Einseitiges Gedenken zum 17. Juni und die Kellerleichen der westdeutschen Demokratie

17. Juni 1953, Aufstand im Sowjet-Sektor von Berlin. Bild: Bundesarchiv, B 145 Bild-F005191-0040/CC BY-SA 3.0 DE

Quod licet iovi non licet bovi, oder: Nur die Guten dürfen böse sein

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In der Woche vor und am 17. Juni 1953 gab es in der sowjetischen Besatzungszone spontane Streiks, Demonstrationen und Behördenbesetzungen, auch kam es zu Gewalt und Gewaltandrohung gegen Partei- und Behördenvertreter. Unmittelbarer Anlass der ersten Demonstrationen in Berlin war die Erhöhung der Arbeitsnormen um 10% zum Ausgleich des Arbeitskräftemangels.

Befeuert wurde der Protest durch den RIAS aus West-Berlin, durch Unzufriedenheit über den Konsumgütermangel, Ärger über die brachiale Kollektivierung oder auch umgekehrt, Ärger über die teilweise Rücknahme der Kollektivierung, die zusammen mit den Arbeitszeiterhöhungen angekündigt worden war. (Stalin war gerade gestorben.)

Als die nun landesweiten Streiks und Proteste kein Ende nahmen, verhängte die Besatzungsmacht das Kriegsrecht und fuhr ihre Panzer auf. Allein deren Anblick reichte, um den "faschistischen Aufstand" (SED-Sprachregelung) zu beenden.

Dieser Arbeiteraufstand in der jungen DDR wird in der Bundesrepublik Deutschland seitdem alljährlich gefeiert, davon vier Jahrzehnte als Nationalfeiertag. Eigentlich erstaunlich, denn in der Bundesrepublik selbst sind Generalstreiks und jede Form des politischen Streiks seit Anfang der fünfziger Jahre dank der juristischen Fantasie des Ex-Nazis und Arbeitsgerichtspräsidenten Carl Hans Nipperdey nicht mehr zugelassen.

Und natürlich haben Demonstrationen mit "Ausschreitungen" auch bei uns mit Repression durch die Staatsmacht zu rechnen.

Erwähnt man dies am 17. Juni gegenüber Leuten, die sich in westlicher Überlegenheit gegenüber der DDR sonnen, bekommt man zu hören, "wir" seien ja eine Demokratie". In einer solchen gebe es für Generalstreiks, unangemeldete Demos und Krawall keinen legitimen Grund, in einer Diktatur hingegen schon. Eine Demokratie habe das Recht und sogar die Pflicht, sich gegen außerparlamentarische Opposition zur Wehr zu setzen, da die Bürger bei freien Wahlen ihre politischen Wünsche durchsetzen könnten.

Nur, können sie das? Wer wie ich 1998 gesplittet Rot-Grün gewählt und seine rot-grüne Regierung bekommen hat, musste danach feststellen, dass die neue Regierung das Gegenteil von dem tat, wofür diese Parteien vor der Wahl gestanden hatte, und zwar in Grundsatzfragen. Diese Geschichte ist hinlänglich bekannt.

Ich will hier lieber auf westdeutsche Ereignisse der Nachkriegszeit eingehen, die sich für einen Vergleich mit dem Arbeiteraufstand in der sowjetischen Besatzungszone aufdrängen und die in der westdeutschen kollektiven Erinnerung unter den Teppich gekehrt wurden. In den zahllosen Nachkriegs-Dokus des öffentlich-rechtlichen Fernsehens kommen sie nicht vor.

Kein Idyll nach der Befreiung // Mit Panzern gegen Hungernde // Keine Lust auf Kapitalismus bei den West-Besiegten

Zunächst muss man sich vergegenwärtigen, was für eine Zeit das war, nach dem Krieg: Es gab eisige Winter, zu trockene Sommer und Missernten, doch wegen der Flüchtlinge mehr Esser, als das Land je ernährt hatte.1

Die Leute froren und hungerten (viel mehr als "unterm Hitler", als man andere im Osten für sich hatte hungern lassen). Sie hungerten so sehr, dass sie kaum arbeiten konnten, ein Teufelskreis. "Demokratie" assoziierten viele mit Hyperinflation und der Weltwirtschaftskrise. Zu Demokraten mussten die Deutschen erst erzogen werden.

Was das Wirtschaftssystem betraf, so war Sozialismus das erklärte Ziel der SPD. Das Ahlener Programm der CDU, und das war schon unter US-Einfluss abgemildert, begann so:

Das kapitalistische Wirtschaftssystem ist den staatlichen und sozialen Lebensinteressen des deutschen Volkes nicht gerecht geworden.

Den französischen und britischen Besatzern dürfte das gar nicht so merkwürdig vorgekommen sein, bei ihnen zuhause war Sozialismus damals kein Schimpfwort. Ein Problem mit den antikapitalistischen Neigungen der Westdeutschen hatten in erster Linie die US-Besatzer.

Proteste und Streiks hatte es in den Hungerjahren schon einige gegeben, vor den Ereignissen, die gleich beschrieben werden sollen. Man protestierte gegen den Hunger, politische Forderungen mischten sich am Rande darunter. Ein großer Streik der Bergarbeiter 1947, mit Forderung nach Enteignung der "Kohlebarone", wurde effizient beendet, indem man den Streikenden die Lebensmittelrationen halbierte.2

In Braunschweig kam es zu Ausschreitungen gegen die britischen Besatzer, die setzten gepanzerte Fahrzeuge dagegen ein.3 In Hessen wurden auf dem Höhepunkt der Hungerkrise im Frühjahr 1947 Streiks und Proteste von der Militärregierung unter Androhung der Todesstrafe verboten.4

Als sich mit endlich halbwegs guten Ernten eine Besserung ankündigte, mischte die Währungsreform im Juni 1948 die Lage neu auf. Mit der Währungsreform war (auf Erhards Wunsch, nicht den der Besatzer5) ein weitgehendes Ende der "Bewirtschaftung" verbunden, sprich: der staatlichen Rationierung, Zuteilung und Preisfestsetzung aller Güter, einer Form der Planwirtschaft.

(Die "Bewirtschaftung" hatte im Nachkriegs-Westdeutschland schlechter funktioniert als z.B. in Großbritannien, weil die Besatzer sich als unfähig erwiesen, ihren Teil der Verwaltung korrekt zu erledigen, weil die südlichen Agrarländer aus Eigeninteresse bei der Verteilung nicht voll mitzogen6, weil generell die westdeutschen Behörden zu schwach waren, Produzenten daran zu hindern, große Teile der Produktion auf dem Schwarzmarkt anzubieten oder zu horten, weil das Vertrauen in die Reichsmark so gering und der Mangel so extrem war, beides Anreize zu illegaler Beschaffung, die ihrerseits die offiziellen Rationen schmälerte.)

Aufstand gegen Erhard

Ausgerechnet als Folge der Währungsreform gab es im Herbst 1948 Proteste und den einzigen Generalstreik, den Nachkriegs-Westdeutschland je erlebt hat. Die Arbeiterproteste und Massenstreiks richteten sich gegen die Preiserhöhungen. Die Freigabe der meisten Preise mit der Reform hatte dazu geführt, dass es zwar alles gab, die Preise aber wegen Mangels so hoch waren, dass sich der gewöhnliche Lohnarbeiter oder kleine Angestellte und schon gar der Arbeitslose wenig leisten konnte.

Vor vollen Schaufenstern darbt es sich schwerer. Wenn man polemisch sein will, handelte es sich bei den 1948er Protesten in den westlichen Besatzungszonen um Proteste gegen die freie Marktwirtschaft und deren Preis- und Lohnregulierung durch Angebot und Nachfrage, wobei eben im Falle von Mangel die Ärmeren leer ausgehen. (Aus dem US-Oberkommando in Frankfurt war betreffs der West-Proteste von linksextremen und nationalistischen Unruhestiftern die Rede.)

Letztlich gehen ideologische Deutungen aber fehl. Die Anlässe für die 1948er Proteste im Westen und auch die 1953er Proteste im Osten waren konkret und einander ganz ähnlich: Es waren in beiden Fällen De-facto-Lohnsenkungen durch staatliche Entscheidungen vor dem Hintergrund von Nahrungs-, Güter- und Wohnraummangel.

Letztlich waren es Proteste gegen den Mangel, ein Problem, dass sich nicht schnell vollständig beseitigen ließ (und bei dessen langfristiger Besserung die Maßnahmen, gegen die protestiert wurde, übrigens helfen sollten). Eher sekundär hinzu kamen in beiden Fällen politische Forderungen. Im Westen nach Verstaatlichung und Demokratisierung der Betriebe und Rückkehr zur Planwirtschaft7, im Osten nach freien Wahlen.

Stuttgarter "Ereignisse" und Besatzer-Erziehungshilfen der traditionellen Art

Wie erging es nun den 1948er Westzonenprotesten im Vergleich mit denen des 17. Juni 1953 im Osten? Der Protest und erste Streiks kamen wie im Osten spontan und von unten, die Betriebsräte schlossen sich eher widerwillig an, der damalige DGB-Boss Hans Böckler war nie glücklich damit.8

Ein frühes Zentrum des Unmuts war die Stuttgarter Region, wo Bosch und Daimler viele Industriearbeiter beschäftigten. Am 28.10. gab es eine Protestkundgebung in der Stuttgarter Innnenstadt.9 Der örtliche Gewerkschaftschef Hans Stetter wetterte gegen den Preiswucher, und am Ende der Kundgebung flogen Steine gegen Schaufenster.

Die Besatzungsmacht, unzufrieden mit der Leistung der (unbewaffneten) deutschen Polizei, fuhr mit Panzern und Tränengaskanonen auf und beendete die Kundgebung, es gab Verletzte. Im Unterschied zu den 1953er Ereignissen in der sowjetischen Zone griff die Besatzungsmacht sofort ein, statt erst einer Woche "Unruhen" und deren Eigendynamik zuzusehen.

Alle weiteren Gewerkschaftskundgebungen in den drei Zonen wurden verboten. In Stuttgart verhängte die Besatzungsmacht eine nächtliche Ausgangssperre, bei Zuwiderhandeln seien, hieß es, alle Strafen außer der Todesstrafe drin.

Der am 6. November von den Gewerkschaften angekündigte Generalstreik wurde in der französischen Zone untersagt (mit Strafandrohung). In der Bizone wurde der Streik für 24 Stunden zugelassen, nicht aber damit verbundene Kundgebungen. Wie groß das Protestpotenzial war, zeigte sich am Tag des Streiks (12.11.): Der allergrößte Teil Beschäftigten in der Bizone legte die Arbeit nieder.

Das war so bedrohlich, dass die junge Bundesrepublik sich vier Jahre später daran machte, Generalstreiks grundsätzlich zu delegitimieren.

Als Aufstände noch halfen

Die Proteste, sowohl die von 1948 wie die von 1953, waren erfolgreich, obwohl sie von oben unterdrückt wurden (was ich übrigens nicht in Bausch und Bogen verdamme, Ruhe und Stabilität sind ein hohes Gut). In den konkretesten, materiellen Anliegen, die in beiden Fällen den Protest ausgelöst hatten, kam man den Protestierenden entgegen.

Die SED-Führung nahm die Erhöhung der Arbeitsnormen zurück. Und im Westen wurden unmittelbar erste Lohnerhöhungen genehmigt10, auch sanken bald die Preise bei Nahrung und Bekleidung (teils durch Abrücken von tatsächlichem Wucher, teils auch durch bessere Ernte und US-Lebensmittelhilfe11 und Baumwolllieferungen, die zuvor schon beschlossen gewesen waren12).

Sogar die kluge Grundsatzentscheidung der Amerikaner, statt Demontage und Reparationen den Wiederaufbau und die Versorgung Westdeutschlands zu unterstützen, ist auf die zahlreichen früheren Proteste in den Hungerjahren zurückzuführen, und natürlich auf den kalten Krieg. Man durfte der westdeutschen Bevölkerung nicht zu viel zumuten, um sie in der "Westbindung" zu halten.13

Grenzen der West-Freiheit: Die Demokratie endet, wo die Systemfrage beginnt

Konzessionen gab es also im Materiellen, Jahre später in der BRD auch bei der betrieblichen Mitbestimmung. Am System selbst aber durfte man in beiden Teilen Deutschlands nicht rütteln, weder auf der Straße, noch in den Parlamenten oder Wahlkabinen.

Im Osten war das durch die Führungsrolle der SED und Blockflöten-Abstimmungen offensichtlich. Im Westen zeigte es sich deutlich, als die hessischen Volksvertreter die Verstaatlichung aller Schlüsselindustrien in ihre Verfassung schrieben.14 General Clay wollte das eigentlich gleich verbieten, was man in Washington ungeschickt fand. (Ein Unterschied zwischen den Amerikanern und den Sowjets war das sehr viel größere Geschick ersterer, Einflüsse indirekt geltend zu machen.)

Stattdessen wurde zunächst der missliebige Paragraf 41 aus der Verfassung herausgelöst und dem Volk getrennt zur Abstimmung vorgelegt, in der Hoffnung, er werde durchfallen.

Dummerweise wurde er mit über 70 % der Stimmen bei der Volksabstimmung über die Verfassung angenommen. Nun torpedierte man die Ausführung. Für die Montanindustrie wurde die vom Wahlbürger beschlossene Verstaatlichung per Besatzerdekret verboten. Anderswo nennt man so etwas Diktatur.

Dieser Eingriff der Amerikaner in eine Grundsatzentscheidung spielt in der kollektiven Erinnerung der Bundesrepublik überhaupt keine Rolle, lieber befasst man sich mit den heroischen Arbeitern der DDR.

Für den Mittelstand wurde die Verstaatlichung erst verschleppt, dann verhindert: Es wurde eine zusätzliche Abstimmung im Parlament angesetzt. Obwohl es theoretisch eine Parlamentsmehrheit für die Mittelstands-Verstaatlichung gab, kam diese in der Abstimmung nicht zustande, weil Angehörige der Mehrheitsfraktionen fehlten, eine davon unentschuldigt. (Über Einflussnahme auf die Fehlenden kann nur spekuliert werden.) Man hat also mit einer einzelnen Parlamentsabstimmung und einfacher Mehrheit das per mit Zweidrittelmehrheit einer Volksabstimmung beschlossene Verfassungsrecht außer Kraft gesetzt.

"Demokratie" heute

Und heute? Die zusätzliche Ebene der EU hat die demokratische Einflussnahme über Wahlen noch schwieriger gemacht. Wesentliche Entscheidungen der EU-Ebene, wie die Einführung des Euro, sind gegen Umfragemehrheiten in der betroffenen Bevölkerung durchgesetzt worden (zuletzt in Lettland, wo sich die Bevölkerung in von der EU-Kommission in Auftrag gegebenen Umfragen über Jahre konsistent gegen die Einführung des Euro aussprach15).

Die Wahlen zum EU-Parlament sind frei, aber nicht gleich. Ein lettischer oder luxemburgischer Wahlbürger hat um ein Vielfaches mehr Stimmenmacht als ein deutscher.16 (EU-Sprachregelung: "Degressive Proportionalität.")

Die EU-Regierung ("EU-Kommission") erinnert in ihrer Zusammensetzung und der Art ihres Zustandekommens eher an nach ethnisch-religiösem Proporz ausgeklüngelte Regierungen im Post-Bürgerkriegs-Libanon als an eine funktionierende Demokratie.

Konsequenzen statt Krokodilstränen

Statt einen Generalstreik von 1953 zu feiern, täte die heutige Staatsmacht gut daran, außerparlamentarische Einflussmöglichkeiten im Hier und Jetzt zu stärken, um demokratische Defizite anderswo auszugleichen.

Dazu gehören bindende Volksabstimmungen nach Schweizer Vorbild, und dazu gehört, den Generalstreik und den politischen Streik als Druckmittel des demokratischen Souveräns wieder zuzulassen.