Die Bundesregierung auf der Anklagebank

Erstmalig muss sich die Bundesregierung für einen Drohnenangriff im Jemen vor einem Gericht verantworten, bei dem fünf Personen getötet wurden. Angehörige beschuldigen sie der Mitschuld am Tod ihrer Verwandten

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Die vom US-amerikanischen Militär ausgeführte Drohnenattacke sei über den US-amerikanischen Stützpunkt in Ramstein digital ausgeführt worden sein, darauf basiert der Vorwurf der Angehörigen. Am kommenden Mittwoch, den 27. Mai, wird im Kölner Verwaltungsgericht über die Verantwortung und Beteiligung der Bundesregierung bei Einsätzen von Kampfdrohnen durch das US-amerikanische Militär verhandelt.

Drei Angehörige von Personen, die bei einem von US-amerikanischen Streitkräften ausgeführten Drohnenangriffs umkamen, haben im Oktober 2014 ihre Klage eingereicht. Unterstützt werden die Familienangehörigen von der britischen NGO Reprieve und dem European Center for Constitutional und Human Rights (ECCHR).

Einer der Kläger, Faisal bin Ali Jaber, verlor bei dem Drohnenangriff am 29. August 2012 in Khashamir in der Region Hadramaut seinen Schwager und seinen Neffen. Ali Jabers Schwager war Imam und hatte wenige Tage vor dem Angriff, während der Freitagspredigt, seine Gemeinde dazu aufgerufen Widerstand gegen AQAP (Al Qaida auf der Arabischen Halbinsel) zu leisten.

Daraufhin hätten wenige Tage später drei Männer, die vermutlich Verbindungen zu AQAP hatten, das Gespräch mit ihm gesucht, um über eben diese Predigt zu sprechen. Ali Jabers Schwager stimmte zu und war in Begleitung von Ali Jabers Neffen, einem Polizisten, als er sich mit den Männern traf. Das Treffen wurde zum Ziel eines US-amerikanischen Drohnenangriffs, durch den alle fünf Männer getötet wurden.

Die Familie setzt sich lange Zeit für die Aufklärung des Angriffs ein. Die USA hat sich allerdings nie offiziell für die Ermordung der Männer entschuldigt und auch kein Untersuchungsverfahren eingeleitet. Stattdessen wurde der Familie rund zwei Jahre nach dem Tod der Männer durch die jemenitische Regierung eine Entschädigung von 100.000 US-Dollar bezahlt und die Tötung als "ein Versehen" bezeichnet. Das Geld sei der Familie im Auftrag der US-amerikanischen Regierung überreicht worden.

Ziel der in Köln eingereichten Klage ist es, die Bundesregierung dazu zu veranlassen den USA zu verbieten Drohneneinsätze von Deutschland aus zu koordinieren und somit das US-amerikanische Kampfdrohnenprogramm einzuschränken. Denn auch der Einsatz, bei dem Familienangehörige Ali Jabers getötet wurden, soll unter Beteiligung der US-amerikanischen Militärbasis in Ramstein ausgeführt worden sein.

Die Rolle Ramsteins

Gemeinsame Recherchen des NDR und der Süddeutschen Zeitungen haben bereits vor Jahren die wesentliche Rolle des US-amerikanischen Luftwaffenstützpunktes in Ramstein bei der Durchführung von Drohnenangriffen herausgestellt. Mit Hilfe der dortigen Satelliten-Relais-Station werden Flugsteuerungsdaten an Drohnen übertragen und Einsätze somit erst ermöglicht.

Die Bundesregierung betont auf Anfragen immer wieder, "dass von amerikanischen Stützpunkten in Deutschland Einsätze bewaffneter ferngesteuerter Luftfahrzeuge weder geflogen noch befehligt werden" und wiederholt damit Aussagen des US-Präsidenten Barack Obama. Es geht jedoch nicht um die Frage, ob Kampfdrohnen von Deutschland aus in den Jemen oder nach Somalia entsendet werden, sondern darum, dass ohne die Nutzung elektronischer Daten in Ramstein ein Angriff erst gar nicht möglich wäre.

Brandon Bryant, der mehrere Jahre als Drohnenpilot für das US-Militär arbeitete, erklärt, dass der US-amerikanische Drohnenkrieg ohne Deutschland unmöglich wäre. Alle Signale, ob von Beobachtungsmissionen oder tödlichen Einsätzen würden via Ramstein an die Piloten der Einsätze übermittelt.

Erst im April dieses Jahres hat der Europarat zudem eine Resolution verabschiedet, die Drohneneinsätze und gezielte Tötungen harsch kritisiert und die Mitgliedsstaaten zur Einhaltung der Menschenrechte und Internationaler Gesetze auffordert.

In ihrer Anklageschrift verweist die Familie der Getöteten auf Artikel 2 des deutschen Grundgesetzes, mit dem das Recht auf Leben verankert ist und fordert, dass dieses Recht auch für Personen außerhalb Deutschlands Gültigkeit besitzt. Zudem sei die Bundesregierung gemäß dieses Artikels dazu verpflichtet, die Nutzung der Air-Base Ramstein als Flugsteuerungszentrale für Drohneneinsätze zu verbieten.

Es bleibt abzuwarten wie der Verlauf der Verhandlungen aussehen und ob das Kölner Verwaltungsgericht die Bundesregierung zur Verantwortung ziehen wird. Die Bundesregierung selbst hat öffentlich bisher keine Stellung zu dem konkreten Fall bezogen.