorratsdatenspeicherung offensichtlich nicht dazu beitrug, den Anschlag aufzudecken und somit zu verhindern. Hier werden also viele Nebelkerzen gezündet und wird fast wöchentlich mit neuen Heilsversprechen und vermeintlichen Sachzwängen in immer dieselbe Richtung argumentiert.

Aber derlei "Massenüberwachung" tangiert doch nicht nur den Bereich der Sicherheitsbehörden…

Elke Steven: Nein, allerdings nicht. Das Interesse an beispielsweise Gesundheitsdaten ist nämlich nicht minder groß. Auch hier geht es darum, dass bestimmte Forschungsprojekte erst mit einer großen Zahl von Daten möglich werden - Stichwort "Big Data".

So wie Daten inzwischen ausgewertet werden, um Verbrechen zu erkennen, bevor sie ausgeführt werden, prädiktiv nennt man das, so sollen zukünftig auch die Körperdaten ausgewertet werden, um Krankheiten zu erkennen, bevor sie entstehen. Ein Netzwerk deutscher Forschungseinrichtungen hat sich hier als "Nationale Kohorte" zusammengeschlossen, um von 400.000 Bundesbürgern Gesundheitsdaten und Bioproben zu erfassen und zu speichern. Zu den Grundregeln des Datenschutzes gehört jedoch die Datensparsamkeit: Personenbezogene Daten dürfen überhaupt nur für den Zweck verarbeitet und genutzt werden, für den sie auch erhoben worden sind. Hier aber ist der "Zweck" so allgemein formuliert, dass die Daten, die jederzeit auch personalisiert werden können, für jedwede Forschung dauerhaft zur Verfügung stehen.

Diese Vorratsdaten sollen in den nächsten 20 bis 30 Jahren dann Forschungsprojekten dienen. Die Probanden, die jetzt der Speicherung ihrer Daten zustimmen sollen, können also gar nicht wissen oder abschätzen, was zukünftig mit ihren Daten erforscht werden und ob dies in ihrem Interesse sein wird.

Gerade in der medizinischen Forschung, die ja auch im Interesse der Pharmaindustrie getätigt wird, besteht aktuell ein großes Interesse daran, von dieser informierten Zustimmung, dem "informed consent", wegzukommen, und zu einer allgemeinen, undifferenzierten Zustimmung, dem "broad consent", voranzuschreiten.

Das spiegelt sich beispielsweise auch im Streit um die EU-Datenschutzverordnung. Das EU-Parlament wollte am Datenschutz festhalten, der Rat der Innen- und Justizminister der EU beschloss jedoch, die Art der Zustimmung aufzuweichen. Im Herbst wird der Trialog zwischen Parlament, Rat und Kommission darüber weiter befinden.

Und die elektronische Gesundheitskarte passt auch in dieses "Regime"?

Elke Steven: Ja, das tut sie wunderbar. Wir befürchten deshalb schon lange, dass die Gesundheitsdaten, die demnächst mit ihrer Hilfe gespeichert werden, ebenfalls nicht geschützt sein werden. Forderungen, diese Daten dann für die Forschung zugänglich zu machen, wurden bereits schon laut.

Auch hier inszeniert man sozusagen ein Stück "Sicherheit" und "Einfachheit", forciert faktisch aber das Ende der Privatheit und den Gläsernen Mensch, dessen Intimstes Staat und Industrie auf die eine oder andere Art ggf. wunderbar zugänglich wird.

Und wie sieht es beispielsweise mit dem Versammlungsrecht aus? Ich denke da etwa an Blockupy und die politischen Reaktionen hierauf.

Elke Steven: Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ist ebenfalls ein Dauerthema im Grundrechte-Report. Jedes Jahr wird es gleich mehrfach staatlich verletzt. Man braucht einen langen Atem auf dem Klageweg, um dann letztlich vor Gericht recht in dieser Einschätzung zu bekommen. So wird zum Beispiel seit 1986 immer wieder festgestellt, dass etliche polizeiliche Einkesselungen rechtswidrig waren. An der polizeilichen Praxis ändert das aber nichts. Die Abschreckungswirkung der Urteile reicht schlicht nicht aus, da die Betroffenen allenfalls Schadenersatz im relativ niedrigen Bereich einklagen können.

Die Erfahrungen mit Blockupy bieten hier sehr wichtiges Anschauungsmaterial. Immer wieder behauptet die Polizei etwa, Demonstrierende trügen "Schutzwaffen" und machten damit ihre Gewaltbereitschaft deutlich. Dabei wollen Demonstrierende sich ja nur vor der Gewalt der Polizei, nicht zuletzt dem gefährlichen Pfefferspray, schützen. Das Amtsgericht hat entsprechend in einem Prozess aus den Blockupy-Protesten von 2013 einen Angeklagten vom Vorwurf der "passiven Bewaffnung" mit einer Baseball-Kappe freigesprochen. Es könnte ja auch gute Gründe geben, sich gegen polizeiliche Gewalt schützen zu wollen. Und am 21. April 2015 hat das Amtsgericht Frankfurt ein Verfahren gegen einen Demonstrierenden, in dem es um ein Styroporschild als "passive Bewaffnung" ging, eingestellt.

Gleichzeitig ist zu beobachten, dass die Proteste von Blockupy im Jahr 2015 aktuell einseitig zu einer Kampagne gegen die Grundrechte auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit genutzt werden. Aus der Demonstrationsbeobachtung des Komitees für Grundrechte und Demokratie an diesem Tag wissen wir, dass zwar eine verhältnismäßig kleine Gruppe Sachbeschädigungen betrieben und auch Menschen durch ihre Aktionen gefährdet hat. Der weitaus größte Teil des Protestes war allerdings friedlich.

Die medienwirksam Barrikaden, die man brennen ließ, werden nun gegen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit in Stellung gebracht. Das Gesetz soll geändert, ergo das Grundrecht weiter eingeschränkt werden. Obwohl die Polizei selbstverständlich rechtlich gegen Angriffe geschützt ist, soll ein neuer § 112 ins Strafgesetzbuch eingefügt werden, der tätliche Angriffe auf Polizeibeamte unter Strafe stellt. Damit soll vor allem die Interpretations- und Meinungshoheit der Polizei über die Geschehensabläufe gestärkt werden. Wenn sie sich angegriffen fühlt, soll sie erfolgreich klagen können.

Der Druck auf Versammlungsleiter ist dabei bereits heute erheblich. Oft sollen sie für alles verantwortlich gemacht werden, was in und am Rande einer Versammlung passiert ist. Und sie sollen im Zweifelsfall eben Versammlungen am besten immer gleich auflösen, wenn irgendetwas geschieht oder zu geschehen droht. Also etwas tun, wozu die Polizei selbst gar nicht berechtigt wäre.

Nach den Ereignissen von Blockupy im März 2015 wird hier gerade eine massive politische Kampagne gegen den Versammlungsleiter betrieben, dem rechtlich allerdings nicht das Geringste vorzuwerfen ist: Die Demonstration am Nachmittag verlief friedlich und auch die Polizei hatte nichts zu beanstanden. Aber dem dafür verantwortlichen Versammlungsleiter werden Vorfälle vom Vormittag politisch zur Last gelegt; und der ganze Landtag, dessen Mitglied der Versammlungsleiter ist, spielt hier offenbar in unwürdigster Art und Weise mit. Es ist traurig, zu was Abgeordnete sich da instrumentalisieren lassen.

Und das ist ein Problem und eine Bedrohung für jeden von uns? Warum?

Elke Steven: Die Grundrechte auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit sind zentrale Elemente, die eine Demokratie erst ermöglichen. Sie sind "unentbehrliche und grundlegende Funktionselementen eines demokratischen Gemeinwesens", wie es das Bundesverfassungsgericht in seiner Brokdorf-Entscheidung 1985 formuliert hat.

Die Angst, bei der Teilnahme an Demonstrationen staatlich überwacht zu werden, die Angst, Nachteile aus einer Teilnahme in anderen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zu erleiden, Befürchtungen grundlos angeklagt zu werden oder Bußgelder bezahlen zu müssen, die Angst vor Polizeikesseln und staatlicher Repression und Gewalt - all das schreckt vor einer Beteiligung an demokratischen Willensbildungsprozessen ab.

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