Polizistenmord von Heilbronn: "Umpolung"

Die Ermittlungen werden seit dem 4. November 2011 in eine bestimmte Richtung gelenkt

Der folgende Beitrag ist vor 2021 erschienen. Unsere Redaktion hat seither ein neues Leitbild und redaktionelle Standards. Weitere Informationen finden Sie hier.

"Umpolung" bezeichnet einen Vorgang, bei dem alle Einzelteile eines Systems komplett und einheitlich neu ausgerichtet werden. Eine Erscheinung in der Natur, die aber auch in sozialen Systemen vorkommen kann. Bei den Ermittlungen zum Polizistenmord von Heilbronn fand nach dem 4. November 2011 eine Umpolung statt, die bei Behörden, Politikern, aber auch Medien bis heute anhält. Wie sie funktioniert, zeigte die Vernehmung des Staatsanwaltes Christoph M. M. und der Kriminalbeamtin Sabine R. vor dem NSU-Ausschuss in Stuttgart.

Die Ermittler kamen nach 2007 zu der Einschätzung, die Tat auf der Heilbronner Theresienwiese wurde von vier bis sechs Personen begangen. Mehrere Zeugen hatten drei verschiedene blutverschmierte Männer gesehen. Das LKA wollte mehrere Phantombilder zur Fahndung herausgeben. Der Staatsanwalt jedoch untersagte jegliche Veröffentlichung.

Am 4. November 2011 änderte sich zudem die Ermittlungsrichtung komplett. Der NSU mit den Mitgliedern Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe wurde bekannt. Seither schreibt die Bundesanwaltschaft (BAW) die Tat, allen begründeten Zweifeln zum Trotz, Böhnhardt und Mundlos und nur ihnen allein zu. Und diesem Dogma folgen nun alle - vom Landesinnenminister bis zum Staatsanwalt von Heilbronn. Dass keines (!) der Phantombilder auch nur annähernd Böhnhardt und Mundlos ähnelt, stellt nicht etwa ihre Anwesenheit in Frage, sondern wird umgekehrt als Beleg genommen, dass die Zeugen nicht die Täter gesehen haben. So werden Regeln der formalen Logik auf den Kopf gestellt.

Oder: Die Videoaufzeichnungen aus Geschäften und Tankstellen rund um den Tatort wurden jahrelang nicht ausgewertet. Das geschah erst nach 2011. Weil man darauf nicht Böhnhardt oder Mundlos sieht, betrachtet der Staatsanwalt das nun als nachträgliche Rechtfertigung für die Nichtauswertung der Videos. Er benutzt das Böhnhardt-Mundlos-zwei-Täter-Dogma als Rechtfertigung für die Unterlassung und Verschleppung der Ermittlungen nach 2007, die er mit zu verantworten hat.

Nur noch die Täterschaft von Böhnhardt und Mundlos "nachweisen"

Seit dem 4.11.2011 ist das gesamte Landeskriminalamt (LKA) von Baden-Württemberg durch die Vorgaben der BAW "umgepolt". Die Ermittlungen sollten nur noch die Täterschaft von Böhnhardt und Mundlos "nachweisen" und nicht mehr rückhaltlos und in alle Richtungen erfolgen. Zu welchen Konsequenzen das führte, dokumentierte die Vernehmung der LKA-Beamtin Sabine R. auf drastische Weise.

Ein Paradebeispiel: Michèle Kiesewetter verbrachte den Abend vor ihrem Tod mit dem Kollegen Marcello P.. Er hatte in seiner Vernehmung durch das LKA im Dezember 2010 angegeben, ihm und Kiesewetter sei an jenem Abend in Böblingen ein Mann aufgefallen, der sie beobachtet habe. Als ihm die Ermittler die Phantombilder von Heilbronn vorlegten, deutete er auf das Bild, das nach den Angaben des schwerverletzten Beamten Martin A. gezeichnet worden war. Sie seien elektrisiert gewesen, so die LKA-Vertreterin gegenüber dem Ausschuss.

Doch dann kam der 4.11.2011 mit dem Auffliegen des NSU und der Festlegung auf Böhnhardt und Mundlos als die alleinigen Attentäter von Heilbronn. Am 16. November 2011 wurden P. erneut Lichtbilder vorgelegt, die nach einem Zufallsprinzip ausgewählt wurden. Zusätzlich aber auch ein Bild von Uwe Böhnhardt. "Wenn er jetzt nicht auf Böhnhardt zeigt, hat seine Aussage keine Bedeutung", habe sie damals gedacht, so die LKA-Beamtin vor dem Ausschuss. Tatsächlich zeigte P. nicht auf Böhnhardt, sondern auf eine andere Person.

Doch die galt als "verfahrensunbeteiligte Person", weil sie keine Ähnlichkeit mit Böhnhardt oder Mundlos aufwies. Die Folge: dem Hinweis des Beamten wurde "keine weitere Bedeutung zugemessen". Die Festlegung auf die "zwei Uwes" als Täter erwies sich damit als Falle. Eine verordnete Ermittlungsrichtung mit verheerendem kriminalistischem Ergebnis. Als die Kriminalhauptkommissarin von der Abgeordneten Petra Häffner (Grüne) gefragt wird, wieviele Spuren verworfen worden seien, weil sie nicht zu "NSU" gepasst haben, versteht sie zunächst die Frage gar nicht. Die Umpolung ist perfekt.

"Die Ermittlungen waren nach dem 4.11.2011 darauf ausgerichtet, die Täterschaft von Mundlos und Böhnhardt nachzuweisen." Zitat Innenminister Reinhold Gall, Juli 2013. Auch die grün-rote Landesregierung unterstützt bis heute dieses Dogma. Das nennt man tendenziös. Ist aber gescheitert: Denn auch diese Ermittlungen mit Schlagseite konnten - Zitat BKA-Ermittlungsbericht, Oktober 2012 - "keinen eindeutigen Nachweis erbringen, daß Böhnhardt und Mundlos am Tattag in unmittelbarer Tatortnähe Theresienwiese waren". Das wiederum kann bedeuten: Die wahren Täter oder Mittäter laufen noch frei herum.

Eine "Umpolung" ist das eine. Sie zu als solche zu erkennen, das andere. Wer aber nicht unabhängig ist, sondern selber Teil des Systems, dem wird das nicht gelingen. Und das wiederum ist die Voraussetzung, damit die Umpolung erfolgreich ist.