Panoramafreiheit wirklich in Gefahr?

Die EU-weite Harmonisierung der Rechtslage sorgt schon im Vorfeld für Ärger

Der folgende Beitrag ist vor 2021 erschienen. Unsere Redaktion hat seither ein neues Leitbild und redaktionelle Standards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Ein Urlaubsfoto vom Kölner Dom oder der Hohenzollernbrücke darf man ohne Probleme bei Facebook veröffentlichen, ein Foto der Meerjungfrau in Kopenhagen jedoch nicht und vom Eiffelturm sind nur Aufnahmen bei Tageslicht frei nutzbar. Das Urheberrecht und die damit zusammenhängende Panoramafreiheit werden innerhalb der EU ganz unterschiedlich gehandhabt.

In Deutschland, wo der Begriff der Panoramafreiheit geprägt wurde, bestehen heute wohl die geringsten Einschränkungen hinsichtlich der Veröffentlichung von eigenen Aufnahmen. Hierzulande darf jedes dauerhaft installierte Werk von öffentlichem Grund aus fotografiert und veröffentlicht werden, wenn man bei der Aufnahme keine Hilfsmittel wie Leitern, überhohe Stative oder Drohnen einsetzt.

Grafik: TP. Bild "Eiffelturm": Nicolas Halftermeyer. Lizenz: CC-BY-SA-3.0

Auch im Falle von Grafiken und Gemälden darf nur das wiedergegeben werden, was ohne die genannten Hilfsmittel zu sehen war. Für temporäre Kunstwerke wie den verhüllten Reichstag in Berlin gilt die Panoramafreiheit jedoch nicht. Daher konnte Christo damals die nicht lizenzierte Veröffentlichung untersagen.

Wer solche Motive als Urlaubserinnerung fotografiert und zuhause ins Fotoalbum klebt, die liebe Verwandtschaft mit einem der heute selten gewordenen Dia-Abende quält oder die Bilder einfach nur in einem zweckentfremdeten Schuhkarton auf dem Dachboden endlagert, wird so wenig mit dem Gesetz in Konflikt kommen, wie jemand der die digitalen Aufnahmen seiner Festplatte überlässt.

Problematisch wird die Sache erst, wenn das Fotoalbum öffentlich wird und die Bilder in Social-Media-Plattformen wie Facebook der Öffentlichkeit präsentiert werden. Streit entbrennt immer wieder, wenn der Privatgrund nicht eindeutig als solcher erkennbar ist, weil keine klare Abgrenzung sichtbar ist oder gar wie im Falle des Schlosses Sanssouci in Potsdam der Park frei und ohne Eintrittsgebühren zugänglich ist und am Eingang keine Regeln für das Fotografieren im Park veröffentlicht sind.

In anderen Ländern wird die Panoramafreiheit teilweise massiv eingeschränkt. Belgien, Italien und Frankreich haben die in der im Jahre 2001 veröffentlichten EU-Richtlinie zum Urheberrecht enthaltenen Vorschläge zur Panoramafreiheit nicht in nationales Recht übernommen. Und so ist es heute zwar möglich, Aufnahmen vom Eiffelturm zu machen, solange die Sonne scheint, und diese auch zu veröffentlichen (da die Urheberrechte des Erbauers schon längst erloschen sind) - wenn jedoch mit Einbruch der Dämmerung die Beleuchtung des Eiffelturms eingeschaltet wird, dann greift die Tatsache, dass diese jüngeren Datums ist und somit noch Urheberrechte geltend gemacht werden können.

Besonders kurios erscheint in diesem Zusammenhang, dass das Europäische Parlament keine Bild-Rechte an seinen Gebäuden besitzt. Hilfsweise werden daher meist die vor den Parlamentsgebäuden aufgezogenen Flaggen fotografiert und die Gebäude stehen nur im Hintergrund.

Der aktuell so heftig diskutierte Änderungsantrag zur Panoramafreiheit wurde vom französischen EU-Abgeordneten und ehemaligen Journalisten Jean-Marie Cavada eingereicht, der zur ALDE-Gruppe zählt, der auch die deutsche FDP angehört. In der mehrheitlich angenommenen Änderung steht jetzt:

The commercial use of photographs, video footage or other images of works which are permanently located in physical public places should always be subject to prior authorisation from the authors or any proxy acting for them.

Es wird vermutet, dass der zustimmenden Mehrheit nicht bewusst gewesen sein könnte, dass damit etwas, was bislang in der Hälfte der EU-Mitgliedsstaaten erlaubt ist, plötzlich verboten sein soll. Möglicherweise hat man jedoch auch die Tragweite der Formulierung "commercial" nicht erkannt und vermutete, man könne damit nur Googles Street View treffen.

Eventuell ist der Antrag auch Teil eines Kuhhandels zwischen den verschiedenen Parteien im EU-Parlament, wo das Spiel über Bande durchaus üblich ist und bei der die letztlich rechtlich gültige Formulierung nochmals eine gänzlich andere Wendung nehmen kann. Dann wird möglicherweise ein Zugeständnis bei der Panoramafreiheit mit einer Verschärfung im Bereich der erlaubten Zitatlänge ausgeglichen. Die Strategien der politischen Gruppen und der betroffenen Stakeholder sind derzeit kaum überschaubar.

Für die anstehende Überarbeitung der EU-Urheberrechtsrichtline ist der ehemalige Baden-Württembergische Ministerpräsident Günther Oettinger zuständig. Er hat sich bislang offensichtlich noch nicht festgelegt, ob es zum Thema Urheberrecht künftig eine neue Richtlinie geben soll, die in nationales Recht umgesetzt werden muss oder möglicherweise auch nur soll oder eine unmittelbar für alle EU-Mitgliedsstaten gültige Verordnung.

Weitere Informationen zum Thema Panoramafreiheit finden sich auch hier.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

Mit Ihrer Zustimmmung wird hier eine externe Buchempfehlung (Amazon Affiliates) geladen.

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen (Amazon Affiliates) übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.