Von der VIP-Limousine in den Gefangenentransporter

Ein Beitrag zum Internationalen Tag zur Unterstützung der Folteropfer - Teil 2

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Zu Teil 1

Eine solche Strafverfolgung durch deutsche Behörden ist nach dem Völkerstrafgesetzbuch möglich. Die Strafverfolgung nach dem Völkerstrafgesetzbuch unterliegt dem Weltrechtsprinzip, das heißt, die Strafbarkeit nach deutschem Recht besteht unabhängig davon, wo, von wem und gegen wen die Taten begangen werden. Erfasst sind also auch Auslandstaten zwischen ausländischen Staatsangehörigen.

Zuständig für die Verfolgung solcher Straftaten ist der Generalbundesanwalt. Dieser ist entgegen weit verbreiteter Meinung nicht unabhängig. Nach unserem Grundgesetz gibt es keine Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft, sondern lediglich die Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter. Nach dem Gerichtsverfassungsgesetz unterliegt der Generalbundesanwalt der Aufsicht und Leitung von Bundesjustizminister Maas. Dieser ist auch berechtigt, in konkreten Einzelfällen dem Generalbundesanwalt Weisungen zu erteilen. Wenn Bundesjustizminister Maas in der "Bild-Zeitung" die Folterpraxis der CIA als "grauenhaft" bezeichnet und gleichzeitig fordert: "Alle Beteiligten müssen auch strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden", dann ist das auch ein Appell an ihn selbst. Er trägt für das strafrechtliche Verfolgungsverhalten des Generalbundesanwaltes unmittelbar die juristische und politische Verantwortung und kann diese nicht auf den Generalbundesanwalt abwälzen.

Die Aufnahme von strafrechtlichen Ermittlungen gegen ehemals hohe Repräsentanten der Vereinigten Staaten - unter anderem gegen einen Expräsidenten und Exvizepräsidenten - würde in den USA juristisch und politisch sicherlich als maximale Provokation angesehen werden. Solche Ermittlungen werden die politischen Beziehungen zum "großen Bruder" USA schwer belasten. Das muss jedoch in Kauf genommen werden, wenn die Rhetorik von der "Herrschaft des Rechts", von der die Kanzlerin und andere Politiker in Festansprachen und Talkshows stetig reden, ernst gemeint und glaubwürdig sein soll. Nunmehr hat Justizminister Maas, der sich in diesen Tagen bei der Vorratsdatenspeicherung als "Umfaller des Jahres" und fügsamer Diener seines Herrn Gabriel hervorgetan hat, die Chance, ein wenig Wiedergutmachung zu betreiben, indem er die ihm nach der Rechtslage zukommende politische Verantwortung für die Ermittlung des Generalbundesanwalts übernimmt.

Es besteht große Skepsis, ob der Generalbundesanwalt ein Ermittlungsverfahren eröffnen wird. In der Vergangenheit hat er sich bei Ermittlungen mit Auslandsbezug eher als "ängstlich" und "antriebsarm" gezeigt. So hat er sich zum Beispiel - als es um die Ermordung eines deutschen Staatsbürgers durch einen US-amerikanischen Drohnenangriff in Nordpakistan ging - in einer längeren Einstellungsverfügung geweigert, tätig zu werden. Er ist dafür zu Recht in der juristischen Fachliteratur scharf angegriffen worden. Auch die jüngste Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen des abgehörten Handys der Kanzlerin unterstreicht die Einschätzung "ängstlicher Antriebsarmut".

Deswegen muss die öffentliche Meinung Justizminister Maas zum Jagen tragen, wenn dieser nicht bereit sein sollte, den Generalbundesanwalt zum Jagen zu tragen.

Maas muss mit massivem Widerstand aus der Politik rechnen, wenn er es zulässt oder sogar veranlasst, dass gegen höchste Repräsentanten der stärksten Staatsmacht in der Welt strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet werden.

Selbst wenn es - bei realistischer Betrachtung - kaum vorstellbar ist, dass es nach der Einleitung von Ermittlungen jemals zu einer Verhandlung gegen die Betroffenen vor einem deutschen Gericht kommen wird (die USA werden trotz eines bestehenden Rechtshilfeabkommens keine Auslieferung vornehmen), wären allein schon die Ausstellung und Überstellung von Haftbefehlen ein einzigartiges Signal der Ermutigung für die universelle Anwendung des Rechts bei der Verletzung von Menschrechten: Nicht nur Menschenrechtsverletzer aus politisch weniger mächtigen Ländern (Afrika oder Exjugoslawien) müssen strafrechtliche Verfolgung fürchten, sondern sogar diejenigen, die der stärksten Weltmacht angehören. Das wäre ein machtvolles Warnsignal an alle Menschenrechtsverletzer - nicht nur in Diktaturen, sondern auch und gerade in Staaten, die Rechtsstaaten sein wollen.

Die Ausstellung von Haftbefehlen hätte auch eine praktische Konsequenz: Reisen für die Betreffenden außerhalb der USA wären bei Vorliegen eines internationalen Haftbefehls höchst risikoreich. Es ist zwar sehr unwahrscheinlich, dass solche Haftbefehle in den USA vollstreckt werden würden. Für die betroffenen Personen wären Auslandsreisen jedoch mit einem unkalkulierbaren Inhaftierungsrisiko verbunden. Insbesondere hohe Repräsentanten der USA könnten so eine völlig neue Sichtweise auf das "alte Europa" gewinnen, wenn sie von der VIP-Limousine in den Gefangenentransporter umsteigen müssten.

Wozu unabhängige Gerichte in Europa in der Lage sind, haben italienische Richter im November 2009 demonstriert. Sie haben 22 CIA-Mitarbeiter in Abwesenheit zu je fünf Jahren Haft wegen Entführung verurteilt. Der Mailänder CIA-Stationschef, Robert Seldon Lady, erhielt acht Jahre Haft. Auch das Amtsgericht München hat 2007 Haftbefehle gegen 13 CIA-Agenten, die den Deutsch-Libanesen Khaled al-Masri nach Afghanistan verschleppt hatten, erlassen.

So wird der Folterbericht des US-Senats auch zu einer Bewährungsprobe für die Wahrhaftigkeit und Funktionsfähigkeit unseres Rechtssystems. Zugleich steht auch die Glaubwürdigkeit unserer Politiker auf dem Prüfstand, die sich über die dargestellten menschenverachtenden Folterpraktiken entsetzt zeigen, aber nicht bereit zu sein scheinen, die dafür in unserem Rechtssystem vorgesehenen Sanktionsformen einzusetzen - weil sie ansonsten Repräsentanten des politisch mächtigsten Verbündeten Deutschlands treffen könnten. Der politische Unterwerfungsgestus, der das Verhältnis der Bundesrepublik Deutschland zu den USA seit Kriegsende weitgehend prägt, sollte zumindest dort seine Grenzen finden, wo es um den Schutz von Menschenrechten gegenüber Folterern geht.

Bundespräsident Gauck hat bei seinem jüngsten Besuch in Ostafrika angemahnt, dass Menschenrechtsverletzungen nicht toleriert werden dürfen: "Und wer Menschenrechte verletzt, muss zur Verantwortung gezogen werden - in Straßburg genauso wie in Arusha." Recht hat er. Aber gilt dieser Appell nicht auch für Menschenrechtsverletzungen, die die USA zu verantworten haben? Und - ist es nicht bezeichnend, dass der Bundespräsident solche Aufforderungen nur in Ostafrika aber nicht in Washington formuliert? Es ist diese obszöne Heuchelei, die zornig macht und dazu ermutigt, sich zu empören und bei den nächsten Wahlen den Verantwortlichen für ihr Verhalten die Rechnung zu präsentieren.

Mehr zum Thema finden Sie im offiziellen Bericht des US-Senats zum Internierungs- und Verhörprogramm der CIA, den Wolfgang Nešković für den Westend-Verlag auf deutsch kommentiert und herausgegeben hat.

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