Griechenland - Vorbedingungen für das dritte Rettungspaket

Vertreter von ESM, EU, EZB und IWF haben sich mit Griechenland auf "technische Maßnahmen" geinigt

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Nach zahlreichen Marathonsitzungen, die bis in die frühen Morgenstunden des Dienstags andauerten, haben sich der griechische Finanzminister Euklid Tsakalotos, Wirtschaftsminister Giorgos Stathakis und die Vertreter von ESM, EU, EZB und IWF auf so genannte technische Maßnahmen geeinigt, welche als Vorbedingungen für das notwendige dritte Rettungspaket umgehend umgesetzt werden müssen.

Finanzminister Euklid Tsakalotos. Bild: W. Astwesopoulos

Ganze 22 Stunden dauerten die erst in den frühen Morgenstunden des Dienstags beendeten Verhandlungen. Das eigentlich bis zum 16.8. geschlossene Parlament soll per Sonderentscheid extra geöffnet werden. Per SMS wurden von Seiten SYRIZAs bereits sämtliche Parlamentarier informiert. Sie müssen sich spätestens Morgen in Athen einfinden. Höchst wahrscheinlich stehen Fraktionssitzungen an.

Über die Maßnahmen soll direkt, bereits am Donnerstag abgestimmt werden. Die Eckpunkte der auf sechzig Seiten zusammengefassten Vereinbarung sind folgende:

  • Verschärfung der Definition des Berufs des Bauern.
  • Erhöhung der Tonnagesteuer für die Reeder.
  • Veränderungen in der Immobiliensteuer ENFIA für 2015, damit deren Eintreibung bereits im September beginnt.
  • Korrektur der Regelungen der vor kurzem erst gesetzlich geregelten Maßnahmen zur Steuererhebung
  • Wiederherstellung des alten (wie bei Samaras) Status für verschreibungspflichtige Medikamente.
  • Senkung der Preise für Generika.
  • Abschaffung der Privilegien für den Dieselverbrauch von Bauern
  • Bessere Ausrichtung der Heizölpreise im Jahr 2016, also teureres Heizöl
  • Umfassende Bewertung des Sozialschutzsystems mit dem Ziel jährlicher Einsparungen von 0,5% des BIP.
  • Umstrukturierung der öffentlichen Verwaltung.
  • Bewältigung der Ausfälle bei der Erhebung der Steuereinnahmen.
  • Abschaffung der Höchstgrenze von 25% für die Pfändung von Gehältern und Pensionen.
  • Reduzierung aller Freibeträge für Pfändungen auf 1.500 Euro Gesamtguthaben.
  • Zinsänderung bei der Regelung der 100 Raten für Schulden gegenüber der öffentlichen Hand und Bestrafung von schlechten Schuldnern.
  • Transfer von Dienstleistungen und Personal für die steuerlichen Betriebsprüfungen in die Abteilung für Finanzkriminalität.
  • Verpflichtungserklärung, dass es keine anderen Bestimmungen für die Steuer- und Sozialversicherungsschulden mehr geben wird.
  • Klärung der Bedingungen für den Anspruch auf Zahlung der garantierten Mindestrente, nach dem Erreichen eines Alters von 67 Jahren.
  • Durchführungsvorschriften zur vollständigen Umsetzung des Gesetzes von 2010 über die Sozialversicherungen.
  • Auslaufen der Ausnahmen bei Frühpensionierungen.
  • Klärung des Mehrwertsteuersystems auf den Inseln, mit Abschaffung aller Rabatte bis Ende 2016
  • Integrierter Plan für die Rekapitalisierung von Banken Liquiditätshilfen und Behandlung von "roten" (faulen) Darlehen.
  • Aufhebung des Gesetzes über die Nachwirkung von Arbeitsverträgen, welches am 2. Juli 2015 verabschiedet wurde.
  • Umsetzung aller OECD-Empfehlungen, die von der Toolbox I (mit Ausnahme der nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel) vorgeschlagen wurden, und aller Empfehlungen der Toolbox II auf nicht-alkoholische Getränke und Mineralöle.
  • Öffnen aller Berufe wie Ingenieur, Notar usw.
  • Begrenzung der steuerähnlichen Abgabeneintreibungen durch Dritte. Das betrifft auch Deutsche, weil die Urheberrechtsabgaben, die über einen europäischen Verteilungsschlüssel auch in den Pool der deutschen GEMA, VG Wort, VG Bild Kunst etc. fließen, schlicht abgeschafft werden sollen.
  • Bürokratieabbau und Beschleunigung der Lizenzierung für die risikoarme Investitionen.
  • Die Reform des Energiemarktes, vor allem beim Erdgas soll zu einer vollständigen Liberalisierung im Jahr 2018 führen.
  • Genehmigung des Privatisierungsprogramms, wie es bereits von der HRADF vorgenommen wurde.
  • Übernahme der besten Praktiken der EU für Lohnnebenkosten (Prämien, Reisen, etc.) mit Wirkung vom 1. Januar 2016.
  • Gesetz über die Umstrukturierung der OASA.
  • Vorschläge für Maßnahmen, um die Verzögerungen bei Gerichtsentscheidungen reduzieren.

In der SYRIZA-Fraktion brodelt es bereits. Zahlreiche Abgeordnete, vor allem alle Vertreter der Linken Plattform, werden gegen das im Eilverfahren zu verabschiedende Gesetz stimmen. Doch auch von Seiten der Opposition, die bislang im Sinn "eines europäischen Kurses" Tsipras mit den notwendigen Stimmen zur Mehrheit verhalf, regt sich Widerstand.

Ausgerechnet der Vorzeigesparer der Nea Dimokratia, Adonis Georgiadis, schlägt seiner Fraktion vor, der Abstimmung fern zu bleiben oder mit Enthaltung zu stimmen. Seitens der PASOK gab es hämische Kommentare.

Es ist nicht klar, ob, und mit welcher Mehrheit das Paket durch das Parlament kommen wird. Zudem deutete Gesundheitsminister Panagiotis Kouroublis bereits an, dass es direkt nach der Einigung mit den Kreditgebern Neuwahlen geben muss.

Das immer wieder zitierte Gespenst eines Grexits ist somit noch lange nicht vertrieben.