Herkunft landwirtschaftlicher Produkte wird auch künftig verschleiert

Schwarzwaldkäse mit ungenauen Angaben zum Hersteller auf der Rückseite. Bild: Christoph Jehle

Brüssel will daran festhalten, dass Verbraucher ganz legal in die Irre geführt werden dürfen, weil sonst "Diskriminierung" drohe

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Während bei tierischen Produkten der Eindruck erweckt wird, dass der Weg der Wurst bis zum Schwein zurückverfolgbar sei, soll dies bei anderen Agrarprodukten auch künftig unterbleiben. Dies postuliert ein EU-Kommissionsbericht "über die verpflichtende Angabe des Ursprungslands oder Herkunftsorts bei unverarbeiteten Lebensmitteln, Erzeugnissen aus einer Zutat und Zutaten, die über 50 % eines Lebensmittels ausmachen".

Der Bericht wurde von der Generaldirektion Gesundheit (SANTE) in Auftrag gegeben und vom Konsortium zur Bewertung der Lebensmittelkette (Food Chain Evaluation Consortium - FCEC) erstellt. Hinter dem Food Chain Evaluation Consortium (FCEC) verbirgt sich eine Gruppe von Beratungsunternehmen unter der Führung von Civic Consulting. Sie besteht aus den vier Partnern Civic Consulting, Agra CEAS Consulting Ltd., Arcadia International eeig und Bureau van Dijk Management Consultants.

In dem Bericht wollte man die Notwendigkeit der Information der Verbraucher untersuchen - sowie die Frage, ob eine solche Kennzeichnung praktikabel sei. Außerdem sollten die Kosten und der mögliche Nutzen der Einführung solcher Informationsmaßnahmen ermittelt werden - einschließlich der rechtlichen Auswirkungen auf den Binnenmarkt und der Auswirkungen auf den internationalen Handel. Mit dem Blick auf TTIP und andere internationale Handelsabkommen werden hierbei schon heute die Informationspflichten der Hersteller in offensichtlich vorauseilendem Gehorsam erheblich eingeschränkt.

Derzeit gibt es in der EU eine Verpflichtung zur Ursprungskennzeichnung unter anderem bei Honig, Obst und Gemüse, Frischfisch, Rindfleisch und Rindfleischerzeugnisse, Olivenöl, Wein, Eier und importiertes Geflügel. Eine verpflichtende Ursprungskennzeichnung besteht auch für frisches, gekühltes oder gefrorenes Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch. Dies ist in der "Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel" (LMIV) geregelt. Werden diese Vorschriften eingehalten, dürfen die Hersteller auf freiwilliger Basis weitere Angaben zur Herkunft ihrer Erzeugnisse und Produkte machen. Eine generelle Verpflichtung zur Herkunftsangabe gibt es bislang nicht. So muss weder bei Zucker, noch bei Kaffee, Teigwaren, Tomatenpüree, Obstsäften und Limonaden oder Brot die Herkunft der Hauptbestandteile genannt werden.

Rohware wird weltweit eingekauft und Bezugsquellen wechseln häufig

Gerade große Lebensmittelkonzerne beziehen ihre Rohware aus verschiedenen Quellen und mischen beispielsweise bei Kaffee oder Mehl Erzeugnisse unterschiedlichen Ursprungs, um (wie sie anmerken) ganzjährig eine gleiche Produktqualität zu erreichen. Aufgrund zahlreicher Lieferantenwechsel im Jahresverlauf sei eine Ursprungskennzeichnung heute ziemlich beschwerlich. Rückverfolgbar ist derzeit wohl gerade einmal jeweils ein Schritt in Richtung Lieferant beziehungsweise Kunde. Woher der Importeur oder Großhändler seine Ware ordert, muss den Kaffeeröster nicht interessieren - und der Lebensmittelhändler an der Ecke kennt auch nur seinen direkten Vorlieferanten.

Nach Ansicht der Autoren des Berichts rangiert die Ursprungskennzeichnung bei den Aspekten, die das Verhalten der Verbraucher beeinflussen, hinter Preis, Geschmack, Verbrauchs-, beziehungsweise Mindesthaltbarkeitsdaten, Bequemlichkeit oder dem Erscheinungsbild klar an letzter Stelle. Man glaubt zu wissen dass die Mehrheit der im Zuge der Untersuchung befragten Verbraucher Informationen zum Ursprung auf Länderebene bevorzugen würden. Etwa die Hälfte der Verbraucher würde die Ursprungskennzeichnung nutzen, um nationalen oder lokalen Erzeugnissen den Vorzug vor Lebensmitteln anderen Ursprungs zu geben.

Herkunftskennzeichnung könnte zur Diskriminierung von Nicht-EU-Lebensmitteln führen

Für etwa ein Viertel der befragten Verbraucher bedeutet die Ursprungskennzeichnung mehr Sicherheit in Bezug auf die Qualität des Lebensmittels oder grundsätzlich hinsichtlich der Sicherheit der von ihnen gekauften Lebensmittel. Das Sicherheitsargument wird in dem Bericht als illegitim bezeichnet, weil alle Erzeugnisse, die in der EU hergestellt oder in die EU eingeführt werden, gleich sicher sein müssen, weshalb eine Differenzierung nicht statthaft sei. Zahlreiche Audits der zuständigen Behörden würden eine hohe Lebensmittelsicherheit bei EU-Erzeugnissen oder Importen in die EU gewährleisten. Man geht bei den Autoren offensichtlich davon aus, dass die Verbraucher dies akzeptieren müssten.

Aufgrund der Befragungsergebnisse, die auf eine Bevorzugung lokal oder national erzeugter oder fertiggestellter Produkte hinweist, befürchtet man in dem Bericht, dass dies als Diskriminierung von Anbietern aufgefasst werden könne, die nicht aus diesem näheren Umfeld stammen. Damit besteht die Gefahr, dass man gegen bestehende oder in Verhandlung befindliche Handelsabkommen verstößt. Da zudem die zuständigen Marktüberwachungsbehörden die jeweilige Lieferkette nicht überprüfen könnten, weil sie weder auf dem Papier noch durch eine Analyse der Produkte nachvollziehbar sei, befürchtet man eine hohe Betrugsgefahr, die man vermeiden will, indem man auf die spezifischen Angaben gleich ganz verzichtet.

Der im Mai veröffentlichte Bericht war übrigens unter der ursprünglichen Adresse schon bald nicht mehr zu finden und als Antwort auf eine Suchanfrage der kommissionseigenen Suchmaschine erhielt man nur die Nachricht "Suchanfrage abgelehnt. Ihre Anfrage enthält Zeichenfolgen, die unser System beschädigen könnten."

Verbraucher dürfen ganz legal in die Irre geführt werden

Wie schwer es der Verbraucher bei der Auswahl regional produzierter Lebensmittel in der Praxis hat, zeigt derzeit eine Posse um das Freiburger Unternehmen Schwarzwaldmilch, das sich im vergangenen Jahr entschieden hat, mit dem Käsen zu beginnen. Man hat jetzt unter dem Namen Schwarzwaldmilch und mit dem Bild des Hirschen vom Höllentäler Hirschsprung einen Bio-Bergkäse ins Sortiment genommen, der aus Milch erzeugt wird, die zu Teilen aus dem Schwarzwald oder seinem Vorland stammt. Der Käse wird im Allgäu produziert und verpackt - wobei auf der Packung nur der Verpacker, nicht jedoch der Produzent vermerkt ist.

Die Verbraucher scheinen ein wenig verwirrt zu sein, waren sie doch vom Schwarzwälder Schinken gewohnt, dass es auf den Ort der Verarbeitung und der Verpackung ankommt und nicht auf den Standort des Schweinemastbetriebs. Erlaubt scheint in der Lebensmittelbranche offensichtlich fast alles zu sein, was sich verkaufen lässt. So hatte der traditionsreiche Milchverarbeiter Breisgaumilch den Namen Schwarzwaldmilch angenommen, weil der Breisgau beispielsweise in China weniger bekannt sei, als der Gutacher Bollenhut, der jetzt die Waren der früheren Breisgaumilch ziert, obwohl aus der Gutacher Region kaum Milch in Freiburg ankommt.

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