Die G7-Regierungschefs sollen außer Sicht- und Hörweite ihrer Kritiker tagen dürfen

Das Bayerische Verwaltungsgericht lässt nur 50 Vertreter der G7-Protestierer in Sicht- und Hörweite zu, wenn sie mit Polizeifahrzeugen gefahren werden

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In Elmau tagen gewählte Repräsentanten ihrer Länder. Es handelt sich um Demokratien, also um Regierungschefs, die das Volk vertreten sollen. Aber das Volk oder zumindest kritische Teile, die es in Demokratien nun mal gibt, werden von der Veranstaltung, die hunderte Millionen an deutschen Steuergeldern kostet, ausgeschlossen.

Gut von mehr als 20.000 Polizisten abgeschirmt begegnen sich die G7-Regierungschefs unter großem öffentlichem Mediengetöse. Medienvertreter, allerdings auch nur auserwählte, sollen die Öffentlichkeit und das Volk repräsentieren, von dem die Regierungschefs ihre Legitimation ableiten. Wie nun das Bayerische Verwaltungsgericht devot gegenüber der Staatsmacht bestätigt, ist die Anwesenheit der kritischen Öffentlichkeit der Bürger in der Nähe des Tagungsorts unerwünscht und damit verboten. Gegen den Beschluss kann man nur noch vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Die Hürde ist also hoch gelegt. Dass kein Widerspruch seitens der deutschen Regierung, allen voran natürlich seitens der deutschen Kanzlerin als Gastgeberin des Events, erfolgt, sagt viel aus über die Auffassung von Demokratie und der eigenen Legitimation.

Man sieht sich offensichtlich als Elite, fern vom gemeinen Volk, vor allem von den Störenfrieden, und will in Ruhe, geehrt durch die anwesenden Medienvertreter, das gesellige Ereignis begehen, für das reihum mit wenig Folgen das jeweilige Volk löhnen muss. Demokratie wird der Sicherheit geopfert. Geradezu lächerlich ist die Argumentation des Verwaltungsgerichts, dass nicht einmal 50 Vertreter der Protestierenden sich in "Hör- und Sichtweite" der angeblichen Volksvertreter begeben können, wenn sie nicht von Polizeifahrzeugen und damit sicherheitstechnisch völlig embedded zu einem Ort in Sicht- und Hörweite gebracht werden, um dort Transparente zu zeigen und Sprechchöre anzustimmen. Das ist nicht gelenkte Demokratie, das ist schlicht Scheindemokratie.

Die G7-Protestierer weigerten sich zu Recht, embedded als kritisches Scheinvolk instrumentalisiert zu werden und bestanden auf einem Fußmarsch bei der sowieso höchst symbolischen Aktion. Das obrigkeitshörige Gericht sah sich aber außer Stande, diese Frechheit zu goutieren. In der Mitteilung heißt es: "Wegen der mit einem Fußmarsch innerhalb des Sicherheitsbereichs um Schloss Elmau verbundenen unmittelbaren Gefährdung der öffentlichen Sicherheit - namentlich wegen der Gefahr einer Blockade des engen Zufahrts- und Rettungswegs - sah der BayVGH unter diesen Umständen keine rechtliche Möglichkeit mehr, eine Versammlung in Hör- und Sichtweite von Schloss Elmau zuzulassen." Demokratie, Grundrecht auf Versammlungsfreiheit, alles egal.

Gegen die demokratische Öffentlichkeit wird die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit aufgeboten, was heißt, die Sicherheit der Regierungschefs, die ihre Legitimation aber davon ableiten, vom Volk gewählt zu sein und dieses zu repräsentieren. Das gilt offenbar nur für das gewünschte Volk, das man aber auch nur medial vermittelt nahe kommen lassen will. Es wäre eine kleine Geste von Merkel gewesen, die 50 Vertreter auf Elmau nicht nur in Sicht- und Hörweite, sondern persönlich zu empfangen. Auch das wäre nur ein symbolischer Akt ohne Konsequenzen gewesen. Aber dass Merkel und Co. hinter Zäunen und Zehntausenden von Polizisten auf Steuergeldern mal ein nettes Wochenende in schöner Umgebung in einem Luxushotel verbringen wollen, dass sich die Mehrheit der Bürger der Länder, die sich vertreten, schon gar nicht leisten können, zeigt, was die Volksvertreter von ihrem Volk halten. Das soll gefälligst außer Sicht- und Hörweite ruhig sein und sich der Beschlüsse seiner Vertreter erfreuen.