Tatort Eisenach-Stregda

Der NSU-Ausschuss von Thüringen untersucht den rätselhaften Tod von Böhnhardt und Mundlos am 4. November 2011 - Immer neue Fragwürdigkeiten

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Am 4. November 2011 begann das große Rätsel namens "NSU". An jenem Tag wurden Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos tot in einem Wohnmobil in Eisenach-Stregda aufgefunden, ihre Wohnung in Zwickau ging in Flammen auf, ihre Lebensgefährtin Beate Zschäpe begab sich auf die Flucht, ehe sie sich am 8. November stellte.

"Ein Doppelselbstmord" - so die Bundesanwaltschaft (BAW) als oberste Ermittlungsinstanz im Verfahren NSU. Mundlos habe Böhnhardt getötet, dann das Fahrzeug in Brand gesetzt und anschließend sich selbst erschossen. Zwei eiskalte Killer, die zehn Menschen umgebracht haben sollen und sich nun ohne Gegenwehr so mir nichts dir nichts selbst töten - sehr überzeugend war diese Version noch nie.

Doch seit der Gerichtsmediziner Dr. Reinhard Heiderstädt vor dem OLG München berichtete, dass nicht nur Böhnhardt, sondern auch Mundlos weder Ruß noch Rauchgase in Lunge und Mund hatte, nehmen die Zweifel an der offiziellen Darstellung zu. Denn dieser Befund legt nahe, dass auch Mundlos schon tot war, ehe das Feuer in dem Wohnmobil entzündet wurde. Dann wäre eine dritte Person im Spiel und der NSU nicht die isolierte Kleinstzelle gewesen, wie es die BAW behauptet.

Der ungeklärte Tod von Eisenach-Stregda ist ein Schlüssel zum Hintergrund des NSU-Komplexes, so wie der Ceska-Mord in Kassel an dem jungen Deutsch-Türken Halit Yozgat, bei dem ein Verfassungsschutzbeamter anwesend war, oder auch der Mord an der Polizistin Michèle Kiesewetter in Heilbronn, der mit den neun Ceska-Morden an Migranten in Zusammenhang steht.

Der zweite NSU-Ausschuss von Thüringen untersucht seit Juni den Tatort Eisenach-Stregda und fördert immer neue Merkwürdigkeiten zutage - so auch bei seiner jüngsten Sitzung am 27. August. Nicht zuletzt deshalb, weil das Gremium Zeugen anhört, die bisher nie von der Polizei oder der Bundesanwaltschaft vernommen wurden, auch im Zschäpe-Prozess in München nicht, obwohl sie wichtige Wahrnehmungen gemacht haben: Nach Feuerwehrleuten nun eine Fotoreporterin, Mitarbeiter einer Abschleppfirma, eine Gerichtsmedizinerin - und der Leiter des Amtes für Brand- und Katastrophenschutz der Stadt Eisenach, Burkhart S. Der Untersuchungsausschuss wird regelrecht zum Ermittlungsausschuss.

Von der Polizei beschlagnahmte Feuerwehrfotos

Der Amtsleiter wurde an jenem 4. November 2011 nicht über den Brand des Wohnmobils und den Fund von zwei Toten informiert. Er erfuhr erst zwei Stunden danach zufällig aus dem Radio von der Tat. Daraufhin beorderte er den Aufsichtsverantwortlichen der Feuerwehr nach Stregda. Er selber fuhr nicht hin. Fragen wirft vor allem sein Verhalten in der Folge auf.

Der Amtsleiter verpflichtete sowohl die Berufsfeuerwehr als auch die freiwillige Feuerwehr zu absolutem Stillschweigen über den Einsatz in Stregda. Die Feuerwehrmänner sollten nur gegenüber den Ermittlungsbehörden Aussagen machen, so Burkhart S. jetzt vor dem Ausschuss. Allerdings wurden sie dann nie polizeilich vernommen.

Im Juni 2015 schilderten sie vor dem Ausschuss in Erfurt zum ersten Mal ihre Beobachtungen und Erfahrungen. Danach lag der tote Böhnhardt in dem Wohnmobil anders als auf den Fotos in den Ermittlungsakten zu sehen. Sie konnten sich an keine Handfeuerwaffen erinnern. Acht Schusswaffen wollen die Ermittler später gefunden haben, darunter die Dienstpistolen der in Heilbronn ermordeten Polizistin Michèle Kiesewetter und ihres Kollegen Martin Arnold.

Eigene Fotos, die ein Feuerwehrmann am 4. November vom Inneren des Autos machte, wurden von der Polizei konfisziert. Die Bilder sind heute verschwunden. Die Speicherkarte der Kamera wurde gelöscht. Amtsleiter S. hat das nie kritisiert, obwohl die Bilder Eigentum der Feuerwehr und damit der Stadt Eisenach waren. Das Vorgehen der Polizei nennt er einen "völlig normalen Vorgang". Er kennt aber, räumt er auf Nachfrage ein, in seiner über 25jährigen Amtszeit keinen anderen Fall einer Beschlagnahmung von Fotos durch die Polizei.

Die Polizei untersagte der Feuerwehr damals auch, die übliche und vorgeschriebene Brandnachkontrolle vorzunehmen und im Wohnmobil nachzuschauen, ob tatsächlich alle Glutnester gelöscht sind. Die Männer wurden am Betreten des Campers gehindert. "War das nicht eine Kompetenzüberschreitung der Polizei?", will die Grünen-Abgeordnete Madeleine Henfling wissen, und Amtsleiter S. bejaht: "Das kann man so sagen. Die Feststellung, dass ein Feuer gelöscht ist, kann nur die Feuerwehr treffen."